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2152.2 - Antrag des Regierungsrates
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pädagogische, organisatorische sowie administrative Füh- rung der Pädagogischen Hochschule Zug; b) die Erstellung des Leistungsauftrags, des Globalbudgets sowie der Jah- resrechnung und Berichterstattung zuhanden
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2215.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Verwaltung besteht, da das Verwaltungszentrum 3, für das mit dem beschlossenem Projektierungskredit die ersten Planungsschritte eingeleitet sind, erst in einigen Jahren, nach der Planung und der Bauzeit, zur
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2198.3c - Beilage 3
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Schulen und genehmigt jene der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gymnasiums. 1 Es gelten Lehrpläne mit Stundentafeln für die ge- meindlichen Schulen und für die ersten zwei Jahres- kurse des 6-jährigen besonderen Begabung oder Hoch- begabung besonders gefördert werden. 2 Die besondere Förderung ist in erster Linie inner- halb der Regelklasse sowie klassen- und stufen- übergreifend anzubieten. Es können auch der Höhe der Normpauschale gemäss Lehrpersonalgesetz 1) . § 10 Schuljahr 1 Das Schuljahr beginnt am ersten Montag nach dem 15. August und dauert für die Schüler mindestens 38 Wochen. 2 Der Bildungsrat legt
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2198.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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Abs. 1 (geändert) 1 Es gelten Lehrpläne mit Stundentafeln für die gemeindlichen Schulen und für die ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gymnasiums. § 14bis Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 4
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2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Stärkung der Eigenverantwortung nachgeordneter Verwaltungseinhei- ten erreicht; dies bedinge in erster Linie eine Lockerung der starren gesetzlichen Zuständig- keitsvorschriften. Im Sinne der allseits und des Staatspersonalverbands) ist ab- zusehen. Die Wertschätzung der «Betriebstreue» erfolgt in erster Linie über die Ausrichtung der Treue- und Erfahrungszulage. Mit deren Beibehaltung erübrigt sich bestimmt eine Meldestelle und regelt deren Aufgaben und Kompetenzen . Als Meldestelle wird sich in erster Linie die ausserhalb der Verwaltung stehende Ombudsstelle eignen. 4.5. Begünstigungsverbot und Verbot
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2122.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Unterscheidung zwischen strafprozessual und administrativrechtlich Inhaftierten ist wesent- lich. Erstere haben als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung eine Freiheitsstrafe in einer Strafanstalt zu
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2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Eltern ihren Kindern familiäre Werte und Normen vorleben. Eltern sind in der Sexualerziehung daher die ersten Ansprechpersonen. Die Schule hat einen ergänzenden Bildungs- und Erziehungsauf- trag. Der Bezug zur
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1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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kommenden 10 Jahre (2005- 2015) steht bei der Bildung die Schulautonomie und die Schulqualität an erster Stelle: „Der Kanton setzt Rahmenbedingungen für teilautonom geleitete Schulen so- wie für die Qu grundsätzlich alle Aktivitäten, die mit Weisungsbefugnis- sen verbunden sind. Sie bearbeitet Gesuche, erstellt Gutachten und gibt Rechtsaus- künfte in Schulrechtsfragen. Sie berät die Gemeinden in allen Fragen Ursula Baggenstos) Nach § 11 Abs. 1 SchulG wird den Gemeinden vorgeschrieben, den Unterricht für die ersten zwei Klassen der Primarstufe auf acht Halbtage und für die Primarstufe und die Sekundarstufe I auf
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1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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nachträg- lich wieder aufgenommenen Bettenzentrale weichen. Man ging vorerst davon aus, dass die Erstellung der Zentralgarderobe im GOPS wenig Mittel bean- spruchen würde. Aufgrund von neuen Regelungen bezüglich
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1377.1a - Beilage
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damit grundsätzlich einen anderen Zweck - 15 - als die beiden bestehenden Vereinbarungen, die in erster Linie Lotteriegesellschaften schaffen und die Kantone verpflichten, nur diesen Bewilligungen zu erteilen könnte die Aufgabe des Rechtsschutzes einer bestehenden Institution übertragen werden. Dabei wäre in erster Linie an ein kantonales Verwaltungsgericht (z.B. eines ohnehin zweisprachigen Kantons) zu denken Teils der Erträge an gesamtschweizerische Institutionen (Art. 24 Abs. 3). Dies betrifft heute in erster Linie den Sport. Swiss Olympics und der Schweizerische Fussballverband erhalten ihre jährlichen Beiträge