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2331.1a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Evaluation bestand aus zwei Phasen (vgl. folgende Abbildung): ► Ist-Analyse: Für die erste Phase (Ist-Analyse) wurden in einem ersten Schritt ausgewählte Daten des Kantons und der Gemeinden eingeholt und gemäss Ernst & Young vor diesem Hintergrund mit der Erstellung des vorliegenden Wirksamkeitsberichtes beauftragt. Der Wirksamkeitsbericht untersucht in einem ersten Teil die Entwicklung des Zuger Finanzausgleichs ihrem Auftrag aus der Konferenz der Finanzchefinnen und Finanzchefs - Ernst & Young (E&Y) mit der Erstellung eines Wirksamkeitsberichts des Zuger Finanzausgleichs beauftragt. Im Rahmen des Mandats sollen
2331.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
abzuwickeln. Mit diesem zweistufigen Verfahren konnte die erste Teilrevision speditiv durchgeführt werden, so dass die Inkraftsetzung der Änderungen der ersten Stufe auf den 1. Januar 2015 erfolgen konnte. Dem Vorlage Nr. 2331.2/2129.3/ 2355.2/2506.2/2516.2/2523.2 Laufnummer 15008 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung folgender Motionen: Motion Reform 2018» eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Finanzdirektion erstellt zusammen mit einer Delegation der Arbeitsgruppe GPK (AG-GPK) eine Projektskizze. Diese muss vom
2331.3 - Bericht und Antrag der Kommission
können. Bei einem zweistufigen Verfahren hingegen konnte die erste Teilrevision speditiv abgewickelt werden. Nachdem alle Gemeinden den in der ersten Teilrevi- sion vorgesehenen Anpassungen zugestimmt hatten Gemeinden, das Sekretariat wurde von der Fi - nanzdirektion geführt), beauftragte Ernst & Young mit der Erstellung eines Wirksamkeitsbe- richts. In der Arbeitsgruppe wurde aus Sicht der Nehmergemeinden der direkte Vorlage Nr. 2331.3/2129.4/2355.3/ 2506.3/2516.3/2523.3 Laufnummer 15057 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung diverser Motionen Bericht
1112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
damit diese Tiere nicht „gezwungenermassen“ ausgesetzt werden. Im Tierheim integriert ist auch die erste Quarantänestation für Kleintiere im Kanton Zug. Diese wird - wie auch das Tierheim - allein vom T Sponsoren suchen müsste oder allenfalls den Betrieb in den ersten Jahren nicht voll aufnehmen könnte. Mit einem Kantonsbeitrag in Höhe der Erstellungskosten für die Quarantänestation von 240'000 Franken werden mangelhaft. 3. Finanzierung 3.1. Investitionskosten und Betriebskosten Die Investitionskosten für die Erstellung des Tierheims Allenwinden mit integrierter Quarantänestation belaufen sich auf 1'350'000 Franken
1095.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Werktagen und die Vermeidung von Voll- zugsproblemen im Zug der gesellschaftlichen Entwicklung. Das erste und dritte Anliegen waren weitgehend unbestritten und die Referendumsabstimmung fokus- sierte sich
1158.1 - Motionstext
ausein- andersetzen, was unnötige Mehrarbeit verursacht. - Da die Behörde bzw. Amtsstelle bereits das erste Mal in umfassender Kenntnis der massgeblichen Sach- und Rechtslage entschieden hat, wird im Einsprache-
1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Nr. 1033.1 - 10920) zwischen- z itlich erfolgten Vorabklärungen bilden nun die Grundlagen für die erste Teil- e I d g a Zug Baar Cham Rotkreuz Walchwil Postplatz Fridbach Oberwil Lindenpark 1/2 h - Takt 1'000 - 1'500 Figur 2 Personen pro Tag und Querschnitt (beide Richtungen zusammen)3 Die extern erstellte Zweckmässigkeitsprüfung kommt zu folgendem Fazit: - Die etappenweise Aufwertung der Feinerschliessung neue Gasleitungen etc.) eine wichtige Aufgabe. Selbst wenn ein Projekt erst in 2. oder 3. Priorität erstellt wird (z.B. Verlängerung General Guisan-Strasse oder Feinverteiler für den öffentlicher Verkehr u
1168.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
schlusses sind im Amt für öffentlichen Ver- kehr 2.6 bis in Jahr 2005 befristete Stellen für die erste Etappe der Stadtbahn be- willigt. Durch die Genehmigung der angeforderten Kredite wird gleichzeitig bewähren werden. Bevor weitere Ausbaustufen und Teilergänzungen projektiert werden, sollten die ersten Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden. Erst nach Auswertung dieser Daten sollten allfällige wird zu früh beantragt. Der Antrag soll auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, wenn die ersten Erfahrungen aus der 1. Etappe der Stadtbahn und aus dem Konzept „Bahn und Bus aus einem Guss“ gesammelt
2247.1 - Interpellationstext
tuation:  Kinder können im Spiel und im Zusammensein mit anderen Kindern die Welt entdecken und erste Erfahrungen in einem grösseren sozialen Umfeld machen. Dadurch gelingt ihnen der Start im Kindergarten
2251.11 - Antrag des Büros des Kantonsrates zur 2. Lesung
t- ronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal in erster Lesung beraten. Das Büro hat verschiedentlich zugesichert, dem Kantonsrat das Ergebnis erster Lesung zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Dadurch Kantonsrats vom 1. Mai 2014 zur neuen Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) beraten. Zudem hat es in erster Lesung das Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantons- ratssaal behandelt. Das Festlegung der Einzelheiten bei der elektronischen Abstimmungsanlage einräumen will. Das Ergebnis erster Lesung des Reglementsen t- 2251.11 - 14710 Seite 3/4 wurfs liegt dieser Vorlage bei. Die zweite Lesung

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