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Gebührentarif für die Benützung des Rettungsdienstes
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Rettungsdienst folgende Positionen in Rechnung: * 1. * Grundtaxe: Fr. 250.–. Mit der Grundtaxe werden die erste Arbeitsstun- de der Besatzung, die Einsatzdisposition, die Infrastrukturkosten und die Pikettstellung
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Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle
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1/4 Stunde: 15 TP d) Administrative Erfassung der erhobenen Proben durch das Se- kretariat: für die erste Probe Pauschale: 20 TP, für jede weitere Probe zusätzlich Pauschale: 2 TP 2. Technische Untersuchungen: Verban- des der Kantonschemiker der Schweiz b) umfangreichere Prüfung von Unterlagen und Belegen, Erstellen von Zertifikaten: zusätzlich zur Unterzeichnung nach Zeitauf- wand: 1 TP/Min. § 2 Gebührenverzicht
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Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
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besondere ist er bei der Festsetzung des Verteilungsschlüssels unter den Trä- gerkantonen für die erste dreijährige Beitragsperiode nicht an die Vorschrif- ten dieser Vereinbarung gebunden. § 49 Aufhebung
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Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
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mlung im Rahmen dieser Vereinbarung die Gründungserklärung und die ersten Statuten. Sie wählt den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle. 2 Die Mitglieder, deren Kanton der vorliegenden V dieser Vereinbarung beitreten. 2 Später beitretende Partner müssen Aktionäre der Unternehmung sein. In erster Linie sind Aktien aus dem Eigentum der Unternehmung zu erwerben. 3 Sie treten in die gleichen Rechte
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Verordnung zum Schulgesetz
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412.111 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten und das erste Jahr der Primar stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten zu sein für die An liegen der Arbeits und Gesprächspartner. 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
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Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
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vier Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich den Bei- tritt erklärt haben, frühestens auf 2005. 2 Die erste Abgeltungsperiode beginnt in dem Jahr, in dem die Vereinbarung in Kraft tritt. 5 421.3 Änderungstabelle Abgeltungsperiode 1 Die Abgeltung wird für eine Periode von drei Kalenderjahren festgelegt. 2 Sie wird im ersten Jahr der Periode errechnet. Art. 9 Anrechenbare Kosten 1 Der Standortkanton ermittelt die anrechenbaren
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442.1-1-1.de.pdf
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end- lich sich als Lehrer der Gottesge- lehrtheit oder des Kirchenrechtes ausgezeichnet haben. Die erste Ernennung der Dom- herren ist dem heiligen Vater vorbe- halten. Art. 13 Dem nämlichen Domherren kann
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Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
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übernimmt, ohne weder für eint’ noch an- deres die Diozesan-Kantone in Anspruch zu nehmen. § 30 1 Für die erste innere Einrichtung des Gebäudes des Seminariums und für die Anschaffung der hierzu erforderlichen Bischofs zu bilden haben, aus dem Solothurnischen Stift. § 12 1 Von dem obigen § 11 findet bey der ersten Besetzung des Domstifts, in be- zug auf die Arlesheimischen Domherren, folgende Ausnahme statt: da hiefür nach Gebühr vollständige Vorsehung zu tun, sollen die Vakatur- Einkünfte während den drey ersten Monaten der Erledigung des Bischofs- sitzes der vorbenannten Stiftskustorey zufallen. 3 Bei längerer
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Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
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werden chronologisch protokolliert und umfassen insbesondere Aufgebote, polizeitaktische Massnahmen, erste Ermittlungen, Kontaktinformationen sowie Angaben über die Art des Ereig nisses, Örtlichkeiten, Zeit verwalten Personen und Falldaten; b) unterstützen Geschäftskontrolle und Journal; c) dienen dem Erstellen und Bearbeiten von Berichten. § 2 Zweck 1 Die elektronischen Datenbearbeitungssysteme führen zu in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage für die Erstellung von Täterschaftsprofilen; e) übermitteln Daten in Systeme des Bundes gemäss den gesetzlichen Vorgaben;
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151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
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ist im offenen Verfahren, wer das absolute Mehr der gültig abgegebenen Stimmen erreicht. Ergibt der erste oder folgende Gang kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche die geringste Stimmenzahl aufweist