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Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
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Kanton Zug 511.114 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention Vom 16. September 2010 (Stand 1. April 2011) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob
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Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug
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Fach- und dem Gesamtkontingent belastet. 2 Absenzen von Exkursionen oder Sporttagen werden für den ersten Halbtag mit zwei Lektionen dem entsprechenden Fachkontingent und mit zwei wei- teren dem Gesamtkontingent Krankheiten, die länger als drei Tage dauern und durch ein Arztzeug- nis bestätigt sind, werden nur die ersten drei Tage der Absenz dem entspre- chenden Fach- und dem Gesamtkontingent belastet. Krankheiten von
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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Einrichtungen erstellen und Anla gen kontrollieren. Auf Anstösser und Hinterliegergrundstücken ist ausser dem die vorübergehende Ablagerung von Baumaterialien oder geräten und die Erstellung von Insta 18 Seeregulierung 1 Für eigene Wehre erstellt der Kanton nach Anhörung der Anrainerkantone ein Wehrreglement. 2 Für private Wehre an öffentlichen Gewässern erstellen die Berechtigten ein Wehrreglement. Anlagen mehr erstellt und keine mit der späteren Zweckbestimmung des Landes im Widerspruch stehenden Änderungen vorgenommen werden. § 69 Bauten und Anlagen in Grundwasservorkommen2) 1 Die Erstellung und Änderung
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732.26-A1 - Reglement über die Gebühren für Siedlungs- und siedlungsabfallähnliche Abfälle sowie kleine Mengen von Sonderabfällen (Anhang) (Gebührenreglement des ZEBA)
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se werden vom Verwaltungsrat festgelegt basierend auf der Rechnung des Vorjahres, derjenigen des ersten Quartals des laufenden Jahres und dem Budget des kommenden Jahres. 2 Für kleine Mengen einer Fraktion
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Verordnung über die Alarmorganisation in Friedenszeiten
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der Gemeindefeu- erwehren die Aufgaben der Alarmstelle Gemeinde. 2 Die Alarmstelle Gemeinde a) erstellt die Auslösebereitschaft für die mobilen Sirenen; b) führt die Alarmierung der Bevölkerung mit den
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt auf den Zuger Seen
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Erneuerungsfonds. § 7 Erneuerungsfonds 1 Für den Erneuerungsfonds der Schiffsflotten beider Seen erstellen die Schifffahrtsgesellschaften ein Reglement, welches von der Volkswirt schaftsdirektion zu genehmigen
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Art. 7 Abs. 3 DNA-Profilgesetz ist a) für die invasive Probenahme und die Analyse der Probe zur Erstellung eines DNA-Profils während der Untersuchung der Haftrichter, ansonsten das zuständige urteilende allenfalls dem Beschuldigten verursachten Aufwändungen Sicherheit zu leisten, wenn die Anträge in erster Linie der Durchsetzung der Zivilklage dienen. § 11ter 3) c) Unentgeltliche Prozessführung 1 Der Einzelrichter bzw. der Strafge- richtspräsident, ob die Anklageschrift und die Akten ordnungsgemäss erstellt und ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind bzw. Verfahrenshindernisse bestehen. 2 Folgt aus
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Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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werden; e) Aufträge für die Beschaffung von Waffen, Munition oder Kriegsmate- rial und für die Erstellung von Bauten der Kampf- und Führungsinfra- struktur von Gesamtverteidigung und Armee. 2 Die Auft
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Verordnung über die Aktenführung
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Aktenführung anfallenden Unterlagen müssen a) authentisch die Urheberschaft und den Zeitpunkt der Erstellung bele- gen (Authentizität); b) den Inhalt glaubwürdig, vollständig und genau wiedergeben (Zuver- von § 3 Abs. 2 und 3 des Archivgesetzes werden in einem Ordnungssystem ab- gebildet. 2 Für die Erstellung und Pflege der Ordnungssysteme bietet das Staatsarchiv seine Unterstützung an. 1) BGS 611.1 2 152 Kompetenzzentrum der kantonalen Verwaltung für Fragen der Aktenfüh- rung ist das Staatsarchiv. 2 Es a) erstellt Leitfäden zur Aktenführung; b) berät die Verantwortlichen bei der Aktenführung; c) bietet Schulungen
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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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g ausgeteilte Schreibpapier benützt werden. 3 414.14 5 Die Schülerinnen und Schüler sind vor der ersten Prüfung auf diese Be stimmungen aufmerksam zu machen. * § 7 Schriftliche Prüfungen 1 Die Dauer einer