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Gebührentarif für die Benützung des Rettungsdienstes
Rettungsdienst folgende Positionen in Rechnung: * 1. * Grundtaxe: Fr. 250.–. Mit der Grundtaxe werden die erste Arbeitsstun- de der Besatzung, die Einsatzdisposition, die Infrastrukturkosten und die Pikettstellung
Gebührentarif für die Lebensmittelkontrolle
1/4 Stunde: 15 TP d) Administrative Erfassung der erhobenen Proben durch das Se- kretariat: für die erste Probe Pauschale: 20 TP, für jede weitere Probe zusätzlich Pauschale: 2 TP 2. Technische Untersuchungen: Verban- des der Kantonschemiker der Schweiz b) umfangreichere Prüfung von Unterlagen und Belegen, Erstellen von Zertifikaten: zusätzlich zur Unterzeichnung nach Zeitauf- wand: 1 TP/Min. § 2 Gebührenverzicht
Interkantonale Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
besondere ist er bei der Festsetzung des Verteilungsschlüssels unter den Trä- gerkantonen für die erste dreijährige Beitragsperiode nicht an die Vorschrif- ten dieser Vereinbarung gebunden. § 49 Aufhebung
Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
mlung im Rahmen dieser Vereinbarung die Gründungserklärung und die ersten Statuten. Sie wählt den ersten Verwaltungsrat und die erste Revisionsstelle. 2 Die Mitglieder, deren Kanton der vorliegenden V dieser Vereinbarung beitreten. 2 Später beitretende Partner müssen Aktionäre der Unternehmung sein. In erster Linie sind Aktien aus dem Eigentum der Unternehmung zu erwerben. 3 Sie treten in die gleichen Rechte
Verordnung zum Schulgesetz
412.111 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten­ und das erste Jahr der Primar­ stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten­ und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten zu sein für die An­ liegen der Arbeits­ und Gesprächspartner. 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen
vier Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich den Bei- tritt erklärt haben, frühestens auf 2005. 2 Die erste Abgeltungsperiode beginnt in dem Jahr, in dem die Vereinbarung in Kraft tritt. 5 421.3 Änderungstabelle Abgeltungsperiode 1 Die Abgeltung wird für eine Periode von drei Kalenderjahren festgelegt. 2 Sie wird im ersten Jahr der Periode errechnet. Art. 9 Anrechenbare Kosten 1 Der Standortkanton ermittelt die anrechenbaren
442.1-1-1.de.pdf
end- lich sich als Lehrer der Gottesge- lehrtheit oder des Kirchenrechtes ausgezeichnet haben. Die erste Ernennung der Dom- herren ist dem heiligen Vater vorbe- halten. Art. 13 Dem nämlichen Domherren kann
Übereinkunft zwischen den hohen Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug für die Organisation des Bistums Basel
übernimmt, ohne weder für eint’ noch an- deres die Diozesan-Kantone in Anspruch zu nehmen. § 30 1 Für die erste innere Einrichtung des Gebäudes des Seminariums und für die Anschaffung der hierzu erforderlichen Bischofs zu bilden haben, aus dem Solothurnischen Stift. § 12 1 Von dem obigen § 11 findet bey der ersten Besetzung des Domstifts, in be- zug auf die Arlesheimischen Domherren, folgende Ausnahme statt: da hiefür nach Gebühr vollständige Vorsehung zu tun, sollen die Vakatur- Einkünfte während den drey ersten Monaten der Erledigung des Bischofs- sitzes der vorbenannten Stiftskustorey zufallen. 3 Bei längerer
Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
werden chronologisch protokolliert und umfassen insbesondere Aufgebote, polizeitaktische Massnahmen, erste Ermittlungen, Kontaktinformationen sowie Angaben über die Art des Ereig­ nisses, Örtlichkeiten, Zeit verwalten Personen­ und Falldaten; b) unterstützen Geschäftskontrolle und Journal; c) dienen dem Erstellen und Bearbeiten von Berichten. § 2 Zweck 1 Die elektronischen Datenbearbeitungssysteme führen zu in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage für die Erstellung von Täterschaftsprofilen; e) übermitteln Daten in Systeme des Bundes gemäss den gesetzlichen Vorgaben;
151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
ist im offenen Verfahren, wer das absolute Mehr der gültig abgegebenen Stimmen erreicht. Ergibt der erste oder folgende Gang kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche die geringste Stimmenzahl aufweist

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