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1584.1 - Motions- und Postulatstext
vorgesehenen Netzwerkarbeit zu erlassen. Dabei soll, in Ergänzung zur Vorlage Nr. 1473.1 - 12170 in erster Linie die Zusammenarbeit, der Informa- tionsaustausch und die Koordination zwischen den zuständigen
1635.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Grundlagen zur Sozialhilfe im Kanton Zug Gemäss § 9 Abs. 1 SHG fällt die wirtschaftliche Sozialhilfe in erster Linie in den Zuständig- keitsbereich der Einwohner- und Bürgergemeinden, wobei der zuständige Gemeinderat vom Pilotprojekt in Bern liegen keine aussagekräftigen Zahlen vor. Die Stadt Zürich hat nach den ersten neun Monaten eine positive Zwischenbilanz gezogen. Es seien 67 Untersuchungen abgeschlossen worden flächendeckenden Kontrollen, sondern gezielte und auf Hinweise abge- stützte Kontrollen durchgeführt. Zum ersten Motionsanliegen: Verpflichtung der Gemeinden, bei Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von Sozial
1606.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
strafbaren Handlungen dienen“. Im Kanton Appenzell A.Rh. hat der Kantonsrat am 16. Februar 2009 in erster Lesung einer Ergänzung des Polizei- gesetzes zugestimmt, die sich inhaltlich eng an das Polizeireglement
1634.1 - Motionstext
Unterrichtszeit gilt auch die individuelle Förderung der Schüler sowie im Kin- dergarten und in den ersten vier Primarklassen der Unterricht mit Halbklassen. Die entsprechende Unterrichtszeit ist im Stundenplan
1644.2 - Antwort des Regierungsrates
ein Tat-, sondern um ein Täterstrafrecht. Bei straffällig geworde- nen Jugendlichen ist immer in erster Linie die Frage zu prüfen, wie eine künftige Straffälligkeit verhindert werden kann. Im Erwachse
1652.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden Verkehrsbehinderungen durch haltende Busse zu einem grossen Teil eliminiert. Aus Sicht des Erstellers ebenso relevant sind die Erstellungs- und Unterhaltskosten, der Platz- bedarf und die Realisierbarkeit einer Ergänzung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr sicher- gestellt werden, dass durch die Erstellung von Anlagen zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel diese gegenüber dem Individualverkehr versehen werden sollen. Generell ist der Tenor der Rückmeldungen, dass sich die bisherige Regelung zur Erstellung von Haltestellen bewährt hat. Nur eine Minderheit der Gemeinden spricht sich für eine Neure- gelung
1652.1 - Motionstext
Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr hält fest, dass Kanton und Gemeinden durch die Erstellung und den Betrieb von Anlagen zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel die Leistungsfähigkeit Gesetzes über den öffentli- chen Verkehr wird klargestellt, dass der öffentliche Verkehr durch die Erstellung von Anlagen zur Beschleunigung der öffentlichen Verkehrsmittel gegenüber dem Indivi- dualverkehr
1668.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
ausländische Hilfsprojekte zu unterstützen. Dem wurde entgegengehalten, dass die Auslandhilfe in erster Linie Bundessache sei. Die Hilfe- leistungen des Kantons Zug erfolgten aus Tradition und auf völlig 1 Enthaltung abgelehnt. Die Stawiko wurde informiert, dass der Regierungsrat am 29. April 2008 in erster Lesung eine Änderung des Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) beschlossen
2252.2 - Antwort des Regierungsrates
sie liegt jedoch nicht vor . Der Regierungsrat möchte die Daten- basis verbessern und hat die Erstellung eines Sozialberichts bei der Direktion des Innern in Auftrag gegeben. Damit sollen die statistischen Löhne im Jura, zusammen mit jenen im Tessin, die niedrigsten in der Schweiz. Neuenburg hat 2011 als erster Kanton in der Schweiz für alle Arbei tnehmenden das Recht auf einen Mindestlohn in der Verfassung
2300.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat hat den Grundsatzentscheid «Eigentum vor Miete» gefällt. Er ist überzeugt, dass die Erstellung von eigenen Verwaltungsgebäuden für seine Mitarbeitenden auf Dauer wirtschaftlicher und effizienter esetz vom 31. August 2006 (FHG; BGS 611.1) definiert weitere Zustän- digkeiten. Gemäss § 21 FHG erstellt der Regierungsrat zusammen mit dem Budget jeweils ei- nen vierjährigen Finanzplan, den er dem Kantonsrat Volkswirtschaftsdirektion geliefert werden. Die Finanzierungsprognose ist per März 2012 erstmals erstellt und dann halbjährlich aktuali- siert worden. Sie war ursprünglich als interne Information zu Handen

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