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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Eignungsabklärung 1 Wird mindestens eine der Bedingungen gemäss § 28a Abs. 1 nicht erfüllt, muss das erste Studienjahr wiederholt werden. Die Prüfungskommission kann die Wiederholung erfolgreich absolvierter Die Eignungsabklärung im ersten Studienjahr ist bestanden, wenn folgen de Bedingungen erfüllt sind: a) Die Praxismodule und die damit verknüpften Begleitveranstaltungen im ersten Studienjahr sind bestanden;
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Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung)
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Kanton Zug 161.15 Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung) Vom 12. November 2013 (Stand 1. Januar 2014) Der Regierungsrat, das Obergericht und das V
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Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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Schüler mit tels Zeugnisses erfolgt jeweils am Ende des Schuljahrs. * a) * … b) * … 2 Das erste Semester der ersten Klasse wird mit einem nicht promotions wirksamen Orientierungszeugnis abgeschlossen. * Beschlüsse und allfällige Bemerkungen der Promotionskonferenz. 1a Im Orientierungszeugnis des ersten Semesters der ersten Klasse wird auf den Vermerk Promotionsentscheid gemäss Abs. 1 Bst. a verzichtet. * 2 Auf
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
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soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des dem Verwaltungsgericht auskunftspflichtig. 1) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega
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632.1 - Steuergesetz
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gemäss § 175 Abs. 3 Bst. a und b werden insgesamt nur einmal gewährt unter Anrechnung auf die erste oder die ersten Zuwendungen. 81 632.1 2 Ist eine Empfängerin oder ein Empfänger nur für einen Teil des Vermö- Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil- dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe besteuert. 4 Nacherbende entrichten die Steuer nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur ersten Erblasserin oder zum ersten Erblasser. § 181 Berechnungsregeln 1 Bei mehrmaligen Zuwendungen an eine Person durch
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
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412.111 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten- und das erste Jahr der Primar- stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten- und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten zu sein für die An- liegen der Arbeits- und Gesprächspartner. 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
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512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
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werden chronologisch protokolliert und umfassen insbesondere Aufgebote, polizeitaktische Massnahmen, erste Ermittlungen, Kontaktinformationen sowie Angaben über die Art des Ereig- nisses, Örtlichkeiten, Zeit verwalten Personen- und Falldaten; b) unterstützen Geschäftskontrolle und Journal; c) dienen dem Erstellen und Bearbeiten von Berichten. § 2 Zweck 1 Die elektronischen Datenbearbeitungssysteme führen zu in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage für die Erstellung von Täterschaftsprofilen; e) übermitteln Daten in Systeme des Bundes gemäss den gesetzlichen Vorgaben;
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811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
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«Extra-leicht» oder Gas betrieben werden (Öl- und Gas- feuerungskontrolle). Davon ausgenommen ist die erste Messung der Emissionen bei mit Heizöl «Extra-leicht» oder mit Gas betriebenen Anlagen mit einer F oder behandelt werden. 3 Das Amt für Umweltschutz erteilt die Bewilligung für Abfallanlagen und erstellt das Abfallverzeichnis. § 15b * Betriebsbewilligungsgesuch 1 Gesuche um Erteilung oder Verlängerung
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413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
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erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren berechtigt unter Vorbehalt von § 5 Abs. 2 zum Eintritt in das erste Semester des betreffenden Lehr- gangs. 3 413.16 4 Die Leitung der HFTG ist für die Durchführung des
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416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
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Minuspunkt. 7 416.211 3. * Zahl der nicht erwerbstätigen Geschwister und Kinder des Bewerbers: Für das erste nicht erwerbstätige Geschwister werden 6 Pluspunkte angerechnet. Für jedes weitere wird progressiv