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1750.1 - Antwort des Regierungsrates
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Abweichen von den schematischen Be- rechnungsregeln der Wegleitung auch weiterhin möglich sein wird. Die erste damals noch von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erarbeitete Wegleitung zur Bewertung von nic
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581.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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vom 13. Juni 2006 anhand der Vorlage Nr. 581.10/754.9/1210.3 - 12076 zum zweiten Mal beraten. Die erste Beratung hatte am 9. Januar 2006 aufgrund der Vorlage Nr. 581.8/754.7/1210.2 - 11885 stattge- funden dass sich die GU damals bewusst war, dass sie innerhalb dieses Kostendaches eine Strafanstalt erstellen sollte - ein Gebäude mit zahlreichen Besonderheiten und Spezialanforderungen an Technik und Bauwerk Dokumenten und der Bestätigung 581.11/754.10 - 12077 3 durch die Finanzkontrolle ordnungsgemäss erstellt worden. Die Stawiko hatte dem Kantonsrat deshalb mit 4 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen beantragt
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2377.1a - Beilage
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tes kann angemessen angerechnet werden. 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des Gymnasiums der Kantonsschule. 1 Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Werk-, Real- und Sekundarschule sowie die ersten zwei Jahre des 6-jährigen Gymnasiums Unterrichtszeit gilt auch die individuelle Förderung der Schüler sowie im Kin- dergarten und in den ersten vier Primarklassen der Unterricht mit Halbklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan
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2444.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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herheit insgesamt verbessert werden könne. Der Versuch in Basel zeige diesbezüglich zwar bereits erste positive Tendenzen. Bevor jedoch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen in Betracht gezogen werden könne en neuen Er- kenntnissen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse zu rechnen sei. Gemäss einer ersten Einschätzung der Sicherheitsdirektion ist im Kanton Zug diese Voraussetzung nicht gegeben. Der R
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765.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und mit ihr das vernetzte Gesamtangebot von Bahn und Bus funktionieren gut und sind auf Kurs. Eine erste Bilanz nach gut einem Betriebsjahr zeigt erfreuliche Ergeb- nisse: Im reinen S-Bahnverkehr konnte
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754.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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vom 13. Juni 2006 anhand der Vorlage Nr. 581.10/754.9/1210.3 - 12076 zum zweiten Mal beraten. Die erste Beratung hatte am 9. Januar 2006 aufgrund der Vorlage Nr. 581.8/754.7/1210.2 - 11885 stattge- funden dass sich die GU damals bewusst war, dass sie innerhalb dieses Kostendaches eine Strafanstalt erstellen sollte - ein Gebäude mit zahlreichen Besonderheiten und Spezialanforderungen an Technik und Bauwerk Dokumenten und der Bestätigung 581.11/754.10 - 12077 3 durch die Finanzkontrolle ordnungsgemäss erstellt worden. Die Stawiko hatte dem Kantonsrat deshalb mit 4 Ja- zu 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen beantragt
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801.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Grundsatzfragen für die weitere Bearbeitung der strategischen Büroraumplanung zu unterbreiten. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende Jahr vorliegen. Ausgewiesene Bedürfnisse der kantonalen langfristige Reserve dienen, dies al- les im Rahmen des für das Areal der ehemaligen Landis & Gyr erstellten Master- plans der Stadt Zug und des Kantons Zug. 2 801.2 - 12157 Der Kantonsrat hat den Vorstoss
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2435.2 - Antwort des Regierungsrats
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betrachtet wird, welche auf dem gleichen Streckenabschnitt mit 38 Personen pro Kurs unterwegs war. Erste Beobachtungen der Frequenzen auf den neuen Haltestellen der Linie 7 ergeben, dass diese nicht sehr auf die künftige räumliche Entwicklung hin ausgebaut wird, treten Fr e- quenzzunahmen nicht mit dem ersten Tag der Inbetriebnahme einer neuen Linie oder von neuen Haltestellen auf. Dies hat sich auch bei
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2569.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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folgt geändert: § 46 Abs. 1 (geändert) 1 Jede Gehaltsklasse besteht aus neunzehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den a von Wäldern mit besonderer Erholungs- funktion. § 30 Abs. 3 (geändert) 3 Das Amt für Wald und Wild erstellt ein Pflichtenheft für den Forstdienst. Es kann forsttechnische Weisungen und eine Prioritätenordnung
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2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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Kommission - 12. Februar 2016: Versand des Berichts der vorberatenden Kommission - 25. Februar 2016: Erste Lesung im Kantonsrat - 12. Mai 2016: Zweite Lesung und Schlussabstimmung - ab Mitte Mai 2016: Submission Ab- stimmungsanlage im Kantonsratssaal (kurz Reglement) in erster Lesung beraten. Es hat zug e- sichert, dem Kantonsrat das Ergebnis erster Lesung zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Dadurch kann der