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Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Eignungsabklärung 1 Wird mindestens eine der Bedingungen gemäss § 28a Abs. 1 nicht erfüllt, muss das erste Studienjahr wiederholt werden. Die Prüfungskommission kann die Wiederholung erfolgreich absolvierter Die Eignungsabklärung im ersten Studienjahr ist bestanden, wenn folgen­ de Bedingungen erfüllt sind: a) Die Praxismodule und die damit verknüpften Begleitveranstaltungen im ersten Studienjahr sind bestanden;
Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung)
Kanton Zug 161.15 Verordnung betreffend das Übersetzungswesen im behördlichen Verkehr (Übersetzungsverordnung) Vom 12. November 2013 (Stand 1. Januar 2014) Der Regierungsrat, das Obergericht und das V
Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
Schüler mit­ tels Zeugnisses erfolgt jeweils am Ende des Schuljahrs. * a) * … b) * … 2 Das erste Semester der ersten Klasse wird mit einem nicht promotions­ wirksamen Orientierungszeugnis abgeschlossen. * Beschlüsse und allfällige Bemerkungen der Promotionskonferenz. 1a Im Orientierungszeugnis des ersten Semesters der ersten Klasse wird auf den Vermerk Promotionsentscheid gemäss Abs. 1 Bst. a verzichtet. * 2 Auf
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge­ bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des dem Verwaltungsgericht auskunftspflichtig. 1) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega
632.1 - Steuergesetz
gemäss § 175 Abs. 3 Bst. a und b werden insgesamt nur einmal gewährt unter Anrechnung auf die erste oder die ersten Zuwendungen. 81 632.1 2 Ist eine Empfängerin oder ein Empfänger nur für einen Teil des Vermö- Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbil- dungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe besteuert. 4 Nacherbende entrichten die Steuer nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur ersten Erblasserin oder zum ersten Erblasser. § 181 Berechnungsregeln 1 Bei mehrmaligen Zuwendungen an eine Person durch
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
412.111 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten- und das erste Jahr der Primar- stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten- und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten zu sein für die An- liegen der Arbeits- und Gesprächspartner. 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
512.15 - Verordnung über Datenbearbeitungssysteme für die Polizei
werden chronologisch protokolliert und umfassen insbesondere Aufgebote, polizeitaktische Massnahmen, erste Ermittlungen, Kontaktinformationen sowie Angaben über die Art des Ereig- nisses, Örtlichkeiten, Zeit verwalten Personen- und Falldaten; b) unterstützen Geschäftskontrolle und Journal; c) dienen dem Erstellen und Bearbeiten von Berichten. § 2 Zweck 1 Die elektronischen Datenbearbeitungssysteme führen zu in Arbeitskarteien fest; c) dokumentieren polizeiliches Handeln; d) dienen als Grundlage für die Erstellung von Täterschaftsprofilen; e) übermitteln Daten in Systeme des Bundes gemäss den gesetzlichen Vorgaben;
811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
«Extra-leicht» oder Gas betrieben werden (Öl- und Gas- feuerungskontrolle). Davon ausgenommen ist die erste Messung der Emissionen bei mit Heizöl «Extra-leicht» oder mit Gas betriebenen Anlagen mit einer F oder behandelt werden. 3 Das Amt für Umweltschutz erteilt die Bewilligung für Abfallanlagen und erstellt das Abfallverzeichnis. § 15b * Betriebsbewilligungsgesuch 1 Gesuche um Erteilung oder Verlängerung
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren berechtigt unter Vorbehalt von § 5 Abs. 2 zum Eintritt in das erste Semester des betreffenden Lehr- gangs. 3 413.16 4 Die Leitung der HFTG ist für die Durchführung des
416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Minuspunkt. 7 416.211 3. * Zahl der nicht erwerbstätigen Geschwister und Kinder des Bewerbers: Für das erste nicht erwerbstätige Geschwister werden 6 Pluspunkte angerechnet. Für jedes weitere wird progressiv

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