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111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
3 Die Stimmberechtigung ist gemeindeweise amtlich auszuweisen. 4 Der Kantonsrat nimmt an seiner ersten Sitzung nach der Einreichung der Unterschriften von der Initiative Kenntnis. Er hat sie innert J
3285.5a - Gründungsstatuten vom 2. März 2022
ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal pro Jahr einberufen. Diese findet in der ersten Jahreshälfte statt. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist mit Traktandenliste und Unterlagen
3299.3a - Beilage Synopse
unverzüglich Hilfe, insbesondere bei: 2 Die Feuerwehr leistet unverzüglichen und zeitlich befristeten Ersteinsatz in Kooperation mit Polizei und Sanität sowie anderen Organisationen insbesondere des Bevölkerungs- Januar 2022; Vorlage Nr. 3299.3a (Laufnummer 16868) c) Nachführung der Kaminfegehefte. c) (geändert) Erstellung eines Nachweises über die vorgenommenen Arbeiten und die festgestellten Mängel. § 28 Gemeindefeuerwehr
3286.5a - Beilage Statuten vom 24. Februar 2022
Präsenzliste ausdrücklich zu vermerken. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich im ersten Halbjahr statt. Eingeladen wird mit einer Frist von 4 Wochen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Beginn jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
3 Die Stimmberechtigung ist gemeindeweise amtlich auszuweisen. 4 Der Kantonsrat nimmt an seiner ersten Sitzung nach der Einreichung der Unterschriften von der Initiative Kenntnis. Er hat sie innert J
414.365 - Statut der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Statut)
Dienste erbringen Leistungen, die im Interesse der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz zentral zu erstellen sind. Die den Zentralen Diensten zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter un- terstehen der en der Inter- kantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV). 3 Die Zahlungsfristen betragen für die ersten zwei Teilrechnungen 60 Tage, für die Schlussabrechnung 30 Tage ab Rechnungsstellung. 4 Der Wohnsitz
933.211 - Verordnung über die Fischerei
diese kleinere Fläche. 2 Geschlossene Uferpflanzenbestände dürfen nur für das Setzen von Bären, das Erstellen von Fachanlagen sowie für Besatzmassnahmen betreten und befahren werden. Dabei ist die Vegetation
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
jedes Kalenderjahres anzugeben. Das Berufs- geheimnis bleibt vorbehalten. 29 161.1 3 Das Obergericht erstellt ein Register über die Angaben gemäss Abs. 1 und sorgt dafür, dass die entsprechenden Informationen
414.361 - Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Konkordat)
der Studienan- wärterinnen und -anwärter. Diese wird vor Aufnahme des Studiums oder im Verlaufe des ersten Studienjahres durch ein vom Konkordatsrat festgelegtes Eignungs- und Vorprüfungsverfahren abgeklärt

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