-
2218.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] Antrag des Regierungsrates vom 29. Januar 2013; Vorlage Nr. 2218.2 (Laufnummer 14239) Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Änderung v
-
2275.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Folgekosten für Kanton und (wenn tangiert) Gemeinden; b) bei Projektkrediten mit den Kosten in den ersten fünf Jahren nach Bezug oder Inbetrieb- nahme. Gemäss § 47 der Kantonsverfassung reicht der Regierungsrat und (wenn tangiert) für die Gemeinden zu ergänzen. Bei Projektkrediten seien die Folgekosten der ersten vier Jahre nach Bezug oder Inbe- triebnahme anzugeben. 4.2. Die Motion sei als erledigt abzuschreiben
-
2275.1 - Motionstext
-
absehbaren Folgekosten für Kanton und (wenn tangiert) Gemeinden - bei Projektkrediten die Kosten in den ersten fünf Jahren nach Bezug oder Inbetriebnahme Begründung: Die Ausgaben des Kantons, aber auch diejenigen
-
2310.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
gekommen seien und dass sie sich in der Praxis bewährt hätten. Zum Beispiel wür- den Busbuchten in erster Linie dem privaten Verkehr nützen, weil dieser weiterrollen kann, wenn der Bus hält. Der Bus selbst Kosten trägt. 2310.4 - 14614 Seite 3/9 Bei den Busspuren ist es gerade umgekehrt; hier profitieren in erster Linie die Busse, denn sie kommen schneller und sicherer voran. Bezüglich der Kantonsstrasse 381 stellt
-
2310.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
-
Lärmschutz und Ents chädi- gungspflicht. Es gibt zwei Systeme, die derzeit diskutiert werden. Beim ersten System, bei der sogenannten «Lärmausgleichsnorm» (LAN) muss der Kanton aktiv werden und auf lärmbelas- Aussagen über die Priorität der einzelnen Bauvorhaben. Dazu muss bemerkt werden, dass bei Projekten der ersten Priorität Kreditbegehren bis ca. 2018 beantragt und bei Projekten zweiter Priorität Kreditbegehren
-
2356.2 - Antwort des Regierungsrates
-
oder deutlich tiefer sein als heute, ist der Ausgleich anderweitig zu erreichen. 4. Eine kürzlich erstellte Studie zur Fiskalbilanz der Zuwanderung in die Schweiz zeigt, dass sich diese Bilanz längerfristig daraus unter anderem der Regierungskonferenz der Metropolitankantone Zü- rich vorgestellt. Die Studie erstellt eine Prognose der Fiskalbilanz. Diese umfasst nebst den Sozialversicherungen insbesondere auch die
-
2356.1 - Interpellationstext
-
tem verlässt, das langfristig niemals aufgehen kann? Seite 2/2 2356.1 - 14576 4. Eine kürzlich erstellte Studie zur Fiskalbilanz der Zuwanderung in die Schweiz zeigt, dass sich diese Bilanz längerfristig
-
2367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
einzelnen Kinofilm das entsprechende Mi n- destalter festlegt. Die Gesetzesrevision setzt demgegenüber erstens auf schweizweite Verein- heitlichung und zweitens auf Delegation der Altersfestsetzungsbefugnis an der Öffentlichkeit zwei Kriterien massgeblich seien. Erforderlich sei, dass sich eine Äusserung erstens an eine grössere Anzahl von Personen richte, welche zweitens nicht durch persönliche Beziehungen der Regierungsrat voraussichtlich in erster Linie auf die Empfehlungen der Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film verweisen, im Bereich der Spiele in erster Linie auf die Empfehlungen der PEGI
-
2367.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
akter zuerkannt. 4. Eintretensdebatte Drei Diskussionspunkte dominierten die Eintretensdebatte: Erstens die Frage, ob die Revisi- onsvorlage im Vergleich zum geltenden Recht eine Verschärfung darstelle der Sicherheitsdirektion, an den Sit- zungen teil. Die Protokolle führte Ruth Schorno. Eingangs der ersten Kommissionssitzung vom 11. Juni 2014 hielten Thomas Ulrich (Kino Hürlimann AG, Zug) und Franz Woodtli
-
2367.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Kantonsrat beschloss am 11. Dezember 2014 Eintreten auf die Vorlage, verzichtete aber in der Folge in erster Lesung vom 11. Dezember 2014 auf den Erlass eines neuen Gesetzes (Vorlage Nr. 2367.4-14844). Publiziert