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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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g ausgeteilte Schreibpapier benützt werden. 3 414.14 5 Die Schülerinnen und Schüler sind vor der ersten Prüfung auf diese Be- stimmungen aufmerksam zu machen. * § 7 Schriftliche Prüfungen 1 Die Dauer einer
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414.311 - Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
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Kanton Zug 414.311 Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung Vom 14. Dezember 2012 (Stand 1. Januar 2021) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt auf Art. 19 Abs. 1 Bst. b der Ze
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423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
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Las- sen diese wertvolle Ergebnisse erwarten, ist ein Zeitplan für die weiteren Abklärungen zu erstellen und dem Grundeigentümer und dem Besitzer der Liegenschaft sowie der Gemeinde zu unterbreiten. Die
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722.211 - Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV)
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(z) in Reservoiren, die Anzahl der verfügten neu erstellten Überflurhydranten (y) und gestützt auf den von der Gebäudeversicherung Zug jeweils für den ersten Januar übernommenen Baukostenindex (Basis 100 Meldung, Kontrollintervall 1 Die Gebäudeversicherung Zug bewilligt die Blitzschutzanlagen, bevor sie erstellt werden. * 2 Die Eigentümerschaft meldet Blitzeinschläge und vom Blitz verursachte Beschädigungen
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414.185 - Reglement über die Brückenangebote
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Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 5. Juni 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildu
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823.2 - Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV)
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mässig hergestellt, sind diese der Kantonsapothekerin oder dem Kantons- apotheker 30 Tage vor der ersten Abgabe schriftlich zu melden. Es sind die für die Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen
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413.116-A1 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
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Beratungen und Coachings für Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr 1 Laufbahnberatung / Coaching erstes Gespräch (ca. 90 Min.) pauschal: 1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug: Fr. 150.–; 2. Personen mit
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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setz, ArG) vom 13. März 19644) (gemäss Art. 41 Abs. 1); 19. Bezeichnung des Kontrollorgans und Erstellung des entsprechenden Pflichtenhefts gemäss Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Mass- nahmen zur Betriebsbeiträgen an Einrichtungen der Berufsbildung bis Fr. 50'000.– pro Jahr (§ 2 Abs. 1 Bst. i, erster Satzteil des Einfüh- rungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Berufsbildung und die Fachhochschulen 3) BGS 162.1 4 153.3 6 Wird gegen einen Entscheid des Regierungsrats ein Rechtsmittel ergriffen, erstellt die instruierende Direktion die eingeforderte Vernehmlassung und stellt diese dem Gericht zu. Sie
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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
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Umsetzung und Überprüfung der IT-Strategie; b) Erstellung der IT-Gesamtplanung; c) Erstellung des Budgets und Finanzplans für IT-Vorhaben und IT- Projekte; d) Erstellung des Budgets und Finanzplans für den Betrieb en und zentralem Service Desk; x) Inventarisierung der IT-Verträge, IT-Mittel und Lizenzen; y) Erstellung und Pflege einer zentralen Datenbank für das Vertrags- und Lieferantenmanagement und Unterstützung die Ombudsstelle sind verantwortlich für die dezentrale IT. Diese Verantwortung umfasst: a) die Erstellung von Budget und Finanzplan für die Wartung der eigenen IT-Infrastruktur sowie den Betrieb und die
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414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
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werden von der Schule weggewiesen, wenn sie bei einer Rückversetzung oder freiwilligen Repetiti- on im ersten oder zweiten Semester nach Eintritt in die neue Klasse die Pro- motionsbedingungen nicht erfüllen