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1159.2 - Antwort des Regierungsrates
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eine Variante oder eine ganz andere Lösung vorschlagen. Die Erfahrung lehrt, dass nicht immer der erste Anlauf zum Ziel führt. Die Folge sind nicht "Luftschlösser", sondern - um mit den Begriffen des S Vorgaben bei den drei oben erwähnten Beispielen eingehalten? Antwort: Der Interpellant geht als Erstes auf die Verkehrsverhältnisse beim Neubau eines Grossverteilers auf der Zugerstrasse in Cham ein.
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1172.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vertreter der Vereinbarungs- kantone die Gründungserklärung und die ersten Statuten zu beschliessen sowie den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle zu wählen. Dabei sind sie an die Grundzüge gebunden sein. Zudem muss es dem er- strebten Ziel angemessen sein. Bedenkt man, dass die Umweltagentur in erster Linie eine öffentliche Aufgabe erfüllt und nur nebenbei privatwirtschaftlich tätig wird, darf ohne Genos 6 1172.1 - 11288 senschaft. Auch der Verein vermag nicht zu überzeugen. Der Verein steht in erster Linie zur Verfügung, um einen nicht wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Sobald eine gemeinsame
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1172.3a - Beilage
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der Zentralschweiz bis zu 18 Messstationen gleichzeitig in Betrieb LU, UR, NW, OW, SZ, ZG 1989–1993 Erste Massnahmenpläne Luftreinhaltung werden in allen Kantonen der Zentralschweiz beschlossen und beinhalten Technologien; Aufbau und Betrieb von Infosäulen; periodische und ereignisorientierte Berichterstattung; Erstellen von Berichten für die breite Öffentlichkeit, interessierte Laien und Fachspezialisten. Im Quervergleich
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1172.2 - Antrag des Regierungsrates
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mlung im Rahmen dieser Vereinbarung die Gründungserklärung und die ersten Statuten. Sie wählt den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle. 2 Die Mitglieder, deren Kanton der vorliegenden V Vereinbarung beitre- ten. 2 Später beitretende Partner müssen Aktionäre der Unternehmung sein. In erster Linie sind Aktien aus dem Eigentum der Unternehmung zu erwerben. 3 Sie treten in die gleichen Rechte
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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
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4) SR 746.11 5) BGS 721.11, § 44 Abs. 2 4 740.11 3. Schlussbestimmungen § 9 Zuständigkeiten 1 Der erste Abschnitt dieser Verordnung wird grundsätzlich von den Einwohnergemeinden, der zweite von der Baudirektion
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des Beschwerdeführers abgeändert werden muss. 1) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Verwaltungsgericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
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Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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dern auf den Geräten (Keypads) fünf Bedie nungsknöpfe zur Verfügung, nämlich 1. Knopf 1 für das erste Mehr; 2. Knopf 2 für das zweite Mehr; 3. Knopf 3 für ein allfälliges drittes Mehr; 4. Knopf 4 für provisorischen Reports. 6. Publikation nach der Kantonsratssitzung § 20 Erstellung der definitiven Reports 1 Nach der Kantonsratssitzung erstellt die Staatskanzlei zuhanden der Stim menzählenden die definitiven geben das Stimmverhalten jedes Ratsmit glieds tabellarisch gemäss Muster im Anhang 2 wieder: 1. Erstes Mehr: Blau; 2. Zweites Mehr: Rot; 3. Allfälliges drittes Mehr: Gelb; 4. Enthaltung: Grau; 5. Vak
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgänge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche im Wahlgang am wenigsten Stimmen erhal ten hat, jeweils aus der Wahl. 2 Wer im ersten Wahlgang keine des Kantonsrats fest (§ 43 Abs. 1 der Kantonsver fassung2)); 2. beruft den Kantonsrat ein; 3. erstellt nach Anhörung des Regierungsrats und der Gerichte die Trak tandenliste; 4. leitet die Sitzungen der Protokollführerin oder des Protokollführers 1 Die Protokollführerin oder der Protokollführer erstellt ein schriftliches Protokoll, das den Ablauf der Sitzung, die Beratungen und die Beschlüsse des
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Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 23 162.1 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft wichtigen Gründen die Öffentlichkeit ausschliesst. 1) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega
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Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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Minuspunkt. 7 416.211 3. * Zahl der nicht erwerbstätigen Geschwister und Kinder des Bewerbers: Für das erste nicht erwerbstätige Geschwister werden 6 Pluspunkte angerechnet. Für jedes weitere wird progressiv