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2258.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Geschäfte beraten, die unterschiedliche Massnahmen bezüglich der Hochspannungsleitungen vorsehen. Bei der ersten Vorlage (Nr. 2258.2) geht es um die Hochspannungsleitung, die sich vom Un- terwerk Herti in nord
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2258.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Einwohnergemeinden 4. Kreditbeschluss 5. Antrag 1. In Kürze Starkstromleitungen im Kanton Zug - erster Schritt für eine Entlastung in der Lorzen- ebene Die Lorzenebene ist weiträumiges Landwirtschaftsgebiet
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2256.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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bestehend aus der Lebensmittelkontrolle und dem Veterinärwesen, soll in Steinhausen ein Neubau erstellt werden. Damit können Synergien in den Bereichen Labortechnik und Administration erzielt werden.
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2288.1 - Interpellationstext
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geschaffen und lokale Wertschöpfung erzielt. Dank guten Kontakten ergibt sich nun die Möglichkeit den ersten „Motorikpark“ der Schweiz im Kanton Zug zu realisieren. Das Interesse seitens Gemeinden ist vorhanden
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2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ze gegen ihren Willen nicht wiedergewählt werden. 2 Die Abgangsentschädigung beträgt wäh- rend der ersten 6 Amtsjahre 6 Monatsgehäl- ter und erhöht sich mit jedem weiteren voll- endeten Amtsjahr um ein Abgangsentschädigung (wenn Nichtwiederwahl vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze): a) Während der ersten 6 Amtsjah- ren: 6 Monatsgehälter; b) Erhöhung um 1 Monatsgehalt mit jedem weiteren vollendeten Amts- ädi- gung (wenn Nichtwie- derwahl vor Erreichen der gesetzlichen Alters- grenze): a) Während der ersten 6 Amtsjahre: 6 Monats- gehälter; b) Erhöhung um 1 Mo- natsgehalt mit jedem weiteren vollendeten Amtsjahr
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2366.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2366.2 Laufnummer 14677 Interpellation von Mario Reinschmidt und Monika Weber betreffend sichere Strassen um Steinhausen (Vorlage Nr. 2366.1 - 14604) Antwort des Regierungsrats vom 6. Mai
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2366.1 - Interpellationstext
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Lebensqualität im Kanton Zug sollte parallel zur Blickensdorferstrasse (Gemeindestrasse) ein Fahrradweg erstellt werden. Ist ein Fahrradweg für die direkte Verbindung oder andere Sicherheitsmassnahmen für den
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1000.11 - Gesetz, Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
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zur Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner. § 16 Bausparbeiträge 1 Der Kanton kann beim Erwerb oder Erstellen von selbstgenutztem Wohneigentum einen nicht rückzahlbaren Bausparbeitrag in der dreifachen Höhe längstens 15 Jahren nicht rück- zahlbare Beiträge von jährlich höchstens 1,2 % der Anlagekosten für die ersten 10 Jahre und von jährlich höchstens 0,6 % der Anlagekosten für die fol- genden 5 Jahre gewähren.
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1000.07 - Gesetz, Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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zur Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner. § 16 Bausparbeiträge 1 Der Kanton kann beim Erwerb oder Erstellen von selbstgenutztem Wohneigentum einen nicht rückzahlbaren Bausparbeitrag in der dreifachen Höhe der Zinslasten und während der Dauer von längstens 15 Jahren nicht rückzahlbare Beiträge für die ersten 10 Jahre von jährlich höchstens 1,2 % der Anlagekosten und für die folgenden 5 Jahre von jährlich
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1000.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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diese Vorlage an unseren Sitzungen vom 12. August 2002 und vom 2. September 2002 behandelt. Nach der ersten Sitzung waren uns noch einige Fragen unklar und wir hatten die Volkswirtschaftsdirektion gebeten