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213.713 - Verordnung 23 betreffend Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung bei der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
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und Bevorschussungsgesetzes werden wie folgt der Lohn- und Preisentwicklung angepasst: a) * für das erste und das zweite Kind auf monatlich je Fr. 1'323.– b) * für das dritte und das vierte Kind auf monatlich
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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
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ng. Nach Ablauf der Probezeit erhalten die Forstwart-Lernenden vom Amt für Wald und Wild für das erste Lehr- jahr zusätzlich ein Paar Sicherheitsstiefel, zwei Paar Arbeitshosen mit Schnittschutz, eine Wild übernimmt bei der in Abs. 4 genannten Si- cherheitsausrüstung und Arbeitskleidung während des ersten Lehrjahres 100 % der Kosten. * 6 Die Lehrmeisterin oder der Lehrmeister sind verantwortlich für die
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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ist. * 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten- und das erste Jahr der Primar- stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten- und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung und entspre- chenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bil- dungsrats einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichts innert drei Monaten zu sein für die An- liegen der Arbeits- und Gesprächspartner. 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
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154.236 - Verordnung über die Lohneinreihung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
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Anstalten. * 1) BGS 154.21 GS 2015/062 1 154.236 4 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten , * beschliesst: § 1 Lohneinreihung 1 Nach Massgabe ihres Abschlusses werden die Lehrpersonen im ersten Dienstjahr wie folgt eingereiht: a) Lehrpersonen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung (Terti- Lohnklasse 19. 2 Unabhängig von Absatz 1 werden eingereiht: a) Lehrpersonen an den Brückenangeboten im ersten Dienstjahr in die Lohnklasse 17; b) Lehrpersonen für Hauswirtschaft an den Mittelschulen eine Lohnklas-
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162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
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soweit sie sich auf öffentliches Recht stützen und die Gesetzge- bung nicht eine andere Behörde als erste Instanz bezeichnet hat; 2. * … 3. * Streitigkeiten aus Konzessionen zwischen einer Körperschaft des Mitglied des Gerichtes übertragen werden. 14) Delegation an die instruierende Direktion für die Erstellung der Vernehmlassung und die Vertretung des Regierungsrats als Vorinstanz (§ 3 Abs. 6 der Delega jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Verwaltungsgericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
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412.111 - Verordnung zum Schulgesetz (Schulverordnung; SchulV)
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ist. * 3a Die Grundstufe umfasst die Kindergarten- und das erste Jahr der Primar- stufe. Die Basisstufe umfasst die Kindergarten- und die ersten beiden Jahre der Primarstufe. * § 3 Einschreibung / Anmeldung und entspre- chenden Entwicklungshinweisen. Sie erstellt jährlich zuhanden des Bil- dungsrats einen zusammenfassenden Bericht. * 4 Die Schule erstellt aufgrund des Evaluationsberichts innert drei Monaten zu sein für die An- liegen der Arbeits- und Gesprächspartner. 2 Die Intensivweiterbildung wird in erster Linie als institutionalisierter Kurs mit Mitgestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer angeboten. In zweiter
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
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innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten zu beziehen. Die Rahmenfrist beginnt mit dem Tag, für den das erste Taggeld bezogen wird. 3 Haben beide Eltern Anspruch auf die Betreuungsentschädigung, so hat je- der Unfall oder freiwilli- ger gemeinnütziger Dienstleistung wird der Ferienanspruch nach Ablauf der ersten drei Monate für jeden weiteren vollen Monat der Abwesenheit im Kalenderjahr um einen Zwölftel bis
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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onen erfüllen. Er nimmt anhand der Zuschlagskriterien und der dafür festgelegten Gewichtung eine erste Bewer- tung der Angebote vor. Vor Beginn der Auktion stellt er jedem Anbieter zur Verfügung: a) die verstanden wurden. 4 Sind Leistung und Preis in separaten Couverts anzubieten, so erstellt der Auftraggeber in einem ersten Schritt eine Rangliste entsprechend der Quali- tät der Angebote. In einem zweiten Auskunftspflicht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Art. 50 Statistik 1 Die Kantone erstellen innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf jedes Kalen- derjahres zuhanden des Staatssekretariats für
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3129.1a - Beilage: Bericht Gesamtinstandsetzung
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realistisch beurteilt. Studie „Verdichtung IKSB Bostadel“ Bollhalder Eberle Architektur erstellte im April 2016 eine erste Machbarkeitsstudie „Innere Verdichtung IKSB Bostadel“ mit einem Neubau mit 30 Plätzen Elektrozuleitungen im Zuge der Neubauten 2004 ab der Trafostation neu erstellt wurden. Die Kanalisation stammt mehrheitlich aus der Erstellungszeit und wurde mehrfach mit den Neubauten lokal angepasst, jedoch ist PAKO in Auftrag gegebenen Bestandesanalyse mit Sanierungskonzept vom 5. Mai 2017 bestehen am 1972 erstellten Hauptgebäude folgende Mängel, die eine Gesamtinstandsetzung in den nächsten fünf bis zehn Jahren
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75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Volkswirtschaftsdirektion entwickelten Projekte, in welche die Gemeinden eingebunden sind, stellen erste Lö sungsmöglichkeiten zur Linderung der Problematik der Jugend- arbeitslosigkeit (Berufspraktika für