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632.1 - Steuergesetz
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gemäss § 175 Abs. 3 Bst. a und b werden insgesamt nur einmal gewährt unter Anrechnung auf die erste oder die ersten Zuwendungen. 81 632.1 2 Ist eine Empfängerin oder ein Empfänger nur für einen Teil des Vermö Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe besteuert. 4 Nacherbende entrichten die Steuer nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur ersten Erblasserin oder zum ersten Erblasser. § 181 Berechnungsregeln 1 Bei mehrmaligen Zuwendungen an eine Person durch
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Verordnung zum Energiegesetz
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4) SR 746.11 5) BGS 721.11, § 44 Abs. 2 4 740.11 3. Schlussbestimmungen § 9 Zuständigkeiten 1 Der erste Abschnitt dieser Verordnung wird grundsätzlich von den Ein- wohnergemeinden, der zweite von der B
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Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Gymnasien, an der Wirtschaftsmittelschule, an der Fachmittelschule und an den Brückenangeboten
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angerechneten Stufen jeweils um eine reduziert. 2 Der erste Stufenanstieg erfolgt frühestens auf Beginn des Kalenderjahres nach dem erfüllten ersten Dienstjahr. * § 5 Aufhebung bisherigen Rechts 1 Die
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Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz)
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im vormundschaftlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgelegten Unterhaltsbeiträge: * a) * für das erste und das zweite Kind je bis zum Betrag von Fr. 1 070.– pro Monat; b) * für das dritte und das vierte
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213.713 - Verordnung 19 betreffend Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung bei der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
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und Bevorschussungsgesetzes werden wie folgt der Lohn und Preisentwicklung angepasst: a) * für das erste und das zweite Kind auf monatlich je Fr. 1'279.– b) * für das dritte und das vierte Kind auf monatlich
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Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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kann angemessen an- gerechnet werden. * 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe ent- spricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den en-, Primar- und Sekundarstufe I; b) * der Unterricht mit Halbklassen im Kindergarten und in den ersten vier Primarklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan einzutragen. 4 Als Unte
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Verordnung über die Lohneinreihungen von Lehrpersonen an den Berufsbildungszentren des Kantons Zug
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angerechneten Stufen jeweils um eine reduziert. 2 Der erste Stufenanstieg erfolgt frühestens auf Beginn des Kalenderjahres nach dem erfüllten ersten Dienstjahr. * § 4 Besitzstand und Neueinreihung 1 Le
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Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
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erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren berechtigt unter Vorbehalt von § 5 Abs. 2 zum Eintritt in das erste Semester des betreffenden Lehr gangs. 3 413.16 4 Die Leitung der HFTG ist für die Durchführung des
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Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
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«Extraleicht» oder Gas betrieben werden (Öl und Gas feuerungskontrolle). Davon ausgenommen ist die erste Messung der Emissionen bei mit Heizöl «Extraleicht» oder mit Gas betriebenen Anlagen mit einer F oder behandelt werden. 3 Das Amt für Umweltschutz erteilt die Bewilligung für Abfallanlagen und erstellt das Abfallverzeichnis. § 15b * Betriebsbewilligungsgesuch 1 Gesuche um Erteilung oder Verlängerung
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215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
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Bearbeitung eines Gesuches richtet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt Fr. 180.– pro Stunde. 2 Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei, jede weitere angebrochene Vier telstunde wird in Rechnung gestellt * 4 Die Gemeinden führen einen Katalog der Geobasisdaten des kommunalen Rechts. Sie teilen die Erstellung und die Änderungen dem Amt für Grund buch und Geoinformation (AGG) mit. * 2.2. Datenaufbereitung Meldung, nachzuführen. § 46 Rückmutationen 1 Werden Grenzänderungen nicht innert einem Jahr nach der Erstellung der Mutationsurkunde zur Grundbucheintragung angemeldet, kann die Mutation von der Vermessungsaufsicht