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1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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scher Dienst, Kinder- und Jugend- beratung Zug. Häufig wird auch die schulische Sozialarbeit als erste Anlaufstelle bei Erziehungsproblemen beansprucht (Triage). Familienergänzende Betreuungs- angebote eine Beratung für Eltern mit Kindern sowohl im Vorschul- als auch im Schulalter anbietet. In den ersten Lebensjahren werden die Art und Weise der späteren Lebensbewälti- gung vorgebahnt. Der Regierungsrat
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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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überweist er den Fall dem Strafgericht. 5 aufgehoben § 31 1 unverändert 2 Das Strafgericht beurteilt als erste Instanz alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. 3 aufgehoben § Art. 7 Abs. 3 DNA-Profilgesetz ist a) für die invasive Probenahme und die Analyse der Probe zur Erstellung ei- nes DNA-Profils während der Untersuchung der Haftrichter, ansonsten das zuständige urteilende allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten, wenn die Anträge in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen. § 11bis a.F. wird zu § 11ter § 11ter a.F. wird zu 11quater
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1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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überweist er den Fall dem Strafgericht. 5 aufgehoben § 31 1 unverändert 2 Das Strafgericht beurteilt als erste Instanz alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. 3 aufgehoben § allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten, wenn die Anträge in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen. § 11bis a.F. wird zu § 11ter § 11ter a.F. wird zu 11quater Einzelrichter bzw. der Strafge- richtspräsident, ob die Anklageschrift und die Akten ordnungsgemäss erstellt und ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind bzw. Verfahrenshindernisse bestehen. 2 Folgt aus
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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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überweist er den Fall dem Strafgericht. 5 aufgehoben § 31 1 unverändert 2 Das Strafgericht beurteilt als erste Instanz alle Strafsachen, für die nicht eine andere Gerichtsbehörde zuständig ist. 3 aufgehoben § allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten, wenn die Anträge in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen. § 11bis a.F. wird zu § 11ter § 11ter a.F. wird zu 11quater Einzelrichter bzw. der Strafge- richtspräsident, ob die Anklageschrift und die Akten ordnungsgemäss erstellt und ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind bzw. Verfahrenshindernisse bestehen. 2 Folgt aus
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2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im Frühjahr 2013 Be- richt und Antrag zur zukünftigen Mittelschulplanung unterbreitet. Dazu werden erste Überlegungen zur baulichen Machbarkeit gehören, sofern der Standort Röhrliberg ein Teil der Lösung Fragestel- lungen, welche in zwei teilweise parallel verlaufenden Prozessen aufzuarbeiten sind. Als erstes müssen kurzfristige Massnahmen zur Gewährleistung der Handlungsfreiheit für eine Über- gangsphase Die Kreditbewilligungsverfahren für die Planung der Erweiterung der Kantonsschule Zug sowie die Erstellung von Schulraumprovisorien und einer Dreifachturnhalle daselbst laufen teilweise bereits bzw. die
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2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im Frühjahr 2013 Be- richt und Antrag zur zukünftigen Mittelschulplanung unterbreitet. Dazu werden erste Überlegungen zur baulichen Machbarkeit gehören, sofern der Standort Röhrliberg ein Teil der Lösung Fragestel- lungen, welche in zwei teilweise parallel verlaufenden Prozessen aufzuarbeiten sind. Als erstes müssen kurzfristige Massnahmen zur Gewährleistung der Handlungsfreiheit für eine Über- gangsphase Die Kreditbewilligungsverfahren für die Planung der Erweiterung der Kantonsschule Zug sowie die Erstellung von Schulraumprovisorien und einer Dreifachturnhalle daselbst laufen teilweise bereits bzw. die
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2165.07a - Beilage 1
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(geändert), Abs. 3 (aufgehoben) 1 Die Bestimmung von § 12 Abs. 1 Satz 2 dieses Ge- setzes ist für die erste Amtsperiode 2011 bis 2014 nicht anwendbar. 1 Die Wahl der Ombudsperson und der Stellvertre- tung polizeilicher Daten § 43 Abs. 2 (aufgehoben), Abs. 4 (geändert) 2 Die bei polizeilichen Sondereinsätzen erstellten Bild- und Tonaufnahmen vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Aufnahmen § 43a Abs. 2 (geändert) 1 Die bei polizeilichen Spezialeinsätzen und bei Sportveranstaltungen erstellten Bild- und Tonaufnah- men vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstel- lung, sofern die Aufnahmen
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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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haben die CST Architek- ten Twerenbold Oldani Schnurrenberger, Zug, im Auftrag des Hochbauamtes eine erste Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese lag am 10. Mai 2010 vor. Damit konnte aufgezeigt werden, dass Seite 17/39 schosse zu kraftschlüssigen Aussteifungen durch das ganze Gebäude bis zur Funda- tion erstellt werden. Die Berechnungen des Bauingenieurs haben ergeben, dass die Kosten für die Erdbebensicherheit und der Server-Raum können gemeinsam mit der WMS/FMS genutzt werden und müssen nicht zusätzlich erstellt werden. Eine Turn- halle mit den entsprechenden Nebenräumen und ein Schulzimmer für die Naturlehre
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2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
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können. Bei einem zweistufigen Verfahren hingegen konnte die erste Teilrevision speditiv abgewickelt werden. Nachdem alle Gemeinden den in der ersten Teilrevi- sion vorgesehenen Anpassungen zugestimmt hatten Gemeinden, das Sekretariat wurde von der Fi - nanzdirektion geführt), beauftragte Ernst & Young mit der Erstellung eines Wirksamkeitsbe- richts. In der Arbeitsgruppe wurde aus Sicht der Nehmergemeinden der direkte Vorlage Nr. 2331.3/2129.4/2355.3/ 2506.3/2516.3/2523.3 Laufnummer 15057 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011; 2. Stufe bzw. erstmalige Behandlung diverser Motionen Bericht
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2130.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bibersee sowie gemäss ersten Gesprächen mit den Ingenieuren, welche im November und Dezember 2011 stattfanden. Seither wird mit Nach- druck am Generellen Projekt gearbeitet. Eine erste Kostenkontrolle und 23. Februar 2012 Aufgrund einer ersten groben Kostenschätzung, welche lediglich als Basis für den Vergleich der verschiedenen Varianten diente, waren die Erstellungskosten des Stadttunnels mit ca. 520 Mio Kostenvoranschlag (inkl. MwSt.) Fr. 3'400'000.-- 2130.1 - 14031 Seite 3/6 2. Kostenvoranschlag gemäss erster Kostenkontrolle vom März 2012 Bisher sind gestützt auf den bewilligten Objektkredit Aufträge in der