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2964.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Millionen Franken beantragt. Da dies die einzige Änderung gegenüber dem Antrag des Regierungsrats ist, erstellen wir kei- ne zusätzliche Synopse, sondern verweisen auf diejenige, die dem Bericht der Kommission Inf- rastruktur ohnehin vorhanden wäre, könnten die zusätzlichen Flächen vergleichsweise günstig erstellt werden. Eine Aufstockung wäre somit eine sehr wirtschaftliche Lösung, um zusätzliche Flächen im stören sich an den Aussagen der Baudirektion, dass die zusätzlichen Flächen «vergleichsweise günstig» erstellt werden können und dass eine Aufstockung «sehr wirtschaftlich» wäre. Es ist gemäss der Diskussion
3015.2 - Antrag des Regierungsrats
12'000 Franken, sofern: 1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder 2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe
3210.2 - Antwort des Regierungsrats
(kanto- naler Subventionskatalog)? Aufgrund des Umfangs der Studie analysierte der Regierungsrat in erster Linie die kantonalen Subventionen, welche gemäss Studie WSL eine mittlere bis stark schädigende Wirkung
3235.1a - Beilage: Geschäftsbericht
und kommunale Wasserversorgungen. Im vergangenen Jahr wurden Beiträge für 44 (Vor- jahr 49) neu erstellte Hydranten abgerechnet. Beim Ersatz von Wasserleitungen wurden 31 neue Hydranten einge- baut, weitere Coronavirus-Pandemie Während der Pandemie beurteilte das Feuerwehrinspekto- rat laufend die Lage und erstellte Schutzkonzepte mit Massnahmen und Verhaltensanweisungen für das Zuger Feuerwehrwesen. Oberste Priorität iten haftet sie ausschliesslich mit ihrem Vermögen. Rechnungslegung Die Gebäudeversicherung Zug erstellt ihre Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen von Swiss GAAP FER im Allgemeinen
2789.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
ig wäre. Die Betroffenen haben Anspruch auf die Bestellung eines Anwalts bzw. einer Anwältin der ersten Stunde. Es kann ohne Rechtsbeistand keine Einvernahme ge- macht werden. Da bleibt keine Zeit noch
611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
Die Positionen des Verwaltungsvermögens werden wie folgt bilanziert: a) zu Anschaffungs- oder Erstellungswerten abzüglich der Abschreibun- gen; a1) * Positionen ohne Abschreibungen höchstens zum Anschaffungswert srechnung 1 Als Investitionen gelten: * a) * wertvermehrende Ausgaben für die Anschaffung oder Erstellung von Anlagen des Verwaltungsvermögens mit mehrjähriger Nutzungsdauer; b) * Ausgaben, die bestehende Übergangsbestimmungen * 1 … * 2 Für die Anwendung der Abschreibungssätze gemäss § 14 Abs. 3a und die Erstellung der Anlagenbuchhaltung gemäss § 14 Abs. 3b gilt eine Über- gangsfrist von drei Jahren nach Ink
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
besonderen Begabung oder Hochbegabung besonders gefördert werden. 2 Die besondere Förderung ist in erster Linie innerhalb der Regelklasse so- wie klassen- und stufenübergreifend anzubieten. Es können auch Fähigkeiten zu er- werben oder zu vermehren. § 81 * Zuständigkeit 1 Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Or- ganisationen. § 82 * Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1 Eine allfällige der Höhe der Normpauschale gemäss Lehrpersonalgesetz2). * § 10 Schuljahr 1 Das Schuljahr beginnt am ersten Montag nach dem 15. August und dauert für die Schüler mindestens 38 Wochen. 2 Für alle öffentlic
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
besonderen Begabung oder Hochbegabung besonders gefördert werden. 2 Die besondere Förderung ist in erster Linie innerhalb der Regelklasse so- wie klassen- und stufenübergreifend anzubieten. Es können auch Fähigkeiten zu er- werben oder zu vermehren. § 81 * Zuständigkeit 1 Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Or- ganisationen. § 82 * Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1 Eine allfällige der Höhe der Normpauschale gemäss Lehrpersonalgesetz2). * § 10 Schuljahr 1 Das Schuljahr beginnt am ersten Montag nach dem 15. August und dauert für die Schüler mindestens 38 Wochen. 2 Für alle öffentlic
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 26 161.1 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Beginn jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen

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