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2827.2d - Beilage 4 Portfoliostrategie
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Objekte mit den wichtigsten Infor- mationen und Bewertungen aufgeführt. 5.2.1. Standortanalyse Um eine erste Vorstellung über den Nutzen eines Standorts zu erhalten, braucht es nebst den wichtigsten Daten zum gie auf Portfolioebene. Sie umfasst in erster Linie das Kernportfolio mit den kantonseigenen, bebauten Lie- genschaften und den bestehenden bzw. zu erstellenden kantonseigenen Bauwerken. In der Portfo siert. Die Portfoliostrategie umfasst in erster Linie das Kernportfolio mit den kantonseigenen, bebauten Liegenschaften und den bestehenden bzw. zu erstellenden kantonseigenen Bauwerken. Unbebaute Grundstücke
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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stimmung bzw. die vorangegangene Wahl als nicht durchgeführt betrachtet. 3 Für den Fall, dass die erste Abstimmung nicht zu einer Wahl führt, ordnet der Vorsitzende eine zweite Ab- stimmung an, bei welcher In diesem Rahmen hat er insbesondere folgende unübertragbaren und unentzieh- baren Aufgaben: 1. Erstellung des Geschäftsberichtes und des Vergütungsberichtes sowie Vorberatung und Beschlussfas- sung über
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im gleichen Land er- folgt («modified nexus approach»). Die erste und bisher einzige «Schweizer Immaterialgüterbox» wurde per 2011 als tarifliche Massnahme im Nidwaldner die Gemeinden von der STAF. Es kann also festgehalten werden, dass die Einbusse mit 1,7 Prozent erstens nicht wesentlich und zweitens auf fünf Jahre beschränkt und somit auch nicht nachhaltig ist. Als der Arbeitnehmenden. Am 30. November 2018 hat sich die vorberatende Kommission des Kantonsrats ein erstes Mal getroffen, um über die Umsetzung der STAF ins Zuger Steuerrecht zu beraten. Dabei hat die Kommission
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2904.2 - Antrag des Regierungsrats
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Steuerjahr 2023 und 1.6% für das Steuerjahr 2024. Der Antrag muss mit der Steuererklärung für die erste Peri- ode nach Wegfall des Steuerstatus bei der Steuerverwaltung schriftlich einge- reicht werden kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen erhöht werden. a) für die ersten 100’000 Franken: 3% a) Aufgehoben. b) für den 100’000 Franken übersteigenden Gewinn b) Aufgehoben
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2904.3b - Beilage Synopse
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Steuerjahr 2023 und 1.6% für das Steuerjahr 2024. Der Antrag muss mit der Steu- ererklärung für die erste Periode nach Wegfall des Steuerstatus bei der Steuerverwaltung schriftlich ein- gereicht werden. Der 60a in der Steuerbilanz anteilig steuerneutral aktiviert werden. Die Aktivierung kann nur in der ersten Steuerperiode erfolgen, in welcher der Reingewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten erstmals kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen Beziehungen erhöht werden. a) für die ersten 100’000 Franken: 3% a) Aufgehoben. b) für den 100’000 Franken übersteigenden Gewinn b) Aufgehoben
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2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
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Steuerjahr 2023 und 1,6 Prozent für das Steuerjahr 2024. Der Antrag muss mit der Steuererklärung für die erste Peri- ode nach Wegfall des Steuerstatus bei der Steuerverwaltung schriftlich ein- gereicht werden
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2904.1a - Beilagen 1 - 9
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sungsgrundlage 2025 kommen keine Beta-Faktoren mehr zu Anwen- dung. Somit wird das Jahr 2031 das erste Jahr gänzlich ohne NFA-systembedingte Um- stellungseffekte sein. - Das Jahr 2025 wird voraussichtlich Gruppenge- sellschaften des gleichen Konzerns. Häufig dienen sie internationalen Unternehmen in ei- ner ersten Phase als Türöffner für einen künftigen Ausbau der Aktivitäten in Zug. Aus Sicht der Gemeinden: Total positiver Effekt aufgrund der STAF von durch- schnittlich 4 Millionen Franken pro Jahr. Während den ersten Jahren nach Inkrafttreten der STAF ist mannigfaltigen Übergangs- und Verzögerungseffekten Rechnung
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2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
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Steuerjahr 2023 und 1,6 Prozent für das Steuerjahr 2024. Der Antrag muss mit der Steuererklärung für die erste Peri- ode nach Wegfall des Steuerstatus bei der Steuerverwaltung schriftlich ein- gereicht werden
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2909.1 - Antwort des Regierungsrats
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Gesetzesanpassungen widersprechen übergeordnetem Recht? Die Anträge, die der Regierungsrat für die erste Lesung des DMSG im Kantonsrat beschlossen hat, sind mit übergeordnetem Recht vereinbar. An diesen ordnetem Recht kann abschliessend nur ein Gericht befinden. Der Regierungsrat sieht in den folgenden in erster Lesung beschlossenen Gesetzesanpassungen jedoch ein entsprechendes Risiko, dass sie nicht mit üb noch eine Unterschutzstellung sofern die Zustimmung der Eigentümerschaft vorhanden ist. Mit der in erster Lesung beschlossenen Änderung sollen Unterschutzstellungen von Objekten, die jünger als 70 Jahre
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2913.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gliedert sich in folgende Phasen: Phase 1: Im Rahmen der Gespräche der Beteiligten vor Ort werden erste Massnahmen, in der Regel Unterstützung und Beratung durch die Schulische Heilpädagogin oder den S Hochbegabung besonders gefördert werden (§ 33 bis Abs. 1 SchulG). Die besondere Förderung ist in erster Linie innerhalb der Regelklassen sowie klassen- und stu- fenübergreifend anzubieten; es können auch