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1083.2 - Antrag des Regierungsrates
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entkräftete Pfandtitel aus. Sind solche vor Inkrafttreten des schweizerischen Zivilgesetzbuches erstellt worden, werden dokumentenechte Kopien der entkräfteten Pfandtitel hergestellt und im Staatsarchiv
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1086.1 - Interpellationstext
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auch die Prioritäten im Strassenbau auf. Daraus ist ersichtlich, dass nicht alle Verkehrsbegehren in erster Priorität erfüllt werden können. Viele Bauvorhaben, speziell im Gebiet Ennetsee, stehen vor der
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1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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sondere Inanspruchnahmen von öffentlichen Gewässern (Gewässergebührentarif) eingetreten und hat es in erster Lesung verabschiedet. Während der Detailberatung sind verschiedene Fragen unbeantwortet geblieben entzogen und der Wasserstand des Gewässers nimmt ab. Der Kantonsrat hat diesen Grundsatz mit der in erster Lesung beschlossenen Änderung umgestossen, indem er die Brauchwassernutzung ohne Rückgabe ins Gewässer
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1091.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1091.3 (Laufnummer 11167) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERSTELLUNG EINER ZULEITUNG VON SAUBERWASSER ZUM WILERSEE BERICHT UND ANTRAG DER KOMMISSION FÜR WASSERBAU UND GEWÄSSERSCHUTZ Der Leitungsbau innerhalb der Bauzone ist Sache der Gemeinde Menzingen, die Zuleitung zum Wilersee erstellt der Kanton. Hiefür belaufen sich die Kosten auf Fr. 630'000.-. Die Kommission unterstützt dieses Ausgangslage Neben dem Zuger- und dem Ägerisee verfügt der Kanton Zug auch über den Wiler- see. Seit der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts geht es dem See schlecht. Waren es früher vor allem die Zufuhr von
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1090.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Damen und Herren Wir haben die Vorlage Nr. 1090.2 - 11083 an unserer Sitzung vom 2. Juni 2003 zum ersten Mal beraten. Aufgrund offener Fragen wurden bei der Baudirektion noch weitergehende Informationen
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1091.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1091.4 (Laufnummer 11169) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERSTELLUNG EINER ZULEITUNG VON SAUBERWASSER ZUM WILERSEE BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 2. JUNI
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1091.2 - Antrag des Regierungsrates
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betreffend Erstellung einer Zuleitung von Sauberwasser zum Wilersee vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Für die Erstellung einer Zuleitung
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1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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trag auf Zulassung der praktizierenden Anwälte jedoch in der Minderheit (KRV Nr. 3788). Auch in der ersten Lesung im Kantonsrat unterlagen Anträge auf Strei- chung der Unvereinbarkeit oder auf Streichung Rechtsmittel- verfahren ist er aber generell ausgeschlossen, während er bei Fällen, die er vor der ersten Instanz betreut hatte, selbstverständlich in Ausstand treten muss. Diese Un- vereinbarkeit ist zudem sprochene) Hauptgedanke dieser Regelung dürfte darin liegen, den Richter in der noch nicht strittigen ersten Instanz als Anwalt zuzulassen, nicht aber im Rechtsmit- telverfahren, wo die Sache strittig ist,
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1104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1104.1 (Laufnummer 11110) GESETZ ÜBER DEN STEUERAUSGLEICH UNTER DEN KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDEN DES KANTONS ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 18. MÄRZ 2003 Sehr gee
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1104.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2004
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Gesetz über den Steuerausgleich unter den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug vom 30. Oktober 2003 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und § 74 Abs. 2 der Kantonsverfassun