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153.714 - Verfügung über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Direktion des Innern an das Amt für Wald und Wild
den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern respektive Erlass entsprechender Verfügungen sowie Erstellung von Nutzungs-, Pflege- oder Bewirtschaftungsplänen; h) §§ 20 Abs. 1 und 29 Abs. 1 Bst. i EG Waldgesetz
721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
Unter­ grunds2). § 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen 1 Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bedürfen der Zustimmung des Kantons nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Erschlies­ sungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche Verwaltungsgerichts. Die Offenlegung erfolgt gegen­ über dem Verwaltungsgericht, das ein Register erstellt und es in elektroni­ scher Form öffentlich zugänglich macht. Das Verwaltungsgericht wacht über die
213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
entscheidet je nach Traktandum über die Einladung von Gästen. 3 Der/die Vorsitzende der Geschäftsleitung erstellt jeweils ein Ergebnispro­ tokoll. Dieses wird für alle Führungspositionen der Abteilungen freigeschal­
Verordnung über die Lohneinreihung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
zes1), beschliesst: § 1 Lohneinreihung 1 Nach Massgabe ihres Abschlusses werden die Lehrpersonen im ersten Dienstjahr wie folgt eingereiht: a) Lehrpersonen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung (Tertiär Lohnklasse 19. 2 Unabhängig von Absatz 1 werden eingereiht: a) Lehrpersonen an den Brückenangeboten im ersten Dienstjahr in die Lohnklasse 17; b) Lehrpersonen für Hauswirtschaft an den Mittelschulen eine Lohnklas-
Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten
Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend
Reglement über die Entschädigung für besondere Aufgaben von Lehrpersonen der Mittelschulen sowie der Berufsfachschulen und des Brückenangebots (Entschädigung besondere Aufgaben Lehrpersonen)
en gemäss Abs. 1 entschädigt werden. Damit sind alle Vor­ und Nachbereitungshandlungen wie das Erstellen von Protokollen oder Arbeits­ papieren abgegolten. 3 Diese Entschädigungen werden nur ausbezahlt
Verordnung über die Kontrollschildnummern
Kanton Zug 751.222 Verordnung über die Kontrollschildnummern Vom 12. Dezember 2017 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung1), Ar
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
Beratungen und Coachings für Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr 1 Laufbahnberatung / Coaching erstes Gespräch (ca. 90 Min.) pauschal: 1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug: Fr. 150.–; 2. Personen mit
721.6 - Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)
n Person oder einer Personengesellschaft sind die natürlichen Personen strafbar, welche für die Ersteren gehandelt haben oder hätten handeln sollen. Können diese nicht ohne unverhältnismässigen Un­ te die Gasspeicherung wie CO2­Sequestrierung, Wasserstoffspeiche­ rung, Druckluftspeicherung; d) die Erstellung und Nutzung von Lagerinfrastrukturen. 1) BGS 111.1 2) SR 210 GS 2018/053 1 721.6 3 Bodenschätze
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Umsetzung und Überprüfung der IT­Strategie; b) Erstellung der IT­Gesamtplanung; c) Erstellung des Budgets und Finanzplans für IT­Vorhaben und IT­ Projekte; d) Erstellung des Budgets und Finanzplans für den Betrieb en und zentralem Service Desk; x) Inventarisierung der IT­Verträge, IT­Mittel und Lizenzen; y) Erstellung und Pflege einer zentralen Datenbank für das Vertrags­ und Lieferantenmanagement und Unterstützung die Ombudsstelle sind verantwortlich für die dezentrale IT. Diese Verantwortung umfasst: a) die Erstellung von Budget und Finanzplan für die Wartung der eige­ nen IT­Infrastruktur sowie den Betrieb und

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