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1108.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
- Offen sei die Frage von Sanktionen bei Zuwiderhandlung gegen die Offenle- gungspflicht. 1.3. In erster Lesung des Kantonsratgesetzes wurde ein Antrag auf Einführung der Offenlegungspflicht mittels eines Kalenderjahres anzugeben. 3 Das Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten. Art. 3ter Das Generalsekretariat erstellt ein Register über die Angaben der Ratsmitglieder. Dieses Register ist öffentlich. Art. 3quater 1 des entsprechenden Registers. Systematisch gehört die Offenlegungsverpflichtung als § 5ter in den ersten Abschnitt der Geschäfts- ordnung, während die Führung des Registers eine Änderung von § 15 Abs. 2
1107.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Untertrifaller wurde beauftragt, eine Honorarofferte einzureichen. Für die Projektüberarbeitung und das Erstellen des Bebauungsplanes inkl. Baugrunduntersuchung ist ein Planungskredit von Fr. 270'000.- erforderlich In diesem Sinne leistet der Kanton Zug einen Patronatsbeitrag von jährlich Fr. 35'000.-. Bei der Erstellung des Staatsvoranschlags 2003 waren die Kosten der 3. Bauetappe noch nicht bekannt. Da die Schweizer Sanierung der Deckenisolation Sanitätshilfsstelle Hofmatt, Oberägeri. Die Einwohnergemeinde Oberägeri erstellt neben der Sani- tätshilfsstelle Hofmatt einen neuen Schulhaustrakt. Im Zusammenhang mit dem Neubau
1107.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gemeindlichen Schul- anlagen entspricht. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass diese Kosten bei der Erstellung des Budgets 2003 noch nicht bekannt waren. Wir sind uns auch bewusst, dass die Schweizer Schulen
1140.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Mittel. Die Kommission legt Wert darauf, dass keine Detailbewirtschaftung, insbesondere bei der Erstellung der Leistungsaufträge, erfolgen soll. Leistungsaufträge sollen nur für wesentliche Kernaufgaben nicht für alle Direktionen und Dienststellen einer Verwaltung im gleichen Masse Sinn. NPM sei in erster Linie bei jenen Dienststellen einzusetzen, die echte Produkte anbieten, die auch für die Bürge- rinnen Leiter Personalberatung und Organisationsentwicklung des Personalamtes Kanton Thurgau, stellte an der ersten Sitzung der Kommission das Thurgauer WOV-Modell vor und wurde für die zweite und dritte Sitzung von
1140.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
wirkungsorientierten Zuger Verwaltungsführung vom 31. Januar 2000 wurde vom Kantonsrat aufgrund eines ersten Berichtes des Regierungsrates am 30. November 2000 erheblich erklärt (Vorlage Nr. 744.2 – 10325)
1143.2 - Antwort des Regierungsrates
jugendlichen Täter nach Herkunftsländern. Eine solche könnte nur mit grossem personellen Aufwand erstellt werden. Bei Demonstrationen kann seit Jahren, vor allem in den Städten Zürich und Bern, festgestellt
1142.3 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
Anlass. Interessant waren jedoch die Erläuterungen zum weiteren Vorgehen: Der Kantonsrat wird sich erstens mit dem vorliegenden Objektkredit für das Generelle Projekt des Kammer- konzeptes befassen müssen
1142.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Verkehr verabschiedet. Gemäss diesem Teilrichtplan unterbreitet die Regierung den Antrag für den ersten Objektkredit für das Generelle Projekt „Kammerkonzept Ennet- see“ im Umfang von 2.5 Mio. Franken
1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gebäudehülle oder die 1162.1 - 11269 5 haustechnischen Anlagen. Am 30. Mai 1985 erliess der Kanton sein erstes Energiegesetz, dem am 24. Februar 1994 nach dem Energienutzungsbeschluss des Bundes das zweite, total möglich, aber auch wirtschaftlich tragbar sein (vgl. Art. 3 EnG). Die Energieversor- gung soll in erster Linie Sache der Energiewirtschaft sein, der Bund und Kantone sollen geeignete Rahmenbedingungen schaffen diese administrativen Arbeiten die nötigen Regelungen zu treffen. 20 1162.1 - 11269 In Bst. e wird in erster Linie auf die Förderprogramme Bezug genommen, zur Zeit den Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit
1161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
angewandte Regelung sieht - übertragen auf interkantonale Verhältnisse - vor, dass Kinderzu- lagen in erster Linie in jenem Kanton zu beziehen sind, in welchem die Familie bzw. 1161.1 - 11267 5 insbesondere

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