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157.12 - Verordnung über die Informationssicherheit von Personendaten (VIP)
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Gewährleistung der Informationssicherheit und der Erstellung von Massnahmenkatalogen. * § 8a * Security Board 1 Das Security Board gemäss § 29 ITV1) erstellt die Merkblätter für die In- struktion von Mita gegenwärtigen Stand der Technik; und e) * der Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit. 3 Die Organe erstellen einen Massnahmenkatalog, der Auskunft gibt über den Zweck und die Kosten der vorgeschlagenen Massnahmen
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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Umsetzung und Überprüfung der IT-Strategie; b) Erstellung der IT-Gesamtplanung; c) Erstellung des Budgets und Finanzplans für IT-Vorhaben und IT- Projekte; d) Erstellung des Budgets und Finanzplans für den Betrieb en und zentralem Service Desk; x) Inventarisierung der IT-Verträge, IT-Mittel und Lizenzen; y) Erstellung und Pflege einer zentralen Datenbank für das Vertrags- und Lieferantenmanagement und Unterstützung die Ombudsstelle sind verantwortlich für die dezentrale IT. Diese Verantwortung umfasst: a) die Erstellung von Budget und Finanzplan für die Wartung der eigenen IT-Infrastruktur sowie den Betrieb und die
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751.222 - Verordnung über die Kontrollschildnummern (KnV)
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Kanton Zug 751.222 Verordnung über die Kontrollschildnummern * (KnV) Vom 12. Dezember 2017 (Stand 19. Dezember 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfa
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413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
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Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. Januar 2021) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
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942.43-1-1.de.pdf
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Kostenvorschuss in der Höhe des voraussichtlich geschuldeten Abgabebetrags in Rechnung. 2 Sie erstellt im ersten Semester des Folgejahres aufgrund ihrer Jahresrechnung sowie der definitiven Bruttospielerträge und der Bekämpfung der Spielsucht. 942.43 2 2. Kapitel: Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele ERSTER ABSCHNITT: AUFGABEN UND ORGANISATION a) Allgemeines Art. 2 Aufgaben der Trägerschaft Die Trägerschaft g, als Teil der Rechnung gemäss Abs. 1. 3. Kapitel: Die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA) ERSTER ABSCHNITT: AUFGABEN UND ORGANISATION a) Allgemeines Art. 19 Aufgaben und Befugnisse 1 Die GESPA nimmt
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632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
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des Gesamtvermögens besteuert. § 2 * … § 3 Steuererleichterungen 1 Steuererleichterungen können in erster Linie bei der Neugründung von Unternehmen oder beim Zuzug aus dem Ausland gewährt werden. 2 Wenn Nutzung desselben verzichten. 7 632.11 § 24 Steuererleichterungen 1 Steuererleichterungen können in erster Linie bei der Neugründung von Unternehmen oder beim Zuzug aus dem Ausland gewährt werden. 2 Auf ein
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612.18 - Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallverordnung)
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epidemiologische sowie wirtschaftliche Lage sind mit derjenigen zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Tranche vergleichbar bezie- hungsweise haben sich zwischenzeitlich nicht wesentlich verbessert. §
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612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
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Ablauf dieser Frist wird auf das Gesuch nicht eingetreten. § 6 Verfahren 1 Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsbe- rechtigung geprüft. Im Anschluss werden formal zugelassene Gesuche
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Gesuche ist das Amt für Sport und Ge- sundheitsförderung (Anlaufstelle). Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsberechtigung geprüft. Im Anschluss werden formal zugelassene Gesuche
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613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Franken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. 1) BGS 111.1 2) SR 818.102