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3161.9f - Beilage 6: Entscheidungsblatt
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Darlehen im Umfang von voraussichtlich 250'000 Franken, rückzahlbar bis spätestens 31.12.2030. Eine erste Tranche von 125'000 Franken gelangt am 17.12.2020 zur Auszahlung, sofern der entsprechende Kanton
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3167.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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notwendig, da sie bereits vorliegen. Die Baudirektion hat im Sinne des Anliegens der Motion schon erste Gespräche mit den Gemeinden geführt und wird dies weiterhin thematisieren. C. Antrag Gestützt auf Originalunterschriften versehen, einzu - reichen. Es kann auch wahlweise eine digitale Unterschrift erstellt und eingereicht werden. Die Gemeinden können sich dieser Digitalisierung anschliessen oder dürfen
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3168.1 - Interpellationstext
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Sachen Holzbau ihn rechts überholen? In Rotkreuz, auf dem Areal Suurstoffi, ist letztes Jahr das erste Holzhochhaus der Schweiz rea- lisiert worden. In Zug, an der Baarerstrasse, wird ein noch höheres
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3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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jedoch – unter anderem im Hinblick auf die Harmonisierung der Energievorschriften – ab- gelehnt. Erste Erkenntnisse aus Kantonen, welche die 90 Prozent-Regel bereits umgesetzt haben, zeigen beim Heizungsersatz Franken. Die Kosten für solche Anlagen betragen also in der Regel weniger als ein Prozent der Erstellungskosten des Gebäudes und sind innert 10 bis 20 Jahren amortisiert. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage norm § 1 Abs. 3 V EnG- ZG). Abs. 1 Auf Gesetzesstufe wird der Grundsatz festgehalten, dass die Erstellung von Elektrizitätserzeu- gungsanlagen grundsätzlich zulässig ist, wenn die im Betrieb entstehende
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3191.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Ge- meinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt (§ 51 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen
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3198.1 - Antwort des Regierungsrats
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Gegenvorschlag wurde jedoch von der vorberatenden Kommission und vom Plenum des Kantonsrats in der ersten Lesung abgelehnt. In der zweiten Lesung lehnte der Kantonsrat den von den Kantonsratsmitgliedern
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3225.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Franken bei unverändertem allgemeinem Kinderabzug zu. Seite 2/6 3225.2 / 3254.2 - 16741 Bereits die erste Fassung des heutigen, per 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Steuergesetzes kannte einen Abzug für 25 000 Franken für die direkte Bundessteuer. Im Abstimmungskampf vor dem 27. September 2020 war in erster Linie die Erhöhung des Kin- derabzugs bei der direkten Bundessteuer strittig, die Erhöhung des D auf 3000 Franken reduzieren (Vorlage Nr. 2569.4 - 15100). Der Kantonsrat schloss sich dem in der ersten Lesung an. Einem auf die zweite Lesung hin eingebrachten Antrag, die beiden Abzüge bei 6000 Franken
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2963.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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setzte eine neue Steuerungsgruppe ein, welche am 11. Dezember 2002 ihren Schlussbericht vorlegte. Das erste Paket der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) wurde vom Kantonsrat am 22. Juni 2005 beschlossen bzw. Beratung 3. Parlamentarische Vorstösse 4. Schlussabstimmung 5. Anträge 1. Ausgangslage 1.1. Erstes Paket Die politische Diskussion um eine klare Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden geht Wirksamkeit des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich zu evaluieren. Ernst & Young wurde mit der Erstellung des Wirksamkeitsberichts beauftragt. Zum Wirksamkeitsbericht vom 30. April 2012 legte der Regierungsrat
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2964.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
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7 Mio. Fr. (inkl. 7,7 % MWST; Preisbasis: Zürcher Baukostenindex 1. April 2018). 2. Eintreten Die erste Kommissionssitzung fand an der Hofstrasse 15 in Zug statt. Zu Beginn der Kommis- sionssitzung nahm insbesondere, dass zwar aus städtebaulicher und architektonischer Sicht beim Neubau Ost ein Stock mehr erstellt werden könnte, dieser jedoch vom Bedarf her nicht unbedingt erforderlich ist und im Rahmen des
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3024.2 - Antwort des Regierungsrats
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am Morgen zwei Aus- reisser, welche die zur Verfügung stehende Kapazität übersteigen werden. Eine erste Entlas- tung in der Morgenspitze konnte durch die Verschiebung der Schulzeiten der Kantonsschule im Projekts bis zur Auslieferung des ersten Fahrzeugs. Für Doppelstock -Fahrzeuge wird zurzeit eine Grossbeschaffung mit dem Projektnamen BIRD zusammengestellt. Die ersten Fahrzeuge werden dort ab dem Jahr für den sicheren und zuverlässigen Betrieb. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Verkehr BAV. In erster Linie ist es Aufgabe der SBB, die tägliche Nachfrage zu bewältigen. Sie beobachtet und plant die