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512.1 - Polizeigesetz (PolG)
Einsatzleitzen- trale sowie die bei polizeilichen Spezialeinsätzen und bei Sportveranstaltun- gen erstellten Bild- und Tonaufnahmen vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Aufnahmen bestätigen oder zu beseitigen. Sie legt der in Gewahrsam genommenen Person das über die Befragung erstellte Protokoll zur Ein- sichtnahme und Unterzeichnung vor. § 14 Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr für 22 Mittel 1 Erkennungsdienstliche Mittel sind: * a) * Abnahme von Abdrücken von Körperteilen; b) Erstellen von Fotos und Videoaufnahmen; c) Feststellung äusserer körperlicher Merkmale; d) * … e) * Schrift-
711.31-19-1.de.pdf
erneuerbaren Quellen; b. das Erstellen von Fernwärmenetzen. Sie unterstützen Pilotprojekte und Förderprogramme für erneuerbare Energien und Fernwärme- netze. E 15.1.4 Der Kanton erstellt in Zusammenarbeit mit Erholungs- einrichtungen. Die Erholungskonzepte sind von Gemeinden und Kanton zu genehmigen. Für das Erstellen dieser Erholungseinrichtungen ist das Einverständnis der Waldeigentümerinnen oder Waldeigentümer von Fahrzeugen und Anhänger ausreichend Platz zur Verfügung. c. Der Standort der Zone integriert in erster Priorität bestehende landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, welche nicht mehr für die Landwirtschaft
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
Gesuche ist das Amt für Sport und Ge- sundheitsförderung (Anlaufstelle). Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsberechtigung geprüft. Im Anschluss wer- den formal zugelassene Gesuche
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
andere Mitberechtigte in ihrer Benutzung gehin- dert oder benachteiligt werden. 3 Ebenso sind Erstellungen von Anlagen oder eine derartige Benutzung des Baches, durch welche das Wasser in ausserordentlichem Ebenso sind Einsprachen gegen künstliche Veränderungen des Bachlaufes (Stauungen, Ableitungen und Erstellung von Anlagen usw.) nicht zu schüt- zen, wenn und soweit durch diese Veränderungen eine rationellere § 153a * Anmerkung öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen – Art. 962 1 Der Regierungsrat erstellt die Liste der Anmerkungstatbestände des kanto- nalen Rechts gemäss Art. 962 ZGB und teilt sie dem
612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
Ablauf dieser Frist wird auf das Gesuch nicht eingetreten. § 6 Verfahren 1 Die Gesuche werden in einem ersten Schritt formal auf die Anspruchsbe- rechtigung geprüft. Im Anschluss werden formal zugelassene Gesuche
3313.3a - Beilage: Synopse
zu ergänzen. § 36a (neu) Abschluss des Bereinigungsverfahrens 1 Das Bereinigungsverfahren ist am ersten Montag nach dem Wahlanmelde- schluss, 17.00 Uhr, abgeschlossen. 2 Nach Abschluss des Bereinigung Wahlvorschläge jeweils so fest, dass die Teilnahme der gewählten Ständerätinnen bzw. Ständeräte am ersten Tag der Wintersession gewährleistet ist. Die Fristen für die Bereinigung (§ 35) sowie für die Ergänzung Wahlvorschläge jeweils so fest, dass die Teilnahme der gewählten Ständerätinnen bzw. Ständeräte am ersten Tag der Wintersession gewährleistet ist. Es können auch neue Kandidatinnen oder Kan- didaten vor
1711.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
problematisch, Akten zugänglich zu machen, von denen der Urheber oder die Urheberin im Zeitpunkt der Erstellung nicht wusste, dass sie einmal öffentlich werden könnten. c) Einsicht in entscheidvorbereitende der Meinung, dass das Öffentlichkeitsprinzip für Akten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erstellt wurden, analog zur Regelung im Bund nicht gelten soll- te. Unter den ablehnenden Stellungnahmen Zugang auf amtliche Dokumente beschränkt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes von einer Behörde erstellt oder empfangen wurden. Diese Einschränkung – wel- che die sachliche Tragweite des Öffentlichkei
1770.1 - Motionstext
namhafte in- ternationale Wirtschaftsexperten sind sich darüber einig, dass Veränderungen im Konsum in erster Linie von Veränderungen im tatsächlichen verfügbaren Einkommen verursacht werden. Es liegt daher
1771.1 - Postulatstext
hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. Dezember 2008 für das Personal der kantonalen Verwaltung in erster Lesung eine grosszügige Reallohnerhöhung beschlossen. Nun gilt es, die dem Personal entgegengebrachte
1805.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
nächsten 20 Jahren mindestens 100 Millionen Franken benöti- gen, wenn 2'000 bezahlbare Wohnungen erstellt werden sollten; • für den öffentlichen Verkehr: Verkehrsgebühren betreffen besonders die sozial

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