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140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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en ein, welche von einem juristischen Mitarbeiter “nebenbei“ betreut wird. Zudem erarbeitete sie erste Unterlagen für Unternehmer, die an Basisinformationen über den Wirtschaftsstandort Zug inter essiert
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3136.3a - Beilage Projektübersicht Zug+
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wurden rund 5–10 Prozent Personalstellen des ARV eingesetzt (es sind keine neuen Stellen notwendig). Erste Vorbereitungsarbeiten für das Projekt Zug+ werden im unab- hängig von Zug+ laufenden Auftrag «Vel Bisher eingesetzte Per- sonalressourcen Intern: Extern: Aufwand von einigen Stunden im FDS für die Erstellung der notwendigen Regierungsratsbeschlüsse; Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses durch den Fin Bisher eingesetzte Per- sonalressourcen Intern: Extern: Aufwand von einigen Stunden im FDS für die Erstellung der notwendigen Regierungsratsbeschlüsse; Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses durch den Fin
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3141.1a - Beilage 1 Berichterstattung
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n des Departements Design & Kunst in Emmenbrücke: Der Konkordatsrat hat am 19. Dezember 2013 die erste Etappe und am 30.9.2016 die zweite Etappe der Standortkonzentration auf dem Areal der Monosuisse in die Art. 15 bis 23 ZFHV läuft der Prozess wie folgt: • Fachhochschulleitung und Fachhochschulrat erstellen die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag. • Der Konkordatsrat verabschiedet die aufgezeigt. Die schweizerischen Vergleichs- zahlen für das Jahr 2019 lagen jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht vor. 4.1 Bericht zum Leistungsbereich Ausbildung (Bachelor/Master) 4
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3141.1b - Beilage 2 Leistungsauftrag FHZ
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schule Luzern im Bereich Energieeffizienz in Gebäude und Industrie massgeblich beteiligt ist. Die erste Phase der SCCER läuft von 2014 bis 2016 und die HSLU hat sich für diese Phase zum Ziel gesetzt, die
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3142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Ge - meinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt (§ 51 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen
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3149.1 - Antwort des Regierungsrats
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September 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden und schliessen damit lückenlos an die erste Tranche an. Die benötigten Gelder werden gemäss Verord- nung aus dem Sportfonds beziehungsweise über ausgestaltet sein wird, sofern nicht auf Bundesebene die Bedingungen substanziell geändert werden. Ein erster Teil der Zuger Härtefallmassnahmen wird zeitlich mit der Bundesverordnung bereitstehen und das volle
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2989.2 - Antwort des Regierungsrats
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und des Umweltschutzes fördern. Die Ausarbeitung eines entsprechenden Berichts startet im 2020. Erste Ergebnisse mit Mass-nahmen sollen im Jahr 2021 vorliegen. Zudem leisten die Verkehrsinstruktorinnen Seite 5/7 Phasen erarbeitet. In der Phase 1 wurden die Grundlagen erarbeitet. In der Phase 2 fand ein erster Workshop mit den Gemeinden und kantonalen Behörden statt. Zusätzlich wurden Ge-spräche mit Expertinnen der Blickensdorferstrasse im Gebiet Bachtalen in Baar konnte ein bergwärts führender Radstreifen erstellt werden. Weitere Radwegprojekte, die meistens in Verbindung mit Strassensanierungen erfolgen, befin-den
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2987.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Änderung des Gleichstel- lungsgesetzes vom 14. Dezember 2018 (Art. 13a GlG; SR 151.1) bis Ende 2021 eine erste Lohn- gleichheitsanalyse durchführen. Im Übrigen sind im Massnahmenplan 2019 bis 2022 zur Gleichstel- pflegenden Angehörigen beiträgt. Im Übrigen sind für die Themenbereiche Alter und Langzeitpflege in erster Linie die Gemein- den und nicht der Kanton zuständig. Die JPK ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung
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3028.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Ge - meinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt (§ 51 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen
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3051.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Amtsperiode ein Sitz frei, so erklärt der Ge - meinderat bei Kantonsratswahlen die erste Ersatzkandidatin oder den ersten Ersatzkandidaten für gewählt (§ 51 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen