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1084.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
n Zurückhaltung geübt und der Neubau verschiedentlich in der Projektierung verschoben wurde. Die erste Schätzung für die Investitionen lag deutlich höher als CHF 20 Mio.. Eine signifikante und detaillierte der Kanton Zug die Grund- versorgung und die erweiterte Grundversorgung in einem eigens dafür zu erstellenden Spital anbieten soll. Im Vorfeld der Kommissionssitzungen wurden in der Öffentlichkeit Alternativen ein unterirdisches Parkhaus nicht zur Diskussion stehen konnte, da dies zu erheblich höheren Erstellungskosten führen würde. Auch die Anzahl vorgesehener Parkplätze stand für die Kommissionsmehrheit nicht
1084.12 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
17'862'653 Kreditunterschreitung Die Finanzkontrolle (Fiko) des Kantons Zug hat im Dezember 2005 eine erste Zwischenrevision durchgeführt. Die Fiko stellte damals fest, dass die Reserve für Unvorhergesehenes Die Revision zum Gesamtprojekt erfolgte in verschiedenen Abschnitten, wozu ebenfalls Fiko-Berichte erstellt worden sind. Auch diese insgesamt acht Be- richte lagen der Stawiko vor. Der dem regierungsrätlichen
1085.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Gemeinden sowie private Trägerschaften wurden über den Bericht informiert und eingeladen, eine erste Stellungnahme bis Ende April 2003 der Steuerungsgruppe abzugeben. 1085.1 - 11069 13 Die Situation Abschreibung der Motion Martin Döbeli Zusammenfassend kann festgehalten werden: Das vom Kanton zu erstellende Rahmenkonzept liegt mit der Spitalgesetzgebung bereits vor. Ein Bericht über die Langzeitpflege Beschluss vom 11. Juli 2000 hat der Regierungsrat das folgende Leistungspro- gramm für das neu zu erstellende Pflegezentrum Baar festgelegt: A. Grundauftrag Der Grundauftrag besteht in der stationären Lan
1144.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Aus dem bisherigen, sprachlich sehr schwerfälligen Beschluss sind zwei Beschlüsse entstanden. Der erste behandelt die Gewässer und der zweite den Kiesabbau. G 1.4.9 Der Einsatz von Recyclingmaterialien auf den gesamten Teilraum 1 aus. Mit der Erstellung eines Bebauungs- planes kann erreicht werden, dass Hochhäuser nur an städtebaulich sinnvollen Standorten erstellt und die qualitativen Anforderungen an aufgenommenen neuen Leitungstrassees. Da es sich bei den heute bestehenden Leitungen um rechtmässig erstellte handelt, müssten Kanton und Gemeinden die Kosten (bis zu 250 Mio. Fran- ken) für allfällige Leitungen
1172.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
mlung im Rahmen dieser Vereinbarung die Gründungserklärung und die ersten Statuten. Sie wählt den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle. 2 Die Mitglieder, deren Kanton der vorliegenden V Vereinbarung beitre- ten. 2 Später beitretende Partner müssen Aktionäre der Unternehmung sein. In erster Linie sind Aktien aus dem Eigentum der Unternehmung zu erwerben. 3 Sie treten in die gleichen Rechte
1172.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juli 2004
mlung im Rahmen dieser Vereinbarung die Gründungserklärung und die ersten Statuten. Sie wählt den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle. 2 Die Mitglieder, deren Kanton der vorliegenden V Vereinbarung beitre- ten. 2 Später beitretende Partner müssen Aktionäre der Unternehmung sein. In erster Linie sind Aktien aus dem Eigentum der Unternehmung zu erwerben. 3 Sie treten in die gleichen Rechte
1148.2 - Antwort des Regierungsrates
QST Quellensteuern 2001 A Übergangssteuererklärung (Bemessungslücke Jahre 1999 und 2000) 2001 B Erste Steuerperiode mit einjähriger Gegenwartsbemessung Bei der Steuerperiode 2002 ist für die natürlichen externen Fachauskünften, Weiterbil- dung, Unterstützung bei komplexen Veranlagungen, Steuerrulings, Erstellen und Be- treuen des Zuger Steuerbuchs, Qualitätskontrolle, Referate und Publikationen. Wei- tere ebenfalls auf, dass die Anzahl Einsprachen im Verhältnis zu den effektiv vorgenommenen Eröffnungen im ersten Halbjahr 2003 im Normalbereich der letzten Jahre liegt. Die tiefere Anzahl Einsprachen in den Jahren
1146.2 - Antwort des Regierungsrates
die Einsatzleitung Oberägeri zusam- men mit Schätzern und Vertretern des Landwirtschaftsamtes eine erste Auswahl von Schadenfällen getroffen, welche für ein Projekt nach Art. 95 LwG in Frage kommen. Die des Gesetzes über die Gewässer (GewG) vom 25. November 1999, BGS 731.1). Im Ägerital sind das in erster Linie private Grundeigentümer, da der Kanton nur für den Dorfbach Oberägeri verantwortlich ist und werden. Angestellte der Gebäudeversicherung des Kantons Zug nahmen noch am Pfingstwochenende die ersten Schadenmeldungen entgegen. Wir können feststellen, dass die Zusammenarbeit der Rettungskräfte gut
1160.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
arbeitet. Auch im Berggebiet konnten mit den Strecken Zug - Lorzentobelbrücke und Lüthärtigen - Edlibach erste Ausbauten realisiert werden. Auch die Radstrecke ent- lang dem Ägerisee befindet sich zur Zeit in Planungen für Neubauprojekte" gemäss Teil- richtplan Verkehr freigeben können. Während dies für Erstere aus verwaltungsorga- nisatorischen Gründen nachvollziehbar ist, geht es bei Neubauprojekten um die Lücken sowie Ausbauten erfordern einen durch- schnittlich höheren Mittelbedarf als die bisher erstellten Radstrecken. Im Rahmen- kredit für das Strassenbauprogramm sind demzufolge 2 Mio. Franken pro Jahr
1160.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
drei Kernaussagen. Erste Kernaus- sage: Ohne Motorfahrzeugsteuererhöhung und ohne Beanspruchung der LSVA- Gelder könnten neben dem Strassenbauprogramm alle Strassenbauvorhaben der ersten Priorität gemäss Schmittli entschied sich die Kommission dafür, die Strasse angesichts der gefährlichen Kurvenradien in erster Priorität zu sanieren. Im Gegenzug verzichtete sie auf den Umbau der Kreuzung in Edlibach. Mit der finanziert werden. Dabei wird die Spezialfinanzierung bis im Jahr 2028 wieder schuldenfrei sein. Zur ersten Priorität gehört neben der Nordzufahrt, die Tangente Neufeld, das Kammerkonzept mit den Kammern B

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