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2527.1b - Beilage 2 (Bericht)
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Ver- waltungsverelnbarung durch die Regierungen der Zentralschweizer Kantone. Im Jahr 2000 trat das erste Zentralschweizer Fachhochschul-Konkordat in Kraft, welches am 1. Januar 2013 von der Zentralschweizer vorgaben des Konkordatsrats den mehrjährigen Leistungsauftrag. * Der Konkordatsrat prüft den Entwurf ein erstes Mal und kann ihn, wenn er es für nö- tig erachtet, zur Überarbeitung an den Fachhochschulrat zurückweisen als zentrales Element der strategi- sehen Steuerung der Fachhochschulen vor. Die Fachhochschulen erstellten deshalb den EFP als hierarchisch übergeordnetes Instrument zubanden des Bundes und erhielten dane-
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2527.1a - Beilage 1 (Leistungsauftrag)
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schule Luzern im Bereich Energieeffizienz in Gebäude und Industrie massgeblich beteiligt ist. Die erste Phase der SCCER läuft von 2014 bis 2016 und die HSLU hat sich für diese Phase zum Ziel gesetzt, die
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2527.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Trägerkantone im Rahmen ihrer Oberaufsicht den mehrjährigen Leistungsauftrag zur Kenntnis zu bringen. Der erste mehrjährige Leistungsauftrag 2013–2015 wurde 2013 vorge- legt und vom Kantonsrat Anfang 2014 zur Kenntnis
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2526.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sitz oder die gemeinsame Definition von stipendienrechtlichen Begriffen wie «berufsbefähige n- de erste Ausbildung», «Erstausbildung», «Eigenleistung», «Fremdleistung» usw. Diese Begrif f- lichkeiten können
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2629.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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mit Zugriff auf SIS-Daten (d.h. Polizei und Migration) durchgeführt werden sollte. Die letzte und erste Sche n- gen-Kontrolle im Kanton Zug fand zwischen Oktober 2009 (Kick-off) und April 2010 (Schlussbe- erachtet diese Sit u- ation als problematisch. Sie weist darauf hin, dass Datenschutzkontrollen in erster Linie bei denjenigen Stellen durchgeführt werden müssen, die mit Schengen-Daten arbeiten. Die Zugrif-
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2644.3 - Bildungskommission
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nat). Dort machen sie sich mit den lokalen Gegebenheiten und Anforderungen vertraut und er- werben erste Deutschkenntnisse für den Alltagsgebrauch. In der Regel wird während dieser Zeitspanne auch über das 2016 und am 21. September 2016 die Vorlage 2644.2 / 15219 an zwei Halbtagesitzungen beraten. An der ersten Kommissionssitzung nah- men auch der Bildungsdirektor Stephan Schleiss, der Präsident der Schulp folgender Fakten bezieht sich der vorliegen- de Kantonsratsbeschluss nur auf die Primarstufe von der ersten bis zur sechsten Klasse und 2644.3 - 15297 Seite 3/10 regelt nur das Finanzierungmodell und nicht
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2652.8 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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Kommissionsmitglieder der Ansicht, dass der Antrag des Regierungsrats der richtige sei, indem die erste Abschreibung im Jahr der Inb e- triebnahme bzw. des Nutzungsbeginns anfalle. Dem wurde entgegengehalten 2 Übergangsbestimmungen «Für die Anwendung der Abschreibungssätze gemäss § 14 Abs. 3a und die Erstellung der Anlagenbuchhaltung gemäss § 14 Abs. 3b gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren nach Inkrafttreten der zukünftigen Entwick- lung; c) eine Beurteilung der möglichen Risikofaktoren. - Gemäss § 20 FHG erstellt der Regierungsrat jährlich einen Finanzplan mit einem Pla- nungshorizont von mindestens vier Jahren
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2661.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Trägerkantone im Rahmen ihrer Oberaufsicht den mehrjährigen Leistungsauftrag zur Kenntnis zu bringen. Der erste mehrjährige Leistungsauftrag 2013–2015 wurde 2013 vorge- legt und vom Zuger Kantonsrat Anfang 2014
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2665.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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folgender Zeitplan vorgesehen: - September 2016 Kommissionsbestellung im Kantonsrat - Februar 2017 Erste Lesung im Kantonsrat - Mai 2017 Zweite Lesung im Kantonsrat - 2. Juni 2017 Publikation im Amtsblatt tenkapazitäten bereitstehen. Die Formulierung, wonach der Kanton Unterkünfte für As ylsu- chende erstellen und betreiben kann, verkennt ausserdem, dass der Kanton eigene Ressou r- cen so gut wie möglich Zug vom Bund zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich. Mit der neuen Bestimmung sollte daher in erster Linie einer «besonderen La- ge» respektive «ausserordentlichen Lage» vorgebeugt werden, welche den
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2609.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schulbeginn stattgefunden. Mit dem Depar- tement Informatik der Hochschule Luzern in Rotkreuz hat die erste Bildungsinstitut bereits g e- staffelte Vorlesungszeiten eingeführt und den Vorlesungsstart auf 9 und ein Ausbau der bestehenden Linie geprüft. Eine Kostenschätzung liegt nicht vor. BAV und SBB erstellen derzeit den Rahmenplan Zentralschweiz und evaluieren unter ande- rem auch Ausbaumöglichkeiten im