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2170.05b - Beilage 2
Gemein- derat bei Kantonsratswahlen und der Regierungsrat bei Regierungsratswahlen die erste Ersatzkandida- tin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu publizieren. Nachrücken Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder des Regierungsrates und des Kantonsrates finden jeweils am ersten Oktobersonntag, diejenigen der richterlichen Behörden am letzten Sonntag im Juni, diejenigen der Wahlkreis bekommt die stimmen- stärkste Liste mindestens einen Sitz. § 56 Zweiter Wahlgang 1 Erreichen im ersten Wahlgang weniger Kandi- datinnen oder Kandidaten das absolute Mehr, als Mandate zu vergeben sind
2170.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen und der Regie- rungsrat bei Regierungsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ers- ten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu
2170.04 - Antrag des Regierungsrates
erklärt der Gemeinderat bei Kantonsratswahlen und der Regie- rungsrat bei Regierungsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ers- ten Ersatzkandidaten für gewählt. Der Beschluss ist im Amtsblatt zu
2116.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ohne Bewilligungsverfahren auch in allen anderen Kantonen erbringen. Dies gilt selbst dann, wenn die erste Zulassung in einem Kanton wie dem Kanton Zug erfolgt, in dem keine Bewilli- gung erforderlich ist Kantonen zum Beitritt offen steht. 3. Abstützung des Konkordats Die KKJPD unterbreitete den Kantonen den ersten Konkordatsentwurf vom 30. Oktober 2007 mit Schreiben vom 25. August 2008 zur Vernehmlassung. Gestützt
2143.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erdbebenkatastrophe in Haiti vom 27. Januar 2011 (GS 31, 105) zu Lasten der Laufenden Rechnung 2011 die erste Tranche von Fr. 200'000 an den Verein Bündner Partnerschaft Hôpital Albert Schweitzer überwiesen worden je nach Tiefe, Bodenbeschaffenheit oder Distanz zur Projektzentrale rund Fr. 15'000.–. Jeder neu erstellte Brunnen erhält eine Brunnennummer und eine Tafel auf der die Spenderin oder der Spender ersichtlich chen, soliden Brunnen, sauberes Wasser aus dem Boden zu fördern. Der Kanton Zug finanzierte 1992 als erster Schweizer Kanton sechs Trinkwasserbrunnen. Aktuell sind 1'303 Brunnen reali- siert, die rund 390'000
2142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Der Regierungsrat bemüht sich, die Zahl der fälligen parlamentarischen Vorstösse zu reduzie- ren. Erste Kategorie der noch nicht behandelten parlamentarischen Vorstösse: Beim Zwischen- bericht vom 28. April
2177.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
haben die CST Architekten Twe- renbold Oldani Schnurrenberger, Zug, im Auftrag des Hochbauamtes eine erste Machbarkeits- studie erarbeitet. Diese lag am 10. Mai 2010 vor. Damit konnte aufgezeigt werden, dass möglicher Mediothekerweiterung soll neu auf Trakt 1 ein Klassenzimmer für Informatik (ca. 80m2) erstellt werden. Die frei werdende Räume im Trakt 2 werden wieder ihrem ursprünglich vorgesehenen Zweck Hartplatz (westlich vom Trakt 4) soll, wie erwähnt, ein fünfgeschossiger Ergänzungs- neubau Trakt 5 erstellt werden. Im Neubau können die notwendigen Gruppenarbeitsnischen sowie drei Reservezimmer und ein
2177.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Der beau f- tragte Architekt erhielt Gelegenheit, die drei geprüften Varianten vorzustellen: - Die erste bestand darin, den neuen Trakt 5 um zwei Zusatzgeschosse zu erhöhen und damit auf sieben Geschosse anderen Worten, die Kommission beantragt dem Kantonsrat, den Trakt 5 mit sechs Ge- schossen zu erstellen und dafür den Baukredit um 3,1 Mio. Franken zu erhöhen. Damit würde man die baulichen Möglichkeiten Trotzdem beschäftigte sich die Kommission damit, ob beim Trakt 5 nicht ein zusätzliches Ge- schoss erstellt werden sollte. Geht man davon aus, dass die Nutzungsmöglichkeiten auf dem Areal des GIBZ mit den
2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vorlage Nr. 2198.4 (Laufnum- mer 14285) 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten Schulen und genehmigt jene der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gymna- siums. 1 Es gelten Lehrpläne mit Stundentafeln für die gemeindlichen Schulen und für die ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen besonderen Begabung oder Hochbegabung besonders gefördert wer- den. 2 Die besondere Förderung ist in erster Linie innerhalb der Regelklasse sowie klassen- und stufenübergreifend anzubieten. Es können auch
2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Evaluation bestand aus zwei Phasen (vgl. folgende Abbildung): ► Ist-Analyse: Für die erste Phase (Ist-Analyse) wurden in einem ersten Schritt ausgewählte Daten des Kantons und der Gemeinden eingeholt und gemäss Ernst & Young vor diesem Hintergrund mit der Erstellung des vorliegenden Wirksamkeitsberichtes beauftragt. Der Wirksamkeitsbericht untersucht in einem ersten Teil die Entwicklung des Zuger Finanzausgleichs ihrem Auftrag aus der Konferenz der Finanzchefinnen und Finanzchefs - Ernst & Young (E&Y) mit der Erstellung eines Wirksamkeitsberichts des Zuger Finanzausgleichs beauftragt. Im Rahmen des Mandats sollen

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