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1857.2 - Antwort des Regierungsrates
Februar 2009 dem Konkordatsrat, dass die Option Citybay noch möglich sei, und dass er bis Mitte März erste Ent- scheide treffen werde. - An seiner Sitzung vom 17. September 2009 wurde der Konkordatsrat vom berechnen und abzu- gelten sind. Die Konkordatskommission des Kantonsrates hat bei der Beurteilung eines ersten Konkordatsentwurfs im Oktober 2008 diese damals festgelegten Grundsätze unterstützt. Der Kanton Zug
1698.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ten. Bisher hatten die Generalsekretäre der Volkswirtschaftsdirektion und der Finanzdirektion die erste und zweite Stellvertretung des Landschreibers inne. Nicht nur bei Situationen, in denen Landschreiber „Trennmodell“ an zwei halbtägigen Sitzungen vom 3. Novem- ber 2008 und vom 11. Mai 2009 beraten. An der ersten Sitzung wurden wir begleitet von Kan- tonsratspräsident Karl Betschart und Landammann Joachim Eder 0 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage Nr. 1698.1 - 12788 aus. Die Kommission erachtete in ihrer ersten Sitzung die Vorlage Nr. 1698.1 - 12788 und die mündlich vorgetragenen Ergänzungen des Landammanns
1740.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vereinbarung über die Schaffung einer schweizerischen Kom- mission Jugendschutz-Film sichert fürs erste das einheitliche Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen und audio-visuelle Bildtonträger auf Kantonsebene Der Kinder- und Jugendschutz – auch im Bereich der Medien – ist heute somit in erster Linie Sache der Kantone. Bezüglich Umgang mit Medien beschränken sich die meisten kantonalen Rec 20. November 2008 dem Regierungsrat zur Beantwortung und Antragstellung überwiesen. Um sich einen ersten Überblick über die be- reits vorhandenen oder allenfalls geplanten Informationsgefässe zu verschaffen
1741.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vereinbarung über die Schaffung einer schweizerischen Kom- mission Jugendschutz-Film sichert fürs erste das einheitliche Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen und audio-visuelle Bildtonträger auf Kantonsebene Der Kinder- und Jugendschutz – auch im Bereich der Medien – ist heute somit in erster Linie Sache der Kantone. Bezüglich Umgang mit Medien beschränken sich die meisten kantonalen Rec 20. November 2008 dem Regierungsrat zur Beantwortung und Antragstellung überwiesen. Um sich einen ersten Überblick über die be- reits vorhandenen oder allenfalls geplanten Informationsgefässe zu verschaffen
1714.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dass die Änderung eines früheren Beschlusses auf demselben Verfahrensweg zustande kommt wie der erste Beschluss selber. Bei Gesetzesänd e- rungen beispielsweise ist eine entsprechende Vorlage des Reg Deutschkenntnisse in einer Verordnung regelt. Das EG AuG ist vom Kantonsrat am 29. November 2012 in erster Lesung und am 31. Januar 2013 in zweiter Lesung in dieser Form verabschiedet worden. Im Bericht und Vorlage dem Kantonsrat zu unterbreiten, wobei die Gründe für die veränderten Verhältnisse seit dem ersten Entscheid substantiiert dar- zulegen sind. Dieses uneingeschränkte "Einbringungsrecht" des Regie
1785.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
krank wurden, auch häufig Rinder (2007 in Europa rund 30'000 Fälle). Am 28. Oktober 2007 wurde der erste BT-Fall in einem Schweizer Betrieb (Riehen BL, Bestand 58 Tiere, 6 Tiere krank, 1 tot) festgestellt der Schweiz wurde infolge der Festlegung von Bluetongue-Zonen (Schutzzonen) nach dem Auftreten der ersten BT-Fälle eingeschränkt (Viehhandel, Ausstellun- gen, Tiertransporte, Schlachtungen). EU-Bestrebungen in der Schweiz. 4. Bekämpfungsmassnahmen in der Schweiz 4.1 Massnahmen im Jahre 2008 Als Folge der ersten BT-Fälle in der Schweiz im Jahre 2007 forderten die kantonalen Landwirt- schaftsdirektoren und die
1785.1 - Postulatstext
Rindern und Schafen immer noch nicht vollumfänglich belegt ist. Eine Aufhebung des Impfzwanges kann als erste vertrauensbildende Massnahme die ange- spannte Situation mit den betroffenen Tierhaltern entschärfen
1820.8 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen, wie eine Vorfinanzierung auf Darlehensbasis für den ZBT II aussehen könnte. Die zur Verfügung stehenden Restmitteln der Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) erstellen will. Dabei erfolgt für die Planung und Finanzierung der nationalen 1855.4/1820.8/1766.4/1804.4 Zweiteilung der aktuell geplanten nationalen Infrastrukturprojekte der Bahn: In Art. 4 sind (in einem ersten Teil) jene Vorhaben aufgeführt, die in den nächsten Jahren durch den Bund finanziert werden. Die
1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Unterschiede beim Verfahren zu beachten. Während bei der Haftung nach Privatrecht das Spital die erste Anlaufstelle ist, müsste eine geschädigte Person bei ei- nem öffentlich-rechtlich organisierten K
1892.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Pflichten nicht nachkommen. Weshalb in diesem Satz von "Pflichten" gesprochen werde, während der erste Satz nur die Mitwirkungspflicht statuiere, sei nicht nachvollziehbar. Zudem regle § 22 in Abs. 1 unter sein, einen Dienst antreten und durchstehen zu können. Bei Absatz 2 ist der Druckfehler am Ende der ersten Zeile (Aufwand) zu korrigieren. § 4 Übernahme von Kader- und Spezialistenfunktionen Ein Mitglied bei der perio- dischen Kontrolle der Schutzräume mitzuwirken. § 22 Im Absatz 1 ist bei Bst. b) im ersten Wort (Verwarnungen) der Druckfehler zu korrigieren. 4. Schlussabstimmung Die Kommission stimmte der

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