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1944.1 - Motionstext
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Be- sitzerin der Bohrinsel sowie der Zuger Tiefsee-Ölbohrkonzern als Betreiberin. Es ist nicht das erste Mal, dass die Ölspur einer Katastrophe nach Zug führt. So war es im Dezember 1999 bei der «Erika»
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1954.2 - Antwort des Regierungsrates
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lagen. Diese Vereinbarun- gen gehen in ihrem Wortlaut auf Entwürfe aus dem Jahr 1999 zurück. Die erste Vereinbarung datiert vom Januar 2000, weitere folgten bis April 2002. Unverkennbar handelt es sich eine als "Zuger Standortkaskade" benannte Regelung eingeführt. Danach seien neue Sendeanlagen in erster Linie ausserhalb der Bauzonen bei be- stehenden Anlagen einzurichten, in zweiter Linie in Arbeitszonen ellschaften besteht und andererseits die Immissionen möglichst gering sind. Neue Anlagen sind in erster Linie auf gemeinsam von Mobilfunk- und andern Kommunikations- dienstbetreibern genutzten Standorten
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2014.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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rhaben V 12.2 Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, dass der Zimmerberg-Basistunnel in die erste Pri- orität aufzunehmen sei. Der Kantonsplaner teilte uns in diesem Zusammenhang mit, dass ein Baubeginn
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2013.1 - Interpellationstext
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tten“ realisiert werden, die dem Parlament alle vier bis acht Jahre vorgelegt werden sollen. Der erste Ausbauschritt im Umfang von 3.5 Milliarden Franken soll bis 2025 fertig sein. Der zweite Ausbauschritt
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2046.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Der Regierungsrat bemüht sich, die Zahl der fälligen parlamentarischen Vorstösse zu reduzie- ren. Erste Kategorie der noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstösse: Beim Zwischen- bericht vom 1. Mai unterirdische Parkierungs- anlage so zu planen, dass darüber liegend ein ZVB-Provisorium jederzeit erstellt werden kön- ne. Zur Begründung verweisen sie auf fehlende Parkierungsmöglichkeiten namentlich während
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1899.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Volk bewilligten Vorlage zur Finanzierung und Aus- bau der Bahninfrastruktur (FABI) wurde auch der erste Ausbauschritt 2025 im Umfang von 6,4 Mrd. Franken genehmigt und festgelegt. Mit Schreiben vom 28.
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2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantone dafür Grundbuchinspektorate geschaffen haben. Ob die administrative Aufsichtsbehörde und die erste Beschwerdeinstanz die gleiche ist oder ob zwei verschiedene Behörden eingesetzt werden, bleibt den erleichterten Formvorschrift für die Umwandlung Papier-Schuldbriefen in Register-Schuldbriefe, sofern erstere vor dem 1. Januar 2012 errichtet worden sind (Art. 33b SchlT ZGB). Die Erleichterung besteht darin Rechtsgebieten vorsehen. Der Kanton hat zu diesem Zweck eine Liste der Anmerkungstatbestände zu erstellen und sie dem Bund mitzuteilen. Mit dieser neuen bun- desrechtlichen Regelung erübrigt sich eine
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2050.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Reserve- fahrzeuge mussten teilweise in Steinhausen abgestellt werden. In der Folge wurde 1990 eine erste Logistikstudie zur Definition der Flächenbedürfnisse der ZVB erstellt. Damit verbundene Abklärungen Baurechte, Unter- und Überbaurechte, Dienstbarkeiten, usw. seien aber nach dem Standort- entscheid als Erstes grundsätzlich zu klären und rechtsverbindlich zu vereinbaren. Diesem Auf- trag ist die Baudirektion ansässig. Das stetige Wachstum der ZVB führte dazu, dass die ursprünglich auf dem Areal eingeschossig erstellten Bauten für Werkstatt, Verwaltung und Garagierung bald und in der Folge immer wieder erweitert und
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1801.2 - Antwort des Regierungsrates
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muss vom Kanton Zug nicht abgegolten werden. Seite 2/7 1801.2 - 13725 Mitte Oktober 2010 lag eine erste Rohfassung in französischer Sprache (der Muttersprache des Autors der Studie) vor. Freundlicherweise tigen zustehenden Abzüge automatisch und setzt sie direkt ins Deklarati- onsformular ein. In den ersten Wochen nach dem jährlichen Steuererklärungsversand betreibt die Steuerverwaltung zudem eine Tele
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1710.1 - Motionstext
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einziges Urteil veröffentlicht. Dies erstaunt, wenn man bedenkt, dass das Strafgericht allein als erste Instanz gemäss Rechtenschaftsbericht jährlich über 30 Urteile fällt. Zur kanto- nalen Strafrechtspflege