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1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abschnitte gewählt. Die Strassenfläche vom Schlatt bis Moosmattstrasse wird mit einer neu zu erstellenden Sam- melleitung in die bestehende Leitung bei der Schlattbrücke in Richtung Cham entwässert. Ab Anpassung der Strassenentwässerung an die neuen Gegebenheiten ▪ Optimierung der Beleuchtung und Erstellung eines neuen Rohrleitungsblocks III. Projektbeschrieb Motorisierter Individualverkehr Bei der C des Zentrums in die Strasse ein- zulegen. Andere Werkleitungen müssen in diesem Abschnitt nicht erstellt werden. Signalisation und Markierung Das bestehende Verkehrsregime wird nicht geändert. Strasse
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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) vom 26. August 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt aufArt. 14 und 445 der Schweizerischen Str
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1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) vom …………………… 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt aufArt. 14 und 445 der Schweizerischen Straf
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1886.16 - Antrag von Karin Andenmatten, Rosemarie Fähndrich Burger, Eric Frischknecht und Silvan Hotz zur 2. Lesung des GOG
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Vernehmlassung zum neuen GOG für die Beibehaltung dieser Limite ausgesprochen. Der Kantonsrat ist in der ersten Lesung dem Antrag des Obergerichts gefolgt und hat die Einzelrichterkompetenz als einer der einzigen auch für die Opfer und die Öffentlichkeit. Mit dieser Ausnahmeregelung soll nicht das Ergebnis der ersten Lesung untergraben werden. Angesichts der hohen Tragweite scheint es sinnvoll, einen gewissen Spielraum
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1886.20 - Volksabstimmung am 28. November 2010
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Verfassung des Kantons Zug Änderung vom 26. August 2010 Richterliche Gewalt und Rechtspflege (zusammen mit der neuen Gerichtsorganisation) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der
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1887.05a - Synopse
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ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsplanung und schliesst mit den Anbieterinnen und Anbietern von Betreuungsangeboten für Per- 3 Für andere Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen kann ebenfalls eine Bedarfsplanung erstellt werden. § 16 Voraussetzung für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung Der Abschluss einer Le
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1887.02 - Antrag des Regierungsrates
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ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicher. Er verabschiedet die von der Direktion des Innern erstellte Bedarfsplanung und schliesst mit denAnbieterinnen undAnbietern von Betreuungsangeboten für Personen 3 Für andere Personen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen kann ebenfalls eine Bedarfsplanung erstellt werden. § 16 Voraussetzung für den Abschluss einer Leistungsvereinbarung Der Abschluss einer Le
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1887.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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BGS 154.212 Seite 4/5 1887.6 - 13443 Neben dieser Personalstelle beantragt der Regierungsrat in der ersten Vorlage Nr. 1887.1 - 13287 zusätzlich 0.1 Personalstellen für die Direktion für Bildung und Kultur
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1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mit dem KOSO werden die folgenden Anliegen der Motion Schulunterstützungszentrum umge- setzt: Erstellung einer Gesamtsicht der sonderpädagogischen Fragen sowie Klärung der Übergänge und Zusammenarbeit kann, dass sich kein Angebot im Kanton Zug eignet. Für Zuwei- sungen aus sozialen Gründen werden in erster Priorität Institutionen mit IVSE-Anerkennung (Interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen sonderen Begabung oder Hochbegabung besonders geför- dert werden. 2 Die besondere Förderung ist in erster Linie innerhalb der Regelklasse sowie klassen- und stufenübergreifend anzu- bieten. Es können auch
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1672.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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2008/09 gibt Anhang 1 zu diesem Bericht. 2. Vergleich mit der ersten Vorlage Kurz zusammengefasst ergeben sich bei einem Vergleich mit der ersten und der nun vorlie- genden Vorlage des Regierungsrates folgende Zu- sammenhang mit der ersten Vorlage beraten. Der Antrag des Regierungsrates, diese Motion als erledigt abzuschreiben, war bereits im Zusammenhang mit den Beratungen der ersten Vor- lage unbestritten Einrichtungen, erstellt. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Vergleich mit der ersten Vorlage 3. Konzept Sonderpädagogik (KOSO) und Motion von Kantonsrätin Vreni Wicky betreffend Sch