-
414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
-
ngungen fest. § 6 Unterrichtszeit 1 Schulfrei sind: * a) * der Samstag; b) * für die Schüler der ersten zwei Jahreskurse des 6-jährigen Gymnasi- ums zusätzlich der Mittwochnachmittag. Die Direktion für
-
332.312 - Hausordnung für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel (HO JVA Bostadel)
-
unterstützt ihn bei den Aus- trittsvorbereitungen. 6 332.312 Art. 23 Vollzugsplan 1 Der Sozialdienst erstellt zusammen mit dem Gefangenen im Rahmen der konkordatlichen Richtlinien und nach Vorgaben der einweisenden
-
611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
-
Die Positionen des Verwaltungsvermögens werden wie folgt bilanziert: a) zu Anschaffungs- oder Erstellungswerten abzüglich der Abschreibun- gen; a1) * Positionen ohne Abschreibungen höchstens zum Anschaffungswert srechnung 1 Als Investitionen gelten: * a) * wertvermehrende Ausgaben für die Anschaffung oder Erstellung von Anlagen des Verwaltungsvermögens mit mehrjähriger Nutzungsdauer; b) * Ausgaben, die bestehende Übergangsbestimmungen * 1 … * 2 Für die Anwendung der Abschreibungssätze gemäss § 14 Abs. 3a und die Erstellung der Anlagenbuchhaltung gemäss § 14 Abs. 3b gilt eine Über- gangsfrist von drei Jahren nach Ink
-
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
-
3 Die Stimmberechtigung ist gemeindeweise amtlich auszuweisen. 4 Der Kantonsrat nimmt an seiner ersten Sitzung nach der Einreichung der Unterschriften von der Initiative Kenntnis. Er hat sie innert J
-
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
-
Angelegenheiten zur Verfügung. 2 Der Sozialdienst ist zuständig für das Urlaubswesen sowie die Erstellung der Vollzugspläne und der Vollzugsberichte. * § 28 Unterricht 1 Für die Inhaftierten der Abteilungen der zu entlassenden Person unterzeichnet. § 45 Schlussabrechnung und Auszahlung 1 Die Strafanstalt erstellt eine Schlussabrechnung und lässt der zu entlassen- den Person den Saldo in der Regel bar zukommen
-
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
-
g aufgrund der provisorischen geleisteten Teilnehmertage einzufordern. * 3 Die Standortkantone erstellen die Jahresabrechnung zuhanden der Verein- barungskantone bis spätestens am 31. Dezember. 6 531.17
-
752.5 - Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
-
öffentliche Anlagen nicht gefährden kön- nen. 1) SR 101 GS 19, 171 1 752.5 2 In allen Fällen ist die Erstellung einer Luftseilbahn, die ein Flughindernis im Sinne der Art. 67 ff. der Vollziehungsverordnung vom e; 2. Beaufsichtigung der technischen Kontrollstelle; 3. Führung des gesamten Rechnungswesens, Erstellung der Jahresrech- nung und Antragstellung zum Voranschlag; 4. Abfassung des Jahresberichtes; 5.
-
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
-
besonderen Begabung oder Hochbegabung besonders gefördert werden. 2 Die besondere Förderung ist in erster Linie innerhalb der Regelklasse so- wie klassen- und stufenübergreifend anzubieten. Es können auch Fähigkeiten zu er- werben oder zu vermehren. § 81 * Zuständigkeit 1 Die Allgemeine Weiterbildung ist in erster Linie Aufgabe von privaten Or- ganisationen. § 82 * Aufgaben von Kanton und Gemeinden 1 Eine allfällige Schüler einen Beitrag in der Höhe der Normpauschale. * § 10 Schuljahr 1 Das Schuljahr beginnt am ersten Montag nach dem 15. August und dauert für die Schülerinnen und Schüler mindestens 38 Wochen. * 2
-
414.130.1 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
-
wenn sie bei einer Rückversetzung oder bei freiwilliger Repetition mit provisorischer Aufnahme im ersten oder zweiten Semester nach dem Eintritt in die neue Klasse nur provisorisch promoviert werden könn-
-
933.111 - Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee
-
diese kleinere Fläche. 2 Geschlossene Uferpflanzenbestände dürfen nur für das Setzen von Bären, das Erstellen von Fachanlagen sowie für Besatzmassnahmen betreten und befahren werden. Dabei ist die Vegetation