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2757.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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kantonalen Bauten und Anlagen werden ausserdem mehrheitlich mit Strom aus Wasserkraft versorgt. Für eine erste Abschätzung des Potenzials wurden die Dachflächen sämtlicher kantonaler Bau- ten und Anlagen anhand 3 TWh/a (Markterhebung Sonnenenergie. BFE 2017) bis im Jahr 2035 auf rund 7 TWh/a (Botschaft zum ersten Mass- nahmenpaket der Energiestrategie 2050. Bundesrat, 2013) steigen. Im Jahr 2050 sollen über 11
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2758.1a - Beilage
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hende und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden, ist die Durchgangsstation somit der erste Anlaufpunkt. Erst in einer zweiten Phase werden die Flüchtlinge in Unterkünfte in den Gemeinden verteilt r ist? Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die geplante neue Durchgangsstation Steinhausen als erster Anlaufpunkt für Flüchtlinge überdimensioniert ist. Da das vorliegende Konzept vorsieht, dass normale
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2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gruppen eingeteilt werden. Die in der vorausgegangenen Amtsdauer im Rat vertretenen Listen sollen die erste Gruppe bilden; in ihr sollen sich die Nummern nach der Summe der in der voraus gegangenen Wahl in zu bringen, geschaf- fen wird. 4. Ergebnis der Vernehmlassung Die Entwürfe des Regierungsrats aus erster Lesung zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Wahl- und Abstimmungsgesetzes sowie zum er ins Ausland anhand der monatlichen Wegzugslisten ohne Aufwand festgestellt werden könne und es in erster Linie am wegziehenden Kantonsratsmitglied selber oder an dessen Partei liege, den geplanten Wegzug
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2759.1 - Antwort des Regierungsrats
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und Be- wohner nur untereinander. Ja oder nein? Nein. Die Durchgangsstation Steinhausen ist der erste Anlaufpunkt für jene Asylsuchenden und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden. Dort werden naheliegend, dass der Kanton am bestehe n- den Ort einen Ersatzneubau plant und realisiert. Für die Erstellung des Ersatzbaus in Steinhausen müssen die in der bisherigen Durchgang ssta- tion Steinhausen un
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1592.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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über die finanzielle Entwicklung des Kantons, basierend auf den aktuellen Zahlen und Prognosen. Das erste Jahr entspricht dem Budget 2008 und wir verweisen dazu auf unseren heutigen Bericht Nr. 1607.1 - 12538
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1655.2 - Antwort des Regierungsrates
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anderen Organismen aufwändig ist, beschränken sich die vorhandenen Daten auf punktuelle Abklärungen. Erste Daten liegen aus dem Jahr 1986 vor. Das Bundesamt für Veterinärwesen liess Forellen aus dem Grienbach alle zwischen 1955 und 1975 erstellten Gebäude, bei denen dauerelastische Fugen verwendet wurden. Aufgrund der im Kanton Zug und anderen Kantonen gewonnenen Erkenntnisse erstellte das Amt für Umweltschutz Installationen in der Verwaltung ausser Betrieb zu setzten. Im Rahmen seiner Überwachungspflicht erstellte das Amt für Lebensmittelkontrolle eine Übersicht über die Standorte potentiell schadstoffhaltiger
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1681.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kantonsrat und erteilt eine Empfehlung oder legt Anträge vor. Der Budgetprozess gibt damit bereits erste Anhaltspunkte in Bezug auf die Geschäftskontrolle. Im Gegensatz zum Budget liegt der Fokus bei Ja mit allen Direktionen und den Gerichten durch den vertraglich engagierten Versicherungsbroker erstellte «Risikoinventar des Kantons Zug» ist kein eigentliches Geschäftsprüfungsinstrument. Dennoch gibt werden diese Verfahren auch mit der Amts- bzw. Ge- richtsleitung besprochen. Die Delegationen erstellen danach schriftliche Inspektionsberichte zuhanden der Verwaltungskommission und des Plenums des
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1681.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und die Finanzverwaltung mit eigenen Mitteln (ohne externe Begleitung) mit IKS auseinandergesetzt. Erste Erkenntnisse zei- gen, dass die Einführung eines IKS komplex, zeit- und ressourcenaufwändig ist. Die und sichere Herstellung sowie tadellose Endprodukte sichergestellt werden. Ein QMS ist nicht in erster Linie ein Kontrollinstrument, sondern ermöglicht eine detaillierte A- nalyse und Dokumentierung eines
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1705.1 - Antwort des Regierungsrates
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seiner Funktion als Aufsichtsbehörde und nicht der Regierungsrat an- zuordnen. Das Amt erwägt als erste Massnahme eine letzte Fristansetzung mit Strafandrohung gemäss Art. 79 BVG wegen Ungehorsams gegen
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1715.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab und Schüler werden mit dem vollendeten 4. Altersjahr eingeschult (Stichtag 31. Juli). 2 Während der ersten Schuljahre (Vorschul- und Primarunterricht) erwirbt das Kind schrittweise die Grundlagen der Soz konsolidiert insbesondere die sprachlichen Grundlagen. Die Zeit, die das Kind für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigt, ist abhängig von seiner intellektuellen Entwick- lung und emotionalen Reife;