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2258.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Geschäfte beraten, die unterschiedliche Massnahmen bezüglich der Hochspannungsleitungen vorsehen. Bei der ersten Vorlage (Nr. 2258.2) geht es um die Hochspannungsleitung, die sich vom Un- terwerk Herti in nord
2258.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Einwohnergemeinden 4. Kreditbeschluss 5. Antrag 1. In Kürze Starkstromleitungen im Kanton Zug - erster Schritt für eine Entlastung in der Lorzen- ebene Die Lorzenebene ist weiträumiges Landwirtschaftsgebiet
2256.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bestehend aus der Lebensmittelkontrolle und dem Veterinärwesen, soll in Steinhausen ein Neubau erstellt werden. Damit können Synergien in den Bereichen Labortechnik und Administration erzielt werden.
2288.1 - Interpellationstext
geschaffen und lokale Wertschöpfung erzielt. Dank guten Kontakten ergibt sich nun die Möglichkeit den ersten „Motorikpark“ der Schweiz im Kanton Zug zu realisieren. Das Interesse seitens Gemeinden ist vorhanden
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ze gegen ihren Willen nicht wiedergewählt werden. 2 Die Abgangsentschädigung beträgt wäh- rend der ersten 6 Amtsjahre 6 Monatsgehäl- ter und erhöht sich mit jedem weiteren voll- endeten Amtsjahr um ein Abgangsentschädigung (wenn Nichtwiederwahl vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze): a) Während der ersten 6 Amtsjah- ren: 6 Monatsgehälter; b) Erhöhung um 1 Monatsgehalt mit jedem weiteren vollendeten Amts- ädi- gung (wenn Nichtwie- derwahl vor Erreichen der gesetzlichen Alters- grenze): a) Während der ersten 6 Amtsjahre: 6 Monats- gehälter; b) Erhöhung um 1 Mo- natsgehalt mit jedem weiteren vollendeten Amtsjahr
2366.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2366.2 Laufnummer 14677 Interpellation von Mario Reinschmidt und Monika Weber betreffend sichere Strassen um Steinhausen (Vorlage Nr. 2366.1 - 14604) Antwort des Regierungsrats vom 6. Mai
2366.1 - Interpellationstext
Lebensqualität im Kanton Zug sollte parallel zur Blickensdorferstrasse (Gemeindestrasse) ein Fahrradweg erstellt werden. Ist ein Fahrradweg für die direkte Verbindung oder andere Sicherheitsmassnahmen für den
1000.11 - Gesetz, Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2003
zur Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner. § 16 Bausparbeiträge 1 Der Kanton kann beim Erwerb oder Erstellen von selbstgenutztem Wohneigentum einen nicht rückzahlbaren Bausparbeitrag in der dreifachen Höhe längstens 15 Jahren nicht rück- zahlbare Beiträge von jährlich höchstens 1,2 % der Anlagekosten für die ersten 10 Jahre und von jährlich höchstens 0,6 % der Anlagekosten für die fol- genden 5 Jahre gewähren.
1000.07 - Gesetz, Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
zur Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner. § 16 Bausparbeiträge 1 Der Kanton kann beim Erwerb oder Erstellen von selbstgenutztem Wohneigentum einen nicht rückzahlbaren Bausparbeitrag in der dreifachen Höhe der Zinslasten und während der Dauer von längstens 15 Jahren nicht rückzahlbare Beiträge für die ersten 10 Jahre von jährlich höchstens 1,2 % der Anlagekosten und für die folgenden 5 Jahre von jährlich
1000.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
diese Vorlage an unseren Sitzungen vom 12. August 2002 und vom 2. September 2002 behandelt. Nach der ersten Sitzung waren uns noch einige Fragen unklar und wir hatten die Volkswirtschaftsdirektion gebeten

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