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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
g ausgeteilte Schreibpapier benützt werden. 3 414.14 5 Die Schülerinnen und Schüler sind vor der ersten Prüfung auf diese Be- stimmungen aufmerksam zu machen. * § 7 Schriftliche Prüfungen 1 Die Dauer einer
414.311 - Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung
Kanton Zug 414.311 Zentralschweizer Fachhochschul-Verordnung Vom 14. Dezember 2012 (Stand 1. Januar 2021) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt auf Art. 19 Abs. 1 Bst. b der Ze
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
Las- sen diese wertvolle Ergebnisse erwarten, ist ein Zeitplan für die weiteren Abklärungen zu erstellen und dem Grundeigentümer und dem Besitzer der Liegenschaft sowie der Gemeinde zu unterbreiten. Die
722.211 - Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV)
(z) in Reservoiren, die Anzahl der verfügten neu erstellten Überflurhydranten (y) und gestützt auf den von der Gebäudeversicherung Zug jeweils für den ersten Januar übernommenen Baukostenindex (Basis 100 Meldung, Kontrollintervall 1 Die Gebäudeversicherung Zug bewilligt die Blitzschutzanlagen, bevor sie erstellt werden. * 2 Die Eigentümerschaft meldet Blitzeinschläge und vom Blitz verursachte Beschädigungen
414.185 - Reglement über die Brückenangebote
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 5. Juni 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildu
823.2 - Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV)
mässig hergestellt, sind diese der Kantonsapothekerin oder dem Kantons- apotheker 30 Tage vor der ersten Abgabe schriftlich zu melden. Es sind die für die Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen
413.116-A1 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung (Anhang 1: Tarifliste)
Beratungen und Coachings für Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr 1 Laufbahnberatung / Coaching erstes Gespräch (ca. 90 Min.) pauschal: 1. Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug: Fr. 150.–; 2. Personen mit
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
setz, ArG) vom 13. März 19644) (gemäss Art. 41 Abs. 1); 19. Bezeichnung des Kontrollorgans und Erstellung des entsprechenden Pflichtenhefts gemäss Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Mass- nahmen zur Betriebsbeiträgen an Einrichtungen der Berufsbildung bis Fr. 50'000.– pro Jahr (§ 2 Abs. 1 Bst. i, erster Satzteil des Einfüh- rungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Berufsbildung und die Fachhochschulen 3) BGS 162.1 4 153.3 6 Wird gegen einen Entscheid des Regierungsrats ein Rechtsmittel ergriffen, erstellt die instruierende Direktion die eingeforderte Vernehmlassung und stellt diese dem Gericht zu. Sie
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
Umsetzung und Überprüfung der IT-Strategie; b) Erstellung der IT-Gesamtplanung; c) Erstellung des Budgets und Finanzplans für IT-Vorhaben und IT- Projekte; d) Erstellung des Budgets und Finanzplans für den Betrieb en und zentralem Service Desk; x) Inventarisierung der IT-Verträge, IT-Mittel und Lizenzen; y) Erstellung und Pflege einer zentralen Datenbank für das Vertrags- und Lieferantenmanagement und Unterstützung die Ombudsstelle sind verantwortlich für die dezentrale IT. Diese Verantwortung umfasst: a) die Erstellung von Budget und Finanzplan für die Wartung der eigenen IT-Infrastruktur sowie den Betrieb und die
414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
werden von der Schule weggewiesen, wenn sie bei einer Rückversetzung oder freiwilligen Repetiti- on im ersten oder zweiten Semester nach Eintritt in die neue Klasse die Pro- motionsbedingungen nicht erfüllen

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