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1585.2 - Antwort des Regierungsrates
PHZ" auch eine "Arbeitsgruppe Finanzen der PHZ" mit einer externen Fachberatung eingesetzt, deren erste Aufgabe es ist, vergleichbare Zahlen für die drei Standorte zu generieren. Die Arbeits- gruppe hat
1565.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Regierungskonferenz (ZRK) beantragt, dass sich ihre Mitglieder gemeinsam daran beteiligen, wobei der erste Beitrag im Jahr 2008 zu leisten ist. Der Anteil des Kantons Zug beläuft sich auf maximal 159'000 Franken
1593.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der zukünftigen Entwicklung; c) eine Beurteilung der möglichen Risikofaktoren. 3. Rückblick Die erste Finanzstrategie des Kantons Zug wurde vom Regierungsrat am 30. September 2002 verabschiedet. Ihre ausserhalb des Controlling-Kreislaufes und umfasst die Ausführung der geplanten Massnahmen bzw. die Erstellung der vorge- sehenen Leistungen oder Produkte. 20 1593.1 - 12504 10.2 Zweck des Controllings Der in Kombination mit der Umsetzung der NFA beurteilt und hinterfragt werden. Es geht dabei nicht in erster Linie um ein Spar- sondern um ein Effizienzsteigerungsprogramm, welches weitergeführt werden muss
1610.1 - Interpellationstext
schon am 5. Februar 2008! Gemäss meinen Abklärungen ist vorgesehen, Mitte Dezember dieses Jahres eine erste Information (schriftlich) betreffend Anlassbewilligungen seitens der Zuger Polizei den Vereinen z
1630.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
hat. Der Vertrag zwischen den SBB, dem Bundesamt für Verkehr und dem Kanton Zug ist übrigens der erste seiner Art für ein dringliches Bahnprojekt innerhalb des Infrastrukturfonds. - Modalitäten des Ka
2569.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2016
folgt geändert: § 46 Abs. 1 (geändert) 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus neunzehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den a von Wäldern mit besonderer Erholungs- funktion. § 30 Abs. 3 (geändert) 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst. Es kann forsttechnische Weisungen und eine Prioritätenordnung
2735.2 - Antwort des Regierungsrats
Gemeinsamkeiten auf. In Bern war ein E r- müdungsbruch einer Weichenzunge die Ursache. Es ist das erste Mal, dass ein solcher Defekt auf dem Netz der SBB zu einer Entgleisung geführt hat. In Luzern ist akzeptablen Bereich. Hier müssen die Bahnbetreiber Risikoermit tlungen nach Störfallverordnung erstellen und zusätzliche Sicherheitsmassnahmen evaluieren. Die da- für anzuwendenden Beurteilungskriterien hnitte nicht akzeptable Risiken auf. Für diese Abschnitte sind ebenfalls Risikoermittlungen zu erstellen und zusätzliche Sicherheitsmassnah- men zu prüfen. Im Kanton Zug ist bezüglich Grundwasser kein
2736.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
für Auszonungen, oder für weitere Massnahmen der Raumplanung nach Art. 3 RPG verwendet werden. Der erste Fall wird im Kanton Zug wohl kaum vorkommen. Im letzteren Fall sollen verschiedene Massnahmen, in Baumasse verfügen, nicht zustande kommt. Die Kommission ist der Meinung, dass die Gebietsverdichtung in erster Linie aufgrund privater Initiative und – wenn möglich – ohne staatlichen Eingriff erfolgen soll.
2742.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Rutz soll der Bundesrat verpflichtet werden, eine Aufschlüsselung der Fälle nach deren Begründung zu erste llen. Während die Motion Müri angenommen wurde, hat der Bundesrat am 1. Februar 2017 die Ablehnung en am 1. Oktober 2016 vollendet wurden. Es wird daher einige Zeit in A n- spruch nehmen, bis die ersten Strafgerichtsurteile mit einer Landesverweisung in Recht s- kraft erwachsen. Das Anliegen des Motionärs
2569.1b - Beilage Auswertung Vernehmlassung
Exzellenz im Bildungswesen. Im weltweiten Vergleich sind die Resultate un- serer Studenten regelmässig an erste Stelle von allen IB Schulen, die bei der Aufnahme keine Leistungstests anwenden. Diese her- ausragende Verordnungstexte im Wesentlichen bestätigt wurden und damit ein erstes Teilziel er- reicht ist. Die CVP begrüsst die Umsetzung der ersten 16 Mass- nahmen des Entlastungsprogramms, mit denen rund 5,7 Millionen sollen künftig Wunsch- und andere attraktive Kontrollschilder auf freiwilliger Basis erworben oder ersteigert werden kön- nen. 446. EWG Menzin- gen BGS 751.22 Massn. 6.16b Veräusserung von Kontrollschildern:

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