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2983.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2983.1 Laufnummer 16092 Kleine Anfrage der SP-Fraktion betreffend Kampagne «Alter hat Potenzial» Antwort des Regierungsrats vom 18. Juni 2019 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Dam
3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
t auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Un- ternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheits- analyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. Diese Gesetzesänderung
3034.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
will daher die kantonalen Motorfahr- zeugsteuern umgestalten und ein neues Steuersystem einführen. Erste Grundsatzentscheide, wie das neue Verkehrssteuermodell aussehen soll, hat der Regierungsrat bere its
3075.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Juni 1979 (Raum- planungsgesetz, RPG; SR 700) ist per 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Bereits der erste kan- tonale Richtplan 1987 stimmte die Kiesabbaugebiete mit der damals angestrebten räumlichen Entwicklung eubildung übermässig zurückgeht, könnte die Fassung tiefer gelegt werden oder ein Filterbrunnen erstellt werden, um den Verlust weitgehend zu k ompensieren. 3075.1 - 16269 Seite 19/37 Abbildung 9: Hyd wiederherzustellen. Das Wiedererlangen der Boden- fruchtbarkeit nimmt einige Jahre in Anspruch. In den ersten Jahren nach der Rekultivierung be- 3075.1 - 16269 Seite 23/37 dürfen die Böden einer besonders schonenden
3092.5 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskom.
noch immer an- dauernden Pandemie die Berichterstattung über mehrere Jahre hinziehen werde. Eine erste kurze Berichterstattung erfolgte im Geschäftsbericht 2020. Die Stawiko wurde infor- miert, dass ab
412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
Staatsdienstes kann angemessen angerechnet werden. * 6 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten der Primar- und Sekundar- stufe I; b) * der Unterricht mit Halbklassen im Kindergarten und in den ersten vier Primarklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan einzutragen. 6 412.31 4
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
inbegriffen sind die Brandschutzbewilligung, die Kosten für die Bau- und Abnahmekontrollen und die erste Nachkontrolle. 4 Besteht zwischen der Pauschalgebühr und dem tatsächlichen Aufwand ein erhebliches (Volumen in m³), die Anzahl der verfügten neu erstellten Überflurhydranten (y) und gestützt auf den von der Gebäudeversicherung Zug jeweils für den ersten Januar übernommenen Baukostenindex (Basis 100 in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit zusätzlichem Atemschutz. Ziff. 10 Ersteinsatzelement 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit einem
413.21 - Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
maximal 10 Millionen Franken. § 2 1 Der Beitrag wird in drei Tranchen wie folgt ausbezahlt: a) Die erste Tranche von 2 Millionen Franken wird ausbezahlt, wenn der vorliegende Beschluss in Rechtskraft erwachsen
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Eignungsabklärung 1 Wird mindestens eine der Bedingungen gemäss § 28a Abs. 1 nicht erfüllt, muss das erste Studienjahr wiederholt werden. Die Prüfungskommission kann die Wiederholung erfolgreich absolvierter Die Eignungsabklärung im ersten Studienjahr ist bestanden, wenn folgen- de Bedingungen erfüllt sind: a) Die Praxismodule und die damit verknüpften Begleitveranstaltungen im ersten Studienjahr sind bestanden;
154.236 - Verordnung über die Lohneinreihung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
Anstalten. * 1) BGS 154.21 GS 2015/062 1 154.236 4 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen sich jeweils um den neunten 19941), * beschliesst: § 1 Lohneinreihung 1 Nach Massgabe ihres Abschlusses werden die Lehrpersonen im ersten Dienstjahr wie folgt eingereiht: a) * Lehrpersonen mit einem fachlichen Abschluss (NQR BB: Stufe Lohnklasse 19. 2 Unabhängig von Absatz 1 werden eingereiht: a) Lehrpersonen an den Brückenangeboten im ersten Dienstjahr in die Lohnklasse 17; b) Lehrpersonen für Hauswirtschaft an den Mittelschulen eine Lohnklas-

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