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1715.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2009
ungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab und Schüler werden mit dem vollendeten 4. Altersjahr eingeschult (Stichtag 31. Juli). 2 Während der ersten Schuljahre (Vorschul- und Primarunterricht) erwirbt das Kind schrittweise die Grundlagen der Soz konsolidiert insbesondere die sprachlichen Grundlagen. Die Zeit, die das Kind für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigt, ist abhängig von seiner intellektuellen Entwick- lung und emotionalen Reife;
1715.2 - Antrag des Regierungsrates
ungsvollem Handeln gegenüber Mitmenschen und Umwelt unterstützt. Art. 4 Sprachenunterricht 1 Die erste Fremdsprache wird, entsprechend der in Artikel 6 festgelegten Dauer der Schulstufen, spätestens ab und Schüler werden mit dem vollendeten 4. Altersjahr eingeschult (Stichtag 31. Juli). 2 Während der ersten Schuljahre (Vorschul- und Primarunterricht) erwirbt das Kind schrittweise die Grundlagen der Soz konsolidiert insbesondere die sprachlichen Grundlagen. Die Zeit, die das Kind für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigt, ist abhängig von seiner intellektuellen Entwick- lung und emotionalen Reife;
1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
materiellen Zusammenhangs mit den vorerwähnten ener- giepolitischen Vorstössen ebenfalls Stellung. Die erste Forderung der Petition deckt sich teilweise mit der Motion von Christina Bürgi Dellsperger, Eusebius gleichwertiger Weise der Bund seine eigenen Gebäude neu erstellen oder sa- nieren soll. - Im Aktionsplan „Erneuerbare Energien“ geht es in erster Linie um Wärmeerzeu- gung, die dank sieben namentlich a eingeführt. Soweit wollten sie nicht gehen, da sonst praktisch kein Gebäude ohne kontrollierte Lüftung erstellt werden könnte. In ländlichen Gebieten muss nicht zu dieser eher aufwändigen haustechnischen Massnahme
1598.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
vier Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich den Bei- tritt erklärt haben, frühestens auf 2005. 2 Die erste Abgeltungsperiode beginnt in dem Jahr, in dem die Vereinba- rung in Kraft tritt. 5 Anhang 1 zur V Abgeltungsperiode 1 Die Abgeltung wird für eine Periode von drei Kalenderjahren festgelegt. 2 Sie wird im ersten Jahr der Periode errechnet. Art. 9 Anrechenbare Kosten 1 Der Standortkanton ermittelt die anrechenbaren
1598.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
vier Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich den Bei- tritt erklärt haben, frühestens auf 2005. 2 Die erste Abgeltungsperiode beginnt in dem Jahr, in dem die Vereinba- rung in Kraft tritt. 5 Anhang 1 zur V Abgeltungsperiode 1 Die Abgeltung wird für eine Periode von drei Kalenderjahren festgelegt. 2 Sie wird im ersten Jahr der Periode errechnet. Art. 9 Anrechenbare Kosten 1 Der Standortkanton ermittelt die anrechenbaren
1598.2 - Antrag des Regierungsrates
vier Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich den Bei- tritt erklärt haben, frühestens auf 2005. 2 Die erste Abgeltungsperiode beginnt in dem Jahr, in dem die Vereinba- rung in Kraft tritt. 5 Anhang 1 zur V Abgeltungsperiode 1 Die Abgeltung wird für eine Periode von drei Kalenderjahren festgelegt. 2 Sie wird im ersten Jahr der Periode errechnet. Art. 9 Anrechenbare Kosten 1 Der Standortkanton ermittelt die anrechenbaren
1661.1 - Interpellationstext
sche Schulbildung in der Schweiz weiter zu harmonisieren. 1970 wurde das heute immer noch gültige erste Schulkonkordat verabschiedet. Der grösste Streitpunkt war damals der einheitliche Beginn des Schuljahres
1797.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
umgesetzt wurden. Für die zweite Phase des Projektes sieht der Regierungsrat eine Neuausrichtung vor. Erste Phase der Staatsaufgabenreform abgeschlossen Der Kantonsrat hat im Juli 2005 den Regierungsrat beauftragt ebenfalls erfüllt werden kann, wenn auch auf anderem Weg als ursprünglich ge- plant. Die erstmalige Erstellung des Leistungsauftrages bietet den idealen Anlass für eine ver- tiefte Auseinandersetzung mit der Schaubrutanlage und Fischereimuseum Zug (DI / AFJ) a. Beschreibung der Massnahme Die Anlage dient in erster Linie der Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Instruktionszwecken. Die Kernaufgaben des Fischereiwesens
1495.1 - Vorlage
GESCHÄFTE VOM 1. DEZEMBER 2006 Gemäss § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kantonsrates sind für die erste Sit- zung des neuen Kantonsrates nebst der Tagesordnung ein Verzeichnis aller beim Kantonsrat hängigen
1530.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dem Höhepunkt der Intifada wurde in Jerusalem mit dem Zentrum für jüdisch- arabische Erziehung die erste jüdisch-arabische Schule gegründet. Die Klassen die- ser Schule bestehen zu gleichen Teilen aus jüdischen Ausbau der im Rahmen der Sofortmassnahmen erstellten Drainagen und deren Ableitungen; − Regelmässige visuelle Kontrollen in den Rutschungsgebieten; − Erstellen eines Ablenkdammes am Kegelhals zur Verhinderung auch bezüglich der erzielten Effizienzsteige- rung. Die Projektkosten für Angola belaufen sich im ersten Jahr auf rund 2.5 Millio- nen US$, im zweiten Jahr auf rund 1.6 Millionen US$. In Anbetracht der

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