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2537.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ht steuernd einbringen müsse. Der Vorgehensentscheid mit der paritätischen Arbeitsgruppe sei der erste Tatbeweis dazu. Sie zeigte sich sensibilisiert für die Anliegen des Kantons Zug und begrüsste, dass zielführend. Fraglich ist auch die – möglicherweise von den Postulantinnen – erhoffte Signalwirkung: Erstens steht nun im Parlament keine Vorlage zur Änderung des FiLaG an; zweitens müsste, wenn schon, der von Artikel 6 Abs. 3 FiLaG) sei erheblich zu erklären und als erledigt abzuschreiben; - Ziffer 4 erstes Anliegen des Postulats (Anpassung Rhythmus der Festlegung der Grundbe- träge) sei erheblich zu erklären
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2553.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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effizient zu verwalten. II. Gebäudeversicherung Zug 1. Entstehung der Gebäudeversicherung Zug Die erste öffentlich-rechtliche «Brandversicherung» wurde 1805 im Kanton Aargau gegründet. Vorbild waren die Aufgaben Die Bestimmung umschreibt die beiden Grundgedanken der öffentlichen Gebäudeve rsicherung: Erstens soll eine möglichst umfassende Feuer- und Elementarschadenversicherung gegen eine angemessene Prämie nicht obligatorisch versicherte G e- bäude, nicht bewilligungspflichtige sowie ohne Baubewilligung erstellte Bauten werden hinge- gen nach wie vor erst nach einem Tätigwerden des Eigentümers in die Versicherung
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2485.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2485.1 Laufnummer 14891 Interpellation von Barbara Gysel betreffend erste Bilanz seit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Kanton Zug vom 5. März 2015 Kantonsrätin Barbara Gysel, Zug gestaltet? Welche Fragen tauchten auf? 3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Regierungsrat nach dieser ersten Einführungs- phase für die weitere Umsetzung? 260/sn
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2503.1 - Motionstext
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gleichlautende weltweite Nummer zuzuteilen. Sie wird die Arbeit „e r- leichtern“. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Menschen zur Erleichterung der staatl i- chen Zwangsmassnahmentätigkeit nummeriert werden
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2505.2 - Antwort des Regierungsrats
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eine Aussage indes möglich. Sie wurde nebst dem Teuerungsausgleich bisher zweimal angepasst. Die erste Anpassung erfolgte im Rahmen des Regierungsratsbeschlusses vom 11. August 2009 aufgrund einer Rea sind die neuen Angebote «Time-out» und «Schulinsel» der Gemeinden Cham und Menzingen zu erwähnen. Ersteres ist für Schüle- rinnen und Schüler gedacht, deren Verhalten ein Verbleiben in der Regelklasse v
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2518.2 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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der Deutschschweiz waren die Re- formen bei der Unterrichtssprache als Folge des Schocks nach der ersten PISA-Studie. Diese Studie wird seit 2000 alle drei Jahre durchgeführt. Damals stellte die Schweiz diesen gab es aufgrund der Flüchtlingswelle aus dem Balkan in den 1990- er Jahren zum Zeitpunkt der ersten PISA-Studie sehr viele. Während die Stärkung der Verbindlichkeit der Standardsprache als Unterri
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2516.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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abzuwickeln. Mit diesem zweistufigen Verfahren konnte die erste Teilrevision speditiv durchgeführt werden, so dass die Inkraftsetzung der Änderungen der ersten Stufe auf den 1. Januar 2015 erfolgen konnte. Dem Vorlage Nr. 2331.2/2129.3/ 2355.2/2506.2/2516.2/2523.2 Laufnummer 15008 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung folgender Motionen: Motion Reform 2018» eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Finanzdirektion erstellt zusammen mit einer Delegation der Arbeitsgruppe GPK (AG-GPK) eine Projektskizze. Diese muss vom
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2516.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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können. Bei einem zweistufigen Verfahren hingegen konnte die erste Teilrevision speditiv abgewickelt werden. Nachdem alle Gemeinden den in der ersten Teilrevi- sion vorgesehenen Anpassungen zugestimmt hatten Gemeinden, das Sekretariat wurde von der Fi - nanzdirektion geführt), beauftragte Ernst & Young mit der Erstellung eines Wirksamkeitsbe- richts. In der Arbeitsgruppe wurde aus Sicht der Nehmergemeinden der direkte Vorlage Nr. 2331.3/2129.4/2355.3/ 2506.3/2516.3/2523.3 Laufnummer 15057 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung diverser Motionen Bericht
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2518.3 - Antrag der Alternativen Grünen-, CVP- und SP-Fraktion, der Mitglieder der GLP sowie Peter Letter, Karen Umbach, Thomas Gander, Beat Unternährer und Daniel Stuber zur 2. Lesung
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Meinung, dass die Mundart im Kindergarten grundsätz- lich als Umgangssprache festgehalten werden soll. Erste Schritte in der schriftlichen Mutte r- sprache der Deutschschweizerinnen und -schweizern, der Sta und damit Bestandteil unserer Identität. Diese Aussage kann als Konsens aus sämtlichen Voten der ersten Lesung in der Sitzung des Kantonsrats vom 29. September 2015 festgehalten werden. Dennoch lehnt die
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2515.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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15-20%, um den zahlreichen anspruchvollen Aufgaben ge- recht zu werden. Entsprechend hat die DSB eine erste Verzichtsplanung und neue Prioritäte n- setzungen vorgenommen. Dies bedeutet, dass die Datenschutzstelle