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2392.2 - Antwort des Regierungsrates
beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge. Der Bund ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die erste und zweite Säule ihren Zweck dauer- haft erfüllen können. Beim Zeitvorsorgemodell KISS geht es um Leistun- gen der Zeitvorsorgenden könnten teilweise aber als pflegeunterstützend eingestuft werden. In erster Linie dienen die angebotenen Dienste der Bewältigung des Alltags in der gewohnten häuslichen Umgebung Hinsicht beurteilt. Aus den eingereichten Unterlagen zeigte sich, dass es sich bei den Leistungen in erster Linie um Nachbarschaftshilfe sowie gezielte Unterstützungs- und Begleitungsangebote für Menschen
2403.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Volk bewilligten Vorlage zur Finanzierung und Aus- bau der Bahninfrastruktur (FABI) wurde auch der erste Ausbauschritt 2025 im Umfang von 6,4 Mrd. Franken genehmigt und festgelegt. Mit Schreiben vom 28.
417.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und mit ihr das vernetzte Gesamtangebot von Bahn und Bus funktionieren gut und sind auf Kurs. Eine erste Bilanz nach gut einem Betriebsjahr zeigt erfreuliche Ergeb- nisse: Im reinen S-Bahnverkehr konnte
666.4 - Ergänzungsbericht und -antrag der Staatswirtschaftskommission
b- hängige Besoldung nach entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehe, nicht erhöht werden. Erste Resultate der analytischen Arbeitsplatzbewertung von 70 Schlüsselstellen haben ergeben, dass rund
822.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
umgesetzt wurden. Für die zweite Phase des Projektes sieht der Regierungsrat eine Neuausrichtung vor. Erste Phase der Staatsaufgabenreform abgeschlossen Der Kantonsrat hat im Juli 2005 den Regierungsrat beauftragt ebenfalls erfüllt werden kann, wenn auch auf anderem Weg als ursprünglich ge- plant. Die erstmalige Erstellung des Leistungsauftrages bietet den idealen Anlass für eine ver- tiefte Auseinandersetzung mit der Schaubrutanlage und Fischereimuseum Zug (DI / AFJ) a. Beschreibung der Massnahme Die Anlage dient in erster Linie der Öffentlichkeitsarbeit sowie zu Instruktionszwecken. Die Kernaufgaben des Fischereiwesens
2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
ell“ von 2009, dass sich der Berufsauftrag der Lehrpersonen in vier Arbe itsfelder aufteile. Das erste Arbeitsfeld „Unterricht und Klasse“ macht rund 84 % aus. Es enthält den Unterricht einer Primarlehrperson
2378.2 - Antrag des Regierungsrats
tes kann angemessen angerechnet werden. 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten Unterrichtszeit gilt auch die individuelle Förderung der Schüler sowie im Kin- dergarten und in den ersten vier Primarklassen der Unterricht mit Halbklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan en-, Primar- und Se- kundarstufe I; b) der Unterricht mit Halbklassen im Kindergarten und in den ersten vier Primar- klassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan einzutragen. 4 Für Arbeiten
2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Es ist folgender Zeitplan vorgesehen: - Januar 2015 Kommissionsbestellung im Kantonsrat - Mai 2015 Erste Lesung im Kantonsrat - August 2015 Zweite Lesung im Kantonsrat - September 2015 Publikation im Amtsblatt eine generell-abstrakte Norm auf Gesetzes- oder auf Verordnungsstufe geregelt werden soll, hängt in erster Linie von den Erfordernissen des Legalitätsprinzips ab , wonach Grundlage und Schranke des staatlichen Konferenzielle Anhörung/Vernehmlassung Der Regierungsrat hat diesen Revisionsvorschlag zwischen der ersten und zweiten Lesung den Bürgergemeinden, den im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien sowie
754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Mandat erst wahrnehmen könne, wenn eine definitive Bauabrechnung vorliege. In der Folge wurde der erste Rechtsanwalt beauftragt, mit der GU bis spätestens Ende August 2005 eine Einigung zu erzielen. Mitte agen“ gehören. In den Ausführungsgrundlagen spiegelt sich das bestellte Werk, d.h. die neu zu erstellende Strafanstalt Zug. Für dieses Werk haben die Parteien einen Höchstpreis von 11,4 Mio. Franken als Bauabrechnung nach Finanzhaushaltgesetz (FHG) - ohne die nicht anerkannten Mehrforderungen - zu erstellen und den Objektkredit abzurechnen. Die Schlussab- rechnung lautet wie folgt: a) GU-Bauabrechnung
2400.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Der Regierungsrat bemüht sich, die Zahl der fälligen parlamentarischen Vorstösse zu reduzi e- ren. Erste Kategorie der noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstösse: Beim Zwischen- bericht vom 3. Mai

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