Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6381 Inhalte gefunden
Weitergeltung bisherigen Rechts: Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und privaten Gymnasien
in einer Grup- pe eine grössere eigenständige schriftliche oder schriftlich kommentierte Arbeit erstellen und mündlich präsentieren. Die Bewertung der Maturaar- beit erfolgt aufgrund der erbrachten sch unter 4 erteilt wurden. 2 Voraussetzung für das Bestehen der Maturität ist, dass eine Maturaarbeit erstellt und mündlich präsentiert wurde. § 16 Entscheid 1 Der Entscheid über das Bestehen der Maturitätsprüfung
Reglement über die Brückenangebote
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 1. Januar 2018) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbil
Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
Kanton Zug 414.16 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 2007 (Stand 1. Dezember 2007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymna- siums Menzingen, gestü
Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
Kanton Zug 414.161 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen * Vom 24. September 2007 (Stand 1. August 2014) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons Zug, gestützt auf § 4
Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug
Kanton Zug 414.182 Disziplinarordnung für das Schulische Brückenangebot des Kantons Zug Vom 12. September 2007 (Stand 1. Oktober 2007) Die Schulkommission des Schulischen Brückenangebots, gestützt auf
Promotionsordnung für die Fachmittelschule
einzelnen Beurteilungen und werden auf die Dezimalstelle gerundet. 3 Die Lernenden erhalten am Ende des ersten Semesters jedes Schuljahres ein Notenzeugnis mit informativem Charakter; es ist nicht promotionswirk- 1 414.192 § 2 a.F. * … § 2 Promotionsentscheide 1 Die Promotionskonferenz entscheidet am Ende des ersten und zweiten Schuljahres über die Promotion. 2 Promotionsentscheide sind die Beförderung, die Nic befördert werden, haben die Möglich- keit, die 2. und 3. Klasse zu repetieren. 2 Die Wiederholung des ersten Schuljahres ist in der Regel nicht möglich. Die Promotionskonferenz kann aber auf Antrag und in
Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
mit Gewalt ver- herrlichendem, rassistischem oder pornographischem Inhalt. § 3 Leichte Fälle 1 Als Erstes sucht die Lehrperson das Gespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler, um die Situation zu klären
417.1 - Sportgesetz
Aktivitäten der Bevölkerung aller Altersstufen. § 2 Subsidiarität 1 Sport und Sportförderung sind in erster Linie Aufgabe von Privaten, Ver­ bänden, Vereinen und der Gemeinden. § 3 Jugendsport 1 Der Kanton
Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern
wuchskaders, welche an einer Junioren- EM oder -WM Rang 1. – 8. belegten und sich dabei unter dem ersten Drittel der Teilnehmenden befanden: Fr. 2 000.– Diese Beiträge können nicht kumuliert werden. Ziff
417.16 - Verordnung über den SWISSLOS-Sportfonds
Ausnahmen 1 Nicht beitragsberechtigt sind Aufwendungen der Gesuchstellenden: a) für Anlagen, deren Erstellung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Sache der öffentlichen Hand ist oder die im Eigentum der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch