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1624.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Grenze von 100 Mio. Franken im Vorder- grund. Man musste sich bewusst sein, dass es sich damals um das erste Projekt dieser Grös- senordnung gehandelt hat. Die Kommission und einzelne Mitglieder hatten sich
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1718.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Festlegung von Zeiträumen für den Baubeginn von Ver- kehrsvorhaben. Die Projekte sollen in eine erste (kurzfristige) und eine zweite (mittel- bis langfristig) Priorität eingeteilt werden. Innerhalb der
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1786.1 - Antwort des Regierungsrates
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Wohnsitz und damit auch die Einkommens- und Vermögensbesteuerung im Kanton Zug effektiv feststeht. Die erste Stufe im dreistufigen Prüfverfahren wird von den Einwohnerkontrollen der elf Zuger Gemeinden abgedeckt
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1816.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Der Regierungsrat bemüht sich, die Zahl der fälligen parlamentarischen Vorstösse zu reduzie- ren. Erste Kategorie der noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstösse: Beim Zwischen- bericht vom 26. April
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1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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materiellen Zusammenhangs mit den vorerwähnten ener- giepolitischen Vorstössen ebenfalls Stellung. Die erste Forderung der Petition deckt sich teilweise mit der Motion von Christina Bürgi Dellsperger, Eusebius gleichwertiger Weise der Bund seine eigenen Gebäude neu erstellen oder sa- nieren soll. - Im Aktionsplan „Erneuerbare Energien“ geht es in erster Linie um Wärmeerzeu- gung, die dank sieben namentlich a eingeführt. Soweit wollten sie nicht gehen, da sonst praktisch kein Gebäude ohne kontrollierte Lüftung erstellt werden könnte. In ländlichen Gebieten muss nicht zu dieser eher aufwändigen haustechnischen Massnahme
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1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nicht den Reifegrad und die Aussagekraft eines Bauprojekts hat. Die Machbarkeitsstudie ist ei- ne erste Umsetzung des Raumprogramms, ohne Anspruch auf ausgereifte betrieb- lich-funktionale und architek nichts darauf hin, dass diese Entwicklung mittel- fristig ändern würde. Diese räumliche Nähe von erster und zweiter Instanz ist unter dem Gesichtspunkt des Anscheins der Unabhängigkeit der Gerichte pr nicht unterkellert ist, soll hangseitig ein unterirdi- scher Anbau für die Technik- und Kellerräume erstellt werden. Damit können gleich- zeitig auch die feuchten Aussenmauern des Zeughauses im Erdreich saniert
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1638.1 - Antwort des Regierungsrates
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tte vom kommenden März die Motion „Schaffung eines zent- ralen Waffenregisters eingereicht“. Der erste Satz der Begründung lautet: „In der Schweiz wird jedes Auto, jede Kuh und bald jeder Hund registriert
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1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dann Eingang in die Gesetzesvorlage für die erste Lesung im Regierungsrat vom 5. Dezember 2006. Erst in einem zweiten Schritt wurde dann das Ergebnis der ersten Lesung im Regierungsrat vom 5. Dezember 2006 Chemiewehreinsatz ist ausschliesslich die FFZ zu- ständig. Die Gemeindefeuerwehren leisten aber den Ersteinsatz bis die FFZ vor Ort ist. Somit ist die FFZ entgegen dem geltenden § 31 Abs. 1 Feuerschutzgesetz und -feger ohne Meisterdiplom ausgeführt. Die gute Qualität der Kaminfegear- beiten hängt somit in erster Linie wohl von der Tüchtigkeit der Kaminfegerinnen und -feger ab und nicht, wie schon erwähnt, vom
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1653.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates für die 2. Lesung
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Berufsausübung in § 25 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz1 betrifft. I. Ausgangslage Fassung erste Lesung im Kantonsrat Korrekturantrag § 25 Abs. 2 2 Die Bewilligung ist vom Nachweis der Fach- prüfung gelernte Kaminfege- rin oder gelernter Kaminfeger abhängig. II. Begründung Bei der Beratung in der ersten Lesung stellte sich die Frage, was genau mit dem Begriff "Fach- prüfung" gemeint sei. Es sei deshalb
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1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Freibeträge bei der Vermögenssteuer, die Entlastungen bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung, der erste Schritt bei der Gewinnsteuersenkung für die juristischen Perso- nen und der Übergang zu einem Pro