Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6378 Inhalte gefunden
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Kanton Zug 171.1 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden * (Gemeindegesetz, GG) Vom 4. September 1980 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs
651.1 - Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG)
Kanton Zug 651.1 Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG) Vom 29. November 2018 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantons
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz
von der Gebäudeversicherung Zug subventio- nierten neuen Motorfahrzeuge der Feuerwehr während der ersten sieben Jahre seit der Anschaffung eine Vollkasko- oder eine andere gleichwertige Versicherung ab
541.1 - Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BevSG)
in sonst wie geeigne- ter Form zu publizieren. 3 Über die Bewältigung und das Ende des Notstands erstellt der Regierungs- rat einen Bericht, von dem der Kantonsrat Kenntnis nimmt. § 14 Wegfall des Notrechts
531.1 - Gesetz für den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz)
Kanton Zug 531.1 Gesetz für den Zivilschutz * (Zivilschutzgesetz) Vom 30. September 2010 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 75 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2020) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
ent- scheiden über die Aufnahme. * 4 Die Aufnahmeprüfungen erstrecken sich über den Schulstoff der ersten 5 Semester der Sekundarschule in den Fächern Mathematik, Deutsch, Franzö- sisch und Englisch. 5
641.1 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif)
* Apostille: 30 29. * Erstellung von Protokollauszügen und Abschriften einschliesslich Be- glaubigung: 15 bis drei Seiten, danach zusätzlich 2 pro Seite 2 641.1 30. * Erstellung von Fotokopien und Com es, einer Abschrift oder von Kopi- en: 15 bis drei Seiten, danach zusätzlich 2 pro Seite 70. * Erstellung von Fotokopien und Computerausdrucken, davon ausge- nommen sind Ausdrucke wie Rechnungen, Bewilligungen Durchführung zurückgezogen, ist eine Gebühr für die Entgegennahme des Auftrags einschliesslich der Erstellung der Steigerungsbedingungen zu entrichten: a) * Für Fahrnis und lebende Inventur: 130 bis 250 b)
751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
Abs. 5 VZV): Fr. 50.– bis Fr. 350.– 5.13. Bearbeitungsgebühr für Importfahrzeuge: Fr. 60.– 5.14. Erstellen Formular 13.20 A/B gemäss Zeitaufwand: Fr. 30.– bis Fr. 90.– 5.15. Drucksachen: gemäss Ladenpreis
215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
* 4 Die Gemeinden führen einen Katalog der Geobasisdaten des kommunalen Rechts. Sie teilen die Erstellung und die Änderungen dem Amt für Grund- buch und Geoinformation mit. * 2.2. Datenaufbereitung und Meldung, nachzuführen. § 46 Rückmutationen 1 Werden Grenzänderungen nicht innert einem Jahr nach der Erstellung der Mutationsurkunde zur Grundbucheintragung angemeldet, setzt das Amt für Grundbuch und Geoinformation * § 5 Staatsarchiv 1 Das Staatsarchiv ist zuständig für die Archivierung der Geobasisdaten. 2 Es erstellt nach Anhörung des Amts für Grundbuch und Geoinformation das Archivierungskonzept gemäss Art. 16

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch