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414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
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ngungen fest. § 6 Unterrichtszeit 1 Schulfrei sind: * a) * der Samstag; b) * für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gymnasi- ums zusätzlich der Mittwochnachmittag. Die Direktion für
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Beginn jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
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933.211 - Verordnung über die Fischerei
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diese kleinere Fläche. 2 Geschlossene Uferpflanzenbestände dürfen nur für das Setzen von Bären, das Erstellen von Fachanlagen sowie für Besatzmassnahmen betreten und befahren werden. Dabei ist die Vegetation
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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diese kleinere Fläche. 2 Geschlossene Uferpflanzenbestände dürfen nur für das Setzen von Bären, das Erstellen von Fachanlagen sowie für Besatzmassnahmen betreten und befahren werden. Dabei ist die Vegetation
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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Angelegenheiten zur Verfügung. 2 Der Sozialdienst ist zuständig für das Urlaubswesen sowie die Erstellung der Vollzugspläne und der Führungsberichte. § 28 Unterricht 1 Für die Inhaftierten der Abteilung der zu entlassenden Person unterzeichnet. § 45 Schlussabrechnung und Auszahlung 1 Die Strafanstalt erstellt eine Schlussabrechnung und lässt der zu entlassen- den Person den Saldo in der Regel bar zukommen
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332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
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und unterstützt ihn bei den Aus- trittsvorbereitungen. Art. 23 Vollzugsplan 1 Der Sozialdienst erstellt zusammen mit dem Gefangenen im Rahmen der konkordatlichen Richtlinien und nach Vorgaben der einweisenden
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531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
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g aufgrund der provisorischen geleisteten Teilnehmertage einzufordern. * 3 Die Standortkantone erstellen die Jahresabrechnung zuhanden der Verein- barungskantone bis spätestens am 31. Dezember. 6 531.17
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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diese kleinere Fläche. 2 Geschlossene Uferpflanzenbestände dürfen nur für das Setzen von Bären, das Erstellen von Fachanlagen sowie für Besatzmassnahmen betreten und befahren werden. Dabei ist die Vegetation
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933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
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diese kleinere Fläche. 2 Geschlossene Uferpflanzenbestände dürfen nur für das Setzen von Bären, das Erstellen von Fachanlagen sowie für Besatzmassnahmen betreten und befahren werden. Dabei ist die Vegetation
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Beginn jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen