-
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
-
soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge- bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des dem Verwaltungsgericht auskunftspflichtig. 1) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Verwaltungsgericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
-
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
-
Eignungsabklärung 1 Wird mindestens eine der Bedingungen gemäss § 28a Abs. 1 nicht erfüllt, muss das erste Studienjahr wiederholt werden. Die Prüfungskommission kann die Wiederholung erfolgreich absolvierter Die Eignungsabklärung im ersten Studienjahr ist bestanden, wenn folgen- de Bedingungen erfüllt sind: a) Die Praxismodule und die damit verknüpften Begleitveranstaltungen im ersten Studienjahr sind bestanden;
-
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
-
inbegriffen sind die Brandschutzbewilligung, die Kosten für die Bau- und Abnahmekontrollen und die erste Nachkontrolle. 4 Besteht zwischen der Pauschalgebühr und dem tatsächlichen Aufwand ein erhebliches (Volumen in m³), die Anzahl der verfügten neu erstellten Überflurhydranten (y) und gestützt auf den von der Gebäudeversicherung Zug jeweils für den ersten Januar übernommenen Baukostenindex (Basis 100 in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit zusätzlichem Atemschutz. Ziff. 10 Ersteinsatzelement 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit einem
-
740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
-
zur Bauanzeige an die gemeindliche Baubehörde3). 3. Schlussbestimmungen § 9 Zuständigkeiten 1 Der erste Abschnitt dieser Verordnung wird grundsätzlich von den Einwohnergemeinden, der zweite von der Baudirektion
-
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
-
onen erfüllen. Er nimmt anhand der Zuschlagskriterien und der dafür festgelegten Gewichtung eine erste Bewer- tung der Angebote vor. Vor Beginn der Auktion stellt er jedem Anbieter zur Verfügung: a) die verstanden wurden. 4 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so erstellt der Auftraggeber in einem ersten Schritt eine Rangliste entsprechend der Quali- tät der Angebote. In einem zweiten Auskunftspflicht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Art. 50 Statistik 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalen- derjahres zuhanden des Staatssekretariats für
-
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
-
angerechneten Stufen jeweils um eine Stufe reduziert. 2 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten
-
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
-
innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten zu beziehen. Die Rahmenfrist beginnt mit dem Tag, für den das erste Taggeld bezogen wird. 3 Haben beide Eltern Anspruch auf die Betreuungsentschädigung, so hat je- der Unfall oder freiwilli- ger gemeinnütziger Dienstleistung wird der Ferienanspruch nach Ablauf der ersten drei Monate für jeden weiteren vollen Monat der Abwesenheit im Kalenderjahr um einen Zwölftel bis
-
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
-
412.111 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten- und das erste Jahr der Primar- stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten- und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung Ergebnissen und entsprechenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bildungsrates einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichtes innert drei Monaten liegen der Arbeits- und Gesprächspartner. 1) BGS 411.2 15 412.111 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
-
412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
-
Staatsdienstes kann angemessen angerechnet werden. * 6 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten der Primar- und Sekundar- stufe I; b) * der Unterricht mit Halbklassen im Kindergarten und in den ersten vier Primarklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan einzutragen. 6 412.31 4
-
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG)
-
soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge- bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 3. Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des Beschwerdeführers abgeändert werden muss. 14) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 18 162.1 3 Das Verwaltungsgericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen