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1775.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Anna Lustenberger-Seitz vom 18. Dezember 2007 (Vorlage Nr. 1578.2 -12582) in Aussicht gestellt. Als erste Reaktionen ka- men aus dem Kantonsrat und auch von Seiten der Vertreter aus Gemeinden und Wohnbauge- Eigenheime. Die 300 jährlich neu erstellten Miet- wohnungen weisen in der Regel einen guten bis sehr guten Wohnstandard auf. Aufgrund der hohen Land- und Erstellungskosten sowie der hohen Zahlungsbereitschaft im Durchschnitt 10% bis 20% nachhaltig günstigeren Mieten als Folge der tieferen Land- und Erstellungskosten des WEG/WFG. Eine weitergehende Erhebung von statistischen Daten wie es die CVP verlangt, kann
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1847.2 - Antwort des Regierungsrates
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ebote gut kommuniziert. In aku- ten Fällen von häuslicher Gewalt übergibt die Zuger Polizei, als erste Anlaufstelle, den Betrof- fenen eine Informationsmappe, welche neben der mehrsprachigen Broschüre zum Schutz vor häuslicher Gewalt (Wegweisung, Rückkehrverbot und/oder Kontaktverbot) bezwecken in erster Linie den Schutz der gefährdeten Personen. In zweiter Li- nie sollen diese Schutzmassnahmen es den en zu rechtlichen Fra- gen. Die Beratungsstellen ihrerseits informieren die Betroffenen nach der ersten Kontaktauf- nahme über das weitere Vorgehen bzw. über mögliche Massnahmen. Die Zuger Polizei und
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1852.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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attung über Budget und Rechnung. Die dem Bericht des Regierungsrates angehängten Beilagen zeigen erste mögliche Lösungsansätze auf. Diese sind mit Ausführungen über Veränderungen im Leis- tungsauftrag tonsrat zu stark in den operativen Charakter der Leistungsaufträge eingreife. Die Legislative solle in erster Linie auf der strategischen Ebene wirken. Die Stawiko schliesst sich mit 6 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme
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1854.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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18 (neu) Übergangsbestimmung 1 Die Bestimmung von § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes ist für die erste Amtsperiode 2011 bis 2014 nicht anwendbar. 2 Wird der derzeitige Vermittler in Konfliktsituationen Übergangsbestimmungen wurden von der Sicher- heitsdirektion nach Abschluss der Kommissionssitzungen erstellt und auf dem Mailweg über den Kommissionspräsidenten den Kommissionsmitgliedern zur Kenntnisnahme
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1854.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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18 (neu) Übergangsbestimmung 1 Die Bestimmung von § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes ist für die erste Amtsperiode 2011 bis 2014 nicht anwendbar. 2 Wird der derzeitige Vermittler in Konfliktsituationen der Ombudsstelle und der von ihr beigezo- genen Sachverständigen und Dritten. 2 Die Ombudsstelle erstellt ein eigenes Budget und leitet es an den Regie- rungsrat zuhanden des Kantonsrates weiter. Stimmt
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1854.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. August 2010
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18 (neu) Übergangsbestimmung 1 Die Bestimmung von § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes ist für die erste Amtsperiode 2011 bis 2014 nicht anwendbar. 2 Wird der derzeitige Vermittler in Konfliktsituationen der Ombudsstelle und der von ihr beigezo- genen Sachverständigen und Dritten. 2 Die Ombudsstelle erstellt ein eigenes Budget und leitet es an den Regie- rungsrat zuhanden des Kantonsrates weiter. Stimmt
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1846.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Electrotechnische Institut Theiler & Cie. machte den Anfang, daher auch der Name Theilerhaus für das erste der Fabrikgebäude. Gerade dieses aber ist von der Planung im vor- liegenden Zusammenhang nicht berührt Bauvorhaben sollen Raumbedürfnisse im Bildungsbereich erfüllen. Die Kommis- sion setzte sich deshalb als erstes mit der Notwendigkeit dieser Bauvorhaben und den damit verbundenen Fragen des Bedarfs auseinander Selbstverständlich gilt auch hier die Binsenwahrheit, dass auch die nach bestem Wissen und Gewissen erstellte Prognose mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Wirklich- keit muss sich nicht an die Prognosen halten
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1852.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Regierungsrat ist gerne bereit, einen solche Er- fahrungs- und Informationsaustausch zu pflegen. Erste diesbezügliche Absprachen sind in- zwischen bereits erfolgt. 9. Finanzielle Auswirkungen Übergang RR Wird für die Periode 2010-2018 neu erstellt Beschluss Regierungsrat voraussichtlich Januar 2010 Legislaturziele RR (KR) Wird für die Periode 2010-2014 neu erstellt Beschluss Regierungsrat voraussichtlich betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 − 2011 Übergang / Einführungsphase Die Erstellung der Globalbudgets folgt im Wesentlichen den bisherigen Schritten und verur- sacht somit in den
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1855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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um eine Beteiligung an den Zinskosten seiner Vorfinanzierung ersucht hat. Zudem bestehen bereits erste Zuger Berechnungen, wie eine Vorfinanzierung auf Darlehensbasis für den ZBT II aussehen könnte. Die zur Verfügung stehenden Restmitteln der Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) erstellen will. Dabei erfolgt für die Planung und Finanzierung der nationalen 1855.4/1820.8/1766.4/1804.4 Zweiteilung der aktuell geplanten nationalen Infrastrukturprojekte der Bahn: In Art. 4 sind (in einem ersten Teil) jene Vorhaben aufgeführt, die in den nächsten Jahren durch den Bund finanziert werden. Die
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1672.12 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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ung (IV) diese nicht mitfi- nanziert hat. Verschiedene Kantone haben nach dem Rückzug der IV nun erste Erfahrungen mit integrativer Sonderschulung in diesen Behinderungsarten gemacht. Dabei zeigt sich