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2183.2 - Antrag des Regierungsrates
ist im offenen Verfahren, wer das absolute Mehr der gültig abgegebenen Stimmen erreicht. Ergibt der erste oder folgende Gang kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche die geringste Stimmenzahl aufweist
2183.BGS 151.1 - Aufnahme in BGS 151.1, GS 2013/079
ist im offenen Verfahren, wer das absolute Mehr der gültig abgegebenen Stimmen erreicht. Ergibt der erste oder folgende Gang kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche die geringste Stimmenzahl aufweist
2185.1 - Interpellationstext
abgewiesene renitente Asylbewerber, sowie kriminelle Asylbewerber und Asylanten andererseits. Für die erste Gruppe soll die humanitäre Tradition der Schweiz au f- recht erhalten werden. Die zweite Gruppe soll
2102.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vom 6. Sep- tember 1979; BGS 823.5). Das erste ist die Erhaltung und Förderung der Gesundheit ohne Sucht, das zweite die frühzeitige Erfassung und kann, d.h. kein Fertigbau aus Stahl und Holz ab Werk, sondern ein an Ort nach bestimm- tem Muster erstellter reiner Holzbau. Aufgrund der positiven Ergebnisse und des tieferen Prei- ses beantragt die Kommission Kantonsbaumeis- ter Herbert Staub und Generalsekretär Max Gisler haben die Beratung begleitet. Im ersten Teil der Beratungen, bei dem es darum ging, Fragen bezüglich Bedarf und Konzeption des Lüssi- haus
2112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und die Finanzverwaltung mit eigenen Mitteln (ohne externe Begleitung) mit IKS auseinandergesetzt. Erste Erkenntnisse zei- gen, dass die Einführung eines IKS komplex, zeit- und ressourcenaufwändig ist. Die und sichere Herstellung sowie tadellose Endprodukte sichergestellt werden. Ein QMS ist nicht in erster Linie ein Kontrollinstrument, sondern ermöglicht eine detaillierte A- nalyse und Dokumentierung eines
2117.5 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
on teilweise umstritten waren, wurde über die drei erwähnten Anpassungen einzeln abgestimmt. Die erste Anpassung wurde von der Kommission einstimmig mit einer Enthaltung, die übrigen Anpassungen mit 12
2118.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
werden können, wird das Verwaltungsgericht entsprechende Personalbegehren unterbrei- ten müssen. Eine erste Hilfe kann mit dem 40% Stellenvorrat bei den GerichtsschreiberInnen zur Verfügung gestellt werden
2124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
für Te- lematik im Bereich Rettung und Sicherheit) als Mitglied bereits direkt involviert. Eine erste ge- meinsam mit dem BABS, dem BAKOM und dem Kanton Zürich sowie dem Systemlieferanten erfolgte Analyse der Mitwirkung der Eidgenössischen Kommission für Telematik im Bereich Ret- tung und Sicherheit erstelltes und am 28. März 2013 durch den Chef VBS genehmigtes Ge- samtkonzept SIKom SVS bezüglich „Sichere
2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Evaluation bestand aus zwei Phasen (vgl. folgende Abbildung): ► Ist-Analyse: Für die erste Phase (Ist-Analyse) wurden in einem ersten Schritt ausgewählte Daten des Kantons und der Gemeinden eingeholt und gemäss Ernst & Young vor diesem Hintergrund mit der Erstellung des vorliegenden Wirksamkeitsberichtes beauftragt. Der Wirksamkeitsbericht untersucht in einem ersten Teil die Entwicklung des Zuger Finanzausgleichs ihrem Auftrag aus der Konferenz der Finanzchefinnen und Finanzchefs - Ernst & Young (E&Y) mit der Erstellung eines Wirksamkeitsberichts des Zuger Finanzausgleichs beauftragt. Im Rahmen des Mandats sollen
2140.2 - Antwort des Regierungsrates
(Leitung), der Direktion des Innern auch die Gemeinden 2137.2 / 2140.2 / 2219.2 - 14265 Seite 11/15 an. Erste Resultate dürften im Sommer 2013 vorliegen, also bis spätestens 21. September 2013. Erst wenn diese

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