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Erwachsenenschutzrecht
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gemäss Art. 433 Abs. 2 ZGB soll Auskunft über die geplanten Abklärungen und Untersuchungen geben, eine erste oder eine bereits gesicherte Diagnose enthalten, die dazu passende Therapie umschreiben, Ausführungen gemäss Art. 433 Abs. 2 ZGB soll Auskunft über die geplanten Abklärungen und Untersuchungen geben, eine erste oder eine bereits gesicherte Diagnose enthalten, die dazu passende Therapie umschreiben, Ausführungen 7068). Der Behandlungsplan wird der laufenden Entwicklung angepasst (Art. 433 Abs. 4 ZGB). Mit Erstellen des Behandlungsplans wird somit nicht über eine bestimmte Behandlung entschieden, sondern, wie auch
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Ausgestaltung der Preiskurve
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Kriterium Preis nach der Zürcher Methode nur dann 42 Punkte erhält, wenn aufgerundet wird. Auf die erste Stelle hinter dem Komma gerechnet sind es tatsächlich nicht 42, sondern 41,6 Punkte (exakt 41,56) liegt, selbst wenn man im vorliegenden Fall die Zürcher Methode anwendet. Die Ausrechnung auf die erste Stelle hinter dem Komma rechtfertigt sich dabei ohne Weiteres, umso mehr als dies auch beim Kriterium es sogar 44,45 Punkte) lediglich 39 Punkte, womit die Beschwerdeführerin im Gesamtergebnis klar an erster Stelle stünde.
Nun zeichnet sich jedoch das in casu im Streit stehende Vergabeverfahren dadurch
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Art. 9 Abs. 2 UVV
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r retropatellar medial sowie ein minimaler Gelenkerguss. Nach den Angaben des Versicherten seien erste Schmerzen im Sommer 2015 beim Joggen aufgetreten, das Velofahren sei aber immer problemlos gewesen Vorgeschichte aufweise, dass frühere Knieverletzungen aktenkundig seien und dass der Beschwerdeführer erste Beschwerden beim Joggen bereits für Sommer 2015 beklagt habe, stellt sich die Frage, ob die mit MRI Schritt ist dann zu klären, ob die Kausalität der fraglichen Verletzung zum Ereignis rechtsgenüglich erstellt ist oder aber ob von einer klar krankhaften bzw. degenerativen Ursache ausgegangen werden muss.
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Gesellschaftsrecht
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Gründe dagegen, dass unklare Eigentumsverhältnisse einen Organisationsmangel darstellen.
4.3.1 Der erste Grund ist, dass das Organisationsmängelverfahren nach Art. 731b OR keine passenden Massnahmen zur Ernennung des fehlenden Organs als weitere im Gesetz genannte Massnahme (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 2 erste Variante OR) – bei unklaren Eigentumsverhältnisse also die «Ernennung einer Generalversammlung» –
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Zivilrecht
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Gründe dagegen, dass unklare Eigentumsverhältnisse einen Organisationsmangel darstellen.
4.3.1 Der erste Grund ist, dass das Organisationsmängelverfahren nach Art. 731b OR keine passenden Massnahmen zur Ernennung des fehlenden Organs als weitere im Gesetz genannte Massnahme (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 2 erste Variante OR) – bei unklaren Eigentumsverhältnisse also die «Ernennung einer Generalversammlung» – Abgangsentschädigung als Überbrückung der Arbeitslosigkeit oder des Stellenverlustes diente. Denn erstens dient, wie dargelegt (E. 2.6), jede Abgangsentschädigung zu einem gewissen Teil der Abfederung des
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Art. 9 Abs. 2 UVV i.V.m. Art. 4 ATSG
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Sportart, welche ein gesteigertes Gefährdungspotential aufweise.Aus den Erwägungen:
(...)
3.1 Erste Voraussetzung für die Leistungspflicht eines Unfallversicherers ist das Vorliegen eines Unfalls resp eindeutig auszuschliessen ist (...). Der Versicherte, mit Kollegen in Japan beim Snowboarden, war der Erste der Gruppe, weshalb er bei einem kleinen Baum anhielt, um auf die übrigen zu warten. Mit dem im 90°-Winkel
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§ 19 V PBG
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grenzen, also nicht benachbart sind. Überdies schliesst § 19 Abs. 1 V PBG nicht aus, dass in einem ersten Schritt nicht ausgeschöpfte Ausnützungsreserven von einem bestimmten Grundstück auf ein zweites, Verfahren beim mittleren Grundstück am Schluss die Ausnützung weder erhöht noch verkleinert. Beim ersten Grundstück, vorliegend also beim GS 92, würde die Ausnützung indessen auch beim abgekürzten Verfahren
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§ 17bis und §§ 73 bis 79 GG, §§ 67–69 WAG, Art. 34 BV
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Stimmberechtigten für die geheime Abstimmung; vgl. GVP 1987/88, S. 178). Die Zahl 480 dient jedoch als erste Plausibilisierung für die Richtigkeit des Abstimmungsergebnisses. Es nahmen total 459 von insgesamt vorliegen, welche aber beide korrekt ausgezählt wurden. Es gelte alles daran zu setzen, dass die erste Abstimmung den Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht wiedergibt.
Es ist zu prüfen Resultate. Diese können auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein. Es kann sein, dass zwischen der ersten und der zweiten Abstimmung Stimmberechtigte hinzugekommen oder weggegangen sind. Es ist ebenfalls
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Stimmrecht
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Stimmberechtigten für die geheime Abstimmung; vgl. GVP 1987/88, S. 178). Die Zahl 480 dient jedoch als erste Plausibilisierung für die Richtigkeit des Abstimmungsergebnisses. Es nahmen total 459 von insgesamt vorliegen, welche aber beide korrekt ausgezählt wurden. Es gelte alles daran zu setzen, dass die erste Abstimmung den Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht wiedergibt.
Es ist zu prüfen Resultate. Diese können auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein. Es kann sein, dass zwischen der ersten und der zweiten Abstimmung Stimmberechtigte hinzugekommen oder weggegangen sind. Es ist ebenfalls
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Verwaltungspraxis
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Beschlüssen ergibt sich aber auch aus Art. 29 Abs. 2 BV. Eine summarische Begrünung reicht aus. Die erste Instanz muss sich im angefochtenen Entscheid mit den wichtigsten Rügen der beschwerdeführenden Personen liefere wertvolle Hinweise zur vorhandenen Qualität der Ortsbilder. Dessen Empfehlungen würden die erste und wichtigste Grundlage bei der Ermittlung von Verdichtungspotenzialen bilden. Auf die Liegenschaft Kredit der ZKB werden wohl als Erstes ausreichen, um die Kindertagesstätte T. in der Anfangsphase finanziell abzusichern und um die mit grosser Wahrscheinlichkeit defizitären ersten Betriebsjahre zu überstehen