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3413.1 - KESB ab Seite 126 der Vorlage Nr. 3412
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wichtiges Thema. Der ÖREB-Kataster des Kantons Zug deckt nun alle Gemeinden des Kantons ab, womit die erste Aufbauphase nach Bundesvorgaben erfolgreich abgeschlossen ist. Gemeinsam mit der Stadt Zug wurde die Kantonsgebiet für alle 17 vom Bund bestimmten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wurde die erste Phase des ÖREB-Katasters erfolgreich und im Rahmen der Bundesvorgaben abgeschlossen. Für den weiteren basierenden Tarifberechnungen Die Evaluation zeigte solide Einstufungen, da- rauf basierend wurden erste Tarifberechnun- gen zu Testzwecken durchgeführt D Aufarbeitung Fürsorgerische Zwangsmassnah- men im
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3412.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wichtiges Thema. Der ÖREB-Kataster des Kantons Zug deckt nun alle Gemeinden des Kantons ab, womit die erste Aufbauphase nach Bundesvorgaben erfolgreich abgeschlossen ist. Gemeinsam mit der Stadt Zug wurde die Kantonsgebiet für alle 17 vom Bund bestimmten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wurde die erste Phase des ÖREB-Katasters erfolgreich und im Rahmen der Bundesvorgaben abgeschlossen. Für den weiteren basierenden Tarifberechnungen Die Evaluation zeigte solide Einstufungen, da- rauf basierend wurden erste Tarifberechnun- gen zu Testzwecken durchgeführt D Aufarbeitung Fürsorgerische Zwangsmassnah- men im
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3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
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industriellen Berufsbildungszentrum Zug (GIBZ) beendet der erste Studiengang der Höheren Fachschule für Informatik und Elektronik sein erstes Studienjahr. Neu beherbergt das GIBZ ab Sommer 2021 die Gr fentlichkeit Konzept erstellt Realisierung L109 Koordination von Bilddaten aus Luftaufnahmen Kantonale Fachstellen, Öffent- lichkeit Ergänzung Orthofoto mit ei- nem Teilbereich; erste Aufnahmen von Waldab- Start des dritten Bildungs- gangs in der beruflichen Grundbildung Sommer 2022: erste schuli- sche Ab- schlüsse; Sommer 2023: erste prakti- sche Ab- schlüsse Kommentar Zielsetzungen Keine Bemerkungen 3 Einf
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3136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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industriellen Berufsbildungszentrum Zug (GIBZ) beendet der erste Studiengang der Höheren Fachschule für Informatik und Elektronik sein erstes Studienjahr. Neu beherbergt das GIBZ ab Sommer 2021 die Gr fentlichkeit Konzept erstellt Realisierung L109 Koordination von Bilddaten aus Luftaufnahmen Kantonale Fachstellen, Öffen- tlichkeit Ergänzung Orthofoto mit ei- nem Teilbereich; erste Aufnahmen von Waldab- Start des dritten Bildungs- gangs in der beruflichen Grundbildung Sommer 2022: erste schuli- sche Ab- schlüsse; Sommer 2023: erste prakti- sche Ab- schlüsse Kommentar Zielsetzungen Keine Bemerkungen 3 Einf
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2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
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kam. Erste Vorstösse, die verlangten, dass dieses Gesetz geändert wird, wurden schon eingereicht, als noch keine Verordnung verabschiedet war, kurze Zeit nachdem das Gesetz in Kraft war. Auch erste Sta wovon die erste die Frage der Fruchtfolgeflächen geklärt haben will und die zweite für die Kantone bei der Festlegung der Qewässerräume grösstmöglichen Handlungsspielraum verlangt, und dass der erste Teil der kam. Erste Vorstösse, die verlangten, dass dieses Gesetz geändert wird, wurden schon eingereicht, als noch keine Verordnung verabschiedet war, kurze Zeit nachdem das Gesetz in Kraft war. Auch erste Sta
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3224.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mit klarem Fokus vorangetrieben werden kann. Eine erste Version des Impulsprogramms konnte erarbeitet werden - mit vielen Vorhaben, Initiativen und ersten konkreten Projekten, unterteilt in sieben strategische begründetem Verdacht auf Sozialhilfebetrug fortge- setzt. In Bezug auf das Gemeindegesetz wurden erste Bedarfsabklärungen bei den Gemeinden zu einer Gesetzesrevision getätigt und in Zusammenarbeit mit nauigkeit L109 Koordination von Bilddaten aus Luftaufnahmen Ergänzung Orthofoto mit einem Teilbereich; erste Aufnahmen von Waldabschnitten mittels Drohne verfügbar Leistungsgruppe 4: GIS Kanton Zug 10 GIS Kanton
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3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
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mit klarem Fokus vorangetrieben werden kann. Eine erste Version des Impulsprogramms konnte erarbeitet werden - mit vielen Vorhaben, Initiativen und ersten konkreten Projekten, unterteilt in sieben strategische begründetem Verdacht auf Sozialhilfebetrug fortge- setzt. In Bezug auf das Gemeindegesetz wurden erste Bedarfsabklärungen bei den Gemeinden zu einer Gesetzesrevision getätigt und in Zusammenarbeit mit nauigkeit L109 Koordination von Bilddaten aus Luftaufnahmen Ergänzung Orthofoto mit einem Teilbereich; erste Aufnahmen von Waldabschnitten mittels Drohne verfügbar Leistungsgruppe 4: GIS Kanton Zug 10 GIS Kanton
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Sozialversicherung
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ermöglicht oder erheblich erleichtert würde. Nachdem der Beschwerdeführer allerdings bereits eine erste Schwimmbrille zulasten der Invalidenversicherung zugesprochen erhielt und jedenfalls der Schutz der einer Sonnenbrille mit Spezialgläsern, einem Paar Kontaktlinsen aus Spezialmaterial bereits eine erste Schwimmbrille mit Kantenfilter zugesprochen erhielt. Nach dem Gesagten und eingedenk der nicht un zu rechnen ist, bei eingehender Abklärung werde sich die behauptete Sachverhaltsänderung nicht erstellen lassen (BGE 130 V 64 Erw. 5.2, 71 Erw. 2.2 mit Hinweisen; vgl. auch BGE 133 V 108 Erw. 5.2). Dabei
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Art. 318 ZPO
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Sachverhalt von der ersten kantonalen Instanz unvollständig festgestellt wurde, nicht aus, lediglich die Aufhebung des erstinstanzlichen Entscheides und die Rückweisung der Sache an die erste kantonale Instanz bestätigt die Berufungsinstanz den angefochtenen Entscheid oder entscheidet neu; eine Rückweisung an die erste Instanz erfolgt nur ausnahmsweise (BGE 137 III 617 E. 4.3 S. 619). Entsprechend ist in der Berufung
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Art. 21 IVG, Art. 2 HVI
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ermöglicht oder erheblich erleichtert würde. Nachdem der Beschwerdeführer allerdings bereits eine erste Schwimmbrille zulasten der Invalidenversicherung zugesprochen erhielt und jedenfalls der Schutz der einer Sonnenbrille mit Spezialgläsern, einem Paar Kontaktlinsen aus Spezialmaterial bereits eine erste Schwimmbrille mit Kantenfilter zugesprochen erhielt. Nach dem Gesagten und eingedenk der nicht un