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512.1 - Polizeigesetz
bestätigen oder zu beseitigen. Sie legt der in Gewahrsam genommenen Person das über die Befragung erstellte Protokoll zur Ein­ sichtnahme und Unterzeichnung vor. § 14 Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr für 22 Mittel 1 Erkennungsdienstliche Mittel sind: * a) * Abnahme von Abdrücken von Körperteilen; b) Erstellen von Fotos und Videoaufnahmen; c) Feststellung äusserer körperlicher Merkmale; d) * … e) * Schrift­ der ih­ rer Vernichtung entgegenstand. § 44 Personenbezogener Informationsbericht 1 Die Polizei erstellt für die Verwaltungs­ und für die Strafverfolgungsbe­ hörden sowie für zivile und militärische Stellen
Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz)
. Lassen diese wertvolle Ergebnisse erwarten, ist ein Zeitplan für die weiteren Abklärungen zu erstellen und dem Grundeigentümer und dem Besitzer der Liegenschaft sowie der Gemeinde zu unterbreiten. Die
Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
Unterhaltsmassnahmen in der Zone B 1 Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Bodens und die Erstellung der hierfür erforderlichen Bauten und Anlagen sind in der Zone B soweit möglich, als es der Schutz Verfügung der zuständigen Direktion im Einzelfall näher umschrie- ben werden. 2 Die zuständige Direktion erstellt für Naturschutzgebiete Nutzungs-, Pflege- oder Bewirtschaftungspläne. Sie bilden die Grundlage für
Verordnung über die Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege Zug
Grundlagenpapiere zuhanden der Schulkommission; d) sie erstellt ein Budget und trägt die Verantwortung für dessen Einhal- tung; e) * sie erstellt einen jährlichen Jahresbericht zuhanden der Volkswirt-
Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
werden von der Schule weggewiesen, wenn sie bei einer Rückversetzung oder freiwilligen Repetiti­ on im ersten oder zweiten Semester nach Eintritt in die neue Klasse die Pro­ motionsbedingungen nicht erfüllen
Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV)
(Hausspezialitäten) defektur- mässig hergestellt, sind diese der Kantonalen Heilmittelkontrolle vor der ersten Abgabe zur Genehmigung vorzulegen. Es sind die für die Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen
Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG)
folgender Mit- teleinsatz untersagt: a) Gartenbau; b) Kleintierhaltung; c) Terrainveränderungen; d) Erstellen von Kompostplätzen; e) Ackerbau; f) Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel. 2 Innerhalb dieses 3 m vorzubehandelndem Ab- wasser in die Kanalisation; e) den planerischen Schutz des Grundwassers; f) die Erstellung und Änderung von Bauten und Anlagen in besonders gefährdeten Bereichen; g) den Schutz vor wass
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
der Wald seine Funktionen dauernd, uneinge­ schränkt und somit nachhaltig erfüllen kann. 3 Die Erstellung der Waldwirtschaftspläne erfolgt in der Form von Verein­ barungen unter Vorbehalt von § 7bis und wenn die Gesamtkosten nicht gedeckt sind; b) die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut; c) die Erstellung oder Beschaffung sowie den Unterhalt von Erschlies­ sungsanlagen; d) Massnahmen zur Verbesserung die Ablösung von Rechten an nachteiligen Nutzungen, andere Massnahmen zur Walderhaltung oder die Erstellung von Bauten und Anla­ gen zum Schutz vor Naturereignissen es erfordern, kann die Direktion des Innern
Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung)
Wald und Wild kann Jägern die Bewilligung erteilen, ihre Hunde zwecks Anlernung oder Prüfung in den ersten drei Augustwochen im Jagdgebiet nach Wild suchen zu lassen. * § 18 * … § 19 Jagd auf Wasserwild 1
Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)
oder teil­ weise für den Bau einer Jagdschiessanlage verwendet, sofern eine solche bis Ende 1999 erstellt wird. 3 Die Ende 1999 noch vorhandenen Fondsmittel fliessen in die laufende Staatsrechnung. 11 932

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