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2284.1a - Anhang
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und Kantone. Im HarmoS-Konkordat wurde vereinbart, dass spätestens ab 2015/16 im 3. Schuljahr eine erste und im 5. Schuljahr eine zweite Fremdsprache eingeführt werden. Eine dieser Fremdsprachen ist eine
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2325.2 - Antwort des Regierungsrates
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Um- fang von insgesamt rund 40 Milliarden Franken vorgesehen und nach Dringlichkeit geordnet. Der erste Ausbauschritt im Umfang von rund 6,4 Milliarden Franken wurde vom Parlament ver- abschiedet und soll hbar war hingegen, wieso die notwendigen Massnahmen mit hohem Nutzen-Kosten- Verhältnis nicht im ersten Ausbauschritt von FABI bis 2025 berücksichtigt werden sollten. In seiner Stellungnahme vom 8. Juli allen Kantonen und verschiedenen Organisationen im Metropolitanraum Zürich ist es nun gelungen, im ersten Ausbauschritt von FABI Mittel für die Projektierung des Kapazitätsausbaus zwischen Zürich und Luzern
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2335.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gleichgewicht zu bringen, will der Kanton Zug künftig jährlich 80 bis 100 Millionen Franken einsparen. Erste Sofortmassnahmen wurden mit dem Budget 2015 ei n- geleitet. Mit einem Entlastungsprogramm will der die Vergleichsobjekte bis auf eine Ausnahme nicht den Minergie-Standard aufweisen. Fazit: Die Erstellungskosten der zwei Einzelturnhallen bewegen sich unter dem Durchschnitt der Vergleichsobjekte und sind dass das Vereinsleben eine gemeindliche Angelegenheit sei und somit auch die Gemein- den für die Erstellung der notwendigen Infrastruktur aufkommen müss ten. Die Stawiko war des- halb grossmehrheitlich der
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2355.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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abzuwickeln. Mit diesem zweistufigen Verfahren konnte die erste Teilrevision speditiv durchgeführt werden, so dass die Inkraftsetzung der Änderungen der ersten Stufe auf den 1. Januar 2015 erfolgen konnte. Dem Vorlage Nr. 2331.2/2129.3/ 2355.2/2506.2/2516.2/2523.2 Laufnummer 15008 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung folgender Motionen: Motion Reform 2018» eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Finanzdirektion erstellt zusammen mit einer Delegation der Arbeitsgruppe GPK (AG-GPK) eine Projektskizze. Diese muss vom
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2355.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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können. Bei einem zweistufigen Verfahren hingegen konnte die erste Teilrevision speditiv abgewickelt werden. Nachdem alle Gemeinden den in der ersten Teilrevi- sion vorgesehenen Anpassungen zugestimmt hatten Gemeinden, das Sekretariat wurde von der Fi - nanzdirektion geführt), beauftragte Ernst & Young mit der Erstellung eines Wirksamkeitsbe- richts. In der Arbeitsgruppe wurde aus Sicht der Nehmergemeinden der direkte Vorlage Nr. 2331.3/2129.4/2355.3/ 2506.3/2516.3/2523.3 Laufnummer 15057 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung diverser Motionen Bericht
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2355.1 - Motionstext
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die erste Teilrevision so speditiv abgewickelt werden, dass die Inkraftsetzung per 1. Januar 2015 erfolgen kann. Möglicher Terminplan: 20.02.2014 Behandlung dieser Motion März/Apr. 2014 Erstellen Vorlage Gesetzes über den direkten Finanzausgleich in einem zweistufigen Verfahren abzuwickeln. In einer ersten Teilrevision sollen nur die Anpassungen betreffend „neuer Bevölkerungsbegriff“, „Senkung Normsteuerfuss“ en Var ianten - Besprechungen und Stellungnahmen der gemeindlichen Behörden - Ausarbeitung eines ersten Entwurfes - 1. Lesung im Regierungsrat - Anpassungen aufgrund des Ergebnisses dieser 1. Lesung -
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1141.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Pensen der CSEM Mit- arbeitenden (HTA Luzern, ETH Zürich, HTA Biel, Technische Akademie Sarnen). � Erste wichtige Forschungsergebnisse wurden erzielt (5 Patentanmeldungen, Konferenzbeiträge und Veröffen mäss wählen industrielle Unternehmen Standorte aus, in denen Fach- leute vorhanden sind. Wie die ersten Betriebsjahre zeigen, beziehen sich die Aus- wirkungen nicht nur auf den Standortkanton, sondern
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2251.02 - Antrag des Büros des Kantonsrates
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Ergibt der erste oder einer der folgenden Wahlgänge kein absolutes Mehr, fällt diejenige Person, welche im Wahlgang die geringste Stimmenzahl auf- weist, jeweils aus der Wahl. 2 Wer im ersten Wahlgang keine des Kantonsrates fest (§ 43 Abs. 1 der Kantonsver- fassung2)); 2. beruft den Kantonsrat ein; 3. erstellt nach Anhörung des Regierungsrates und der Gerichte die Traktandenliste; 4. leitet die Sitzungen der Protokollführerin oder des Protokollführers 1 Die Protokollführerin oder der Protokollführer erstellt ein schriftliches Protokoll, das den Ablauf der Sitzung, die Beratungen und die Beschlüsse des
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2234.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(Bauherrschaft: Swisscom AG) Die Leitungsarbeiten werden mit dem Strassenbau koordiniert ausgeführt. Eine erste Etappe der Werkleitungsbauten wurde im Abschnitt Mänibach bis Casino 2010 realisiert. Folgende We Geschwindigkeit von 30 km/h keine Verbesserung der Umweltbelastungen erreicht werden. Nach Vorliegen der ersten Hinweise des Gutachtens wurden die Auswirkungen auf das Projekt "Busspur Artherstrasse" beurteilt
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2247.2 - Antwort des Regierungsrates
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zender Kinderbetreuung, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, punk- tuell verbessert werden kann. Erste Abklärungen haben ergeben, dass die Wünsche und ko n- kreten Bedürfnisse sehr vielfältig sind (Ki sieht keine Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten durch den Kanton vor. Dem Kanton kommt in erster Linie Be- ratungs- und Koordinationsfunktion zu. Finanzierungsbeiträge an private Betreuungsplätze Beschäft i- gungsgrad der erwerbstätigen Mütter profitiert neben der Gesellschaft und dem Staat in erster Linie auch die Wirtschaft. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2013 im Rahmen