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2170.12 - Antrag der Redaktionskommissin zur 2. Lesung
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lichen Kommission gemäss Antrag vom 8. November 2012 enthalten (Vorlage Nr. 2170.5 - 14224). Der erste Satz von § 78 Abs. 2bis, der fälschlicherweise in das Ergebnis 1. Lesung gerutscht ist, ist ersatzlos des Kantonsrates richten sich nach dem Verhältnis- wahlrecht im Sinne von § 38." (Streichung des ersten Satzes bei Abs. 2bis in der Vorlage Nr. 2170.8 - 14247) Kurzbegründung: Es liegt hier ein Versehen
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2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
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und 3 von § 38 der Verfassung des Kantons Zug bleiben bei der Annahme dieses Antrags bestehen. Der erste Satz von § 78 Abs. 2 bis ist versehentlich in die Druckfassung des Ergebnisses 1. Le- sung eingeflossen
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2174.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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revidierenden Ge- meindegesetzes geschaffen. 6. Fazit Die Forderungen des Motionärs erscheinen auf den ersten Blick sinnvoll und umsetzbar. Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sie in der Praxis nicht
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2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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schrittweise Senkung) 61% 59% 57% 53% 48% 45% 44% 47% 50% Zu vorstehender Tabelle ist anzufügen, dass die erste Zeile (Plan heute) ohne Staffelung der Sparbeiträge und mit einem Umwandlungssatz von 6.80% rechnet Zur Senkung des Umwandlungssatzes führt der LVZ aus, durch eine Erhöhung der Sparprä- mien könnte erstere gemildert werden. Die Zuger Wirtschaftskammer empfiehlt, den Umwand- lungssatz regelmässig den M der Grundsätze für die Ver- wendung der freien Mittel; c) Erlass und Änderung von Reglementen; d) Erstellung und Genehmigung der Jahresrechnung; e) Festlegung der Höhe des technischen Zinssatzes und der übrigen
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2190.2 - Antwort des Regierungsrates
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nach Zug zu fahren. Bei dieser Verkehrsführung sol l- ten zuerst Erfahrungen gesammelt werden. Eine erste Beurteilung habe gezeigt, dass eine Anpassung mit zusätzlicher Ergänzung des Fahrziels "Zug-Zentrum" Affoltern a. A. auf drei Tafeln in Folge signalisiert. Parallel dazu wird auf der Spur 2 auf den ersten zwei Tafeln Richtung A4a ausschliesslich das Fernziel Chur angegeben. Die Ausfahrt Baar/Zug-Zentrum
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1526.1 - Interpellationstext
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chen Bevölkerung über das Problem der Antibiotikare- sistenz gross ist. Im April 2007 wurden nun erste fundierte Daten des Nationalen Forschungspro- gramms „Antibiotikaresistenz“ vorgestellt. Die Zahlen
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1545.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ver- kehrs ein starker Nachholbedarf. Mit der Nordzufahrt und der Umfahrung Cham-Hünenberg seien erste Schritte zur Entlastung des Verkehrsproblems unternommen worden. Es müssten aber auch die weiteren September 1996 zum SVAG (BBl 1996 V 539 f.) verwenden die Kantone ihren Anteil am Reinertrag der LSVA in erster Linie zum Ausgleich der ungedeckten Wegekosten und zum Ausgleich der ungedeckten externen Kosten
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1545.1 - Motionstext
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und dem am 11. März 2007 vom Volk gutgeheissenen Kredit betreffend Umfahrung Cham - Hünenberg sind erste Schritte zur Entlastung des Verkehrsprob- lems im Kanton Zug unternommen worden. Nun geht es darum
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1503.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gsgesetz 21) § 6 Kinderbetreuungsgesetz, § 4 Kinderbetreuungsverordnung 22) Je Fr. 250.– für das erste und zweite Kind, Fr. 300.– ab dem dritten Kind 23) § 52 Personalgesetz 1503.2 - 12349 17 Angesichts Potenzial der Frauen besser nutzen. Die Alternative Fraktion erhofft sich vom Regierungsrat, dass er erstens einen um- fassenden Massnahmenplan vorlegt und dass er zweitens Massnahmen möglichst bald selber generelle Einführung des Jobsharings für die ganze Verwaltung ab. 3.4 Telearbeit (Arbeit zuhause) Auf den ersten Blick scheint die Telearbeit sowohl für die Angestellten als auch für die Arbeitgeberin oder den
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1528.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bisherige Gehalt, bis das Gehaltsniveau nach neuer Einstufung höher wird. Im Detail gilt Folgendes: Die erste Stufenerhöhung erfolgt neu nach 5 Monaten. Der Wechsel in die nächst höhere Gehaltsklasse nach 3, handelt. Die DBK wurde schliesslich beauftragt, bei den Einwohnergemeinden, die als Arbeitgeberinnen in erster Linie von den Mehrausgaben betroffen sind, sowie beim Lehrerverein des Kantons Zug eine Vernehmlassung Maximalbesoldungen kaum vom interkantonalen Durchschnitt ab. Hingegen ist die Gehaltsentwicklung in den ersten elf Dienstjahren in unserem Kanton signifikant steiler als jene in andern Kantonen, steigen doch