-
Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
-
in einer Grup- pe eine grössere eigenständige schriftliche oder schriftlich kommentierte Arbeit erstellen und mündlich präsentieren. Die Bewertung der Maturaar- beit erfolgt aufgrund der erbrachten sch unter 4 erteilt wurden. 2 Voraussetzung für das Bestehen der Maturität ist, dass eine Maturaarbeit erstellt und mündlich präsentiert wurde. § 16 Entscheid 1 Der Entscheid über das Bestehen der Maturitätsprüfung
-
Reglement über die Brückenangebote
-
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbil
-
Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
-
Kanton Zug 414.16 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 2007 (Stand 1. Dezember 2007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, gestü
-
Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
-
Kanton Zug 414.161 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen * Vom 24. September 2007 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4
-
Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug
-
Kanton Zug 414.182 Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug Vom 12. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission des Schulischen Brückenangebots, gestützt auf
-
Promotionsordnung für die Fachmittelschule
-
einzelnen Beurteilungen und werden auf die Dezimalstelle gerundet. 3 Die Lernenden erhalten am Ende des ersten Semesters jedes Schuljahres ein Notenzeugnis mit informativem Charakter; es ist nicht promotionswirk- 1 414.192 § 2 a.F. * … § 2 Promotionsentscheide 1 Die Promotionskonferenz entscheidet am Ende des ersten und zweiten Schuljahres über die Promotion. 2 Promotionsentscheide sind die Beförderung, die Nic befördert werden, haben die Möglich- keit, die 2. und 3. Klasse zu repetieren. 2 Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Die Promotionskonferenz kann aber auf Antrag und in
-
Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
-
mit Gewalt ver- herrlichendem, rassistischem oder pornographischem Inhalt. § 3 Leichte Fälle 1 Als Erstes sucht die Lehrperson das Gespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler, um die Situation zu klären
-
417.1 - Sportgesetz
-
Aktivitäten der Bevölkerung aller Altersstufen. § 2 Subsidiarität 1 Sport und Sportförderung sind in erster Linie Aufgabe von Privaten, Ver bänden, Vereinen und der Gemeinden. § 3 Jugendsport 1 Der Kanton
-
Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern
-
wuchskaders, welche an einer Junioren- EM oder -WM Rang 1. – 8. belegten und sich dabei unter dem ersten Drittel der Teilnehmenden befanden: Fr. 2 000.– Diese Beiträge können nicht kumuliert werden. Ziff
-
417.16 - Verordnung über den SWISSLOS-Sportfonds
-
Ausnahmen 1 Nicht beitragsberechtigt sind Aufwendungen der Gesuchstellenden: a) für Anlagen, deren Erstellung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Sache der öffentlichen Hand ist oder die im Eigentum der