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613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
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nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) insgesamt maximal 66,1 Millionen Franken im Rahmen des ersten und des zweiten Teils des Härtefallprogramms des Bundes zur Verfügung. 2 ... 1) BGS 111.1 2) SR 818
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711.31-18-1.de.pdf
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erneuerbaren Quellen; b. das Erstellen von Fernwärmenetzen. Sie unterstützen Pilotprojekte und Förderprogramme für erneuerbare Energien und Fernwärme- netze. E 15.1.4 Der Kanton erstellt in Zusammenarbeit mit Erholungs- einrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu genehmigen. Für das Erstellen dieser Erholungseinrichtungen ist das Einverständnis der Waldeigentümerinnen oder Waldeigentümer von Fahrzeugen und Anhänger ausreichend Platz zur Verfügung. c. Der Standort der Zone integriert in erster Priorität bestehende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, welche nicht mehr für die Landwirtschaft
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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Unter- grunds2). § 10 Kantonale Bauvorschriften – Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen 1 Die Erstellung und die Veränderung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bedürfen der Zustimmung des Kantons nicht genügend erschlossenen Bauzonen die Erschlies- sungspläne zu beschliessen. 2 Der Gemeinderat erstellt ein Erschliessungsprogramm, in dem er festlegt, bis wann welche Gebiete erschlossen oder welche Verwaltungsgerichts. Die Offenlegung erfolgt gegen- über dem Verwaltungsgericht, das ein Register erstellt und es in elektroni- scher Form öffentlich zugänglich macht. Das Verwaltungsgericht wacht über die
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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setz, ArG) vom 13. März 19644) (gemäss Art. 41 Abs. 1); 19. Bezeichnung des Kontrollorgans und Erstellung des entsprechenden Pflichtenhefts gemäss Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Mass- nahmen zur Betriebsbeiträgen an Einrichtungen der Berufsbildung bis Fr. 50'000.– pro Jahr (§ 2 Abs. 1 Bst. i, erster Satzteil des Einfüh- rungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Berufsbildung und die Fachhochschulen
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1021.016 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen»
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Kanton Zug 1021.016 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen» Vom 28. Oktober 2021 (Stand 6. November 2021) Der Kant
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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Ausnahmen 1 Nicht beitragsberechtigt sind Aufwendungen der Gesuchstellenden: a) für Anlagen, deren Erstellung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Sache der öffentlichen Hand ist oder die im Eigentum der
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3216.1 - Antwort des Regierungsrats
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werden. Das in der Frage skizzierte Vorgehen ist eine Möglichkeit. Die Corona-Reihen- tests dienen in erster Linie dazu, Infektionsketten möglichst frühzeitig zu unterbrechen und da- mit die Ausbreitung des
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Gesuche ist das Amt für Sport und Ge- sundheitsförderung (Anlaufstelle). Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsberechtigung geprüft. Im Anschluss wer- den formal zugelassene Gesuche
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512.4 - Verordnung über die Dienstgrade und die Beförderung der Angehörigen der Polizei mit hoheitlicher polizeilicher Gewalt (VDBAP)
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se befördert werden. § 10 Polizistinnen und Polizisten in Ausbildung 1 Auszubildende verfügen im ersten Jahr ihrer Grundausbildung noch über keine hoheitliche polizeiliche Gewalt. Sie sind in der Gehaltsklasse
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411.6 - Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung, IUV)
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allen- falls Doktoratsstufe enthalten. Voraussetzung für die Finanzierung eines Zweitstudiums ist ein erster universitärer Abschluss auf Stufe Master. 2 Die Beitragspflicht ist zeitlich auf 12 Semester für